Nachverfolgung von Bürgeranzeigen zu Falschparkern in München

Bewegt man sich als Fußgänger oder Radfahrer durch München, so wird man auf jeder Strecke durch falsch haltende oder parkende KfZ eingeschränkt, behindert und/oder gefährdet. Die Überwachung des ruhenden Verkehr ist in München zwischen Polizei und der Kommunalen Verkehrsüberwachung des Kreisverwaltungsreferats aufgeteilt. Offensichtlich reichen deren Kräfte nicht aus um der immensen Zahl an Verkehrsverstößen Herr zu werden. Zahlreiche Fußgänger und Radfahrer versuchen daher über Bürgeranzeigen gegen diesen Missstand vorzugehen. Hierzu wird gerne auf Dienste wie weg.li oder Wegeheld zurückgegriffen.

Auf Twitter kommunizierte die Polizei München, dass derartige Anzeigen eingereicht werden können und von der Polizei und KVÜ durchaus bearbeitet würden. Wie diversen Medien zu entnehmen war ergingen seitens KVR als auch Polizei nun Anzeigen wegen angeblicher Verstöße gegen die DSGVO gegen solche Bürger, die Anzeigen wegen Falschparkens eingereicht hatten. Dies verursacht nachvollziehbarer Weise viele Bürger und erschwert den Kampf gegen diesen Missstand. Individuelle Anfragen zum Bearbeitungsstand von Anzeigen werden weder durch KVÜ noch durch die Polizei beantwortet.

Daher nun die Frage an Sie:
- Gibt es eine Anweisung an Polizei und KVR zum Umgang mit Bürgeranzeigen gegen Falschparker und insbesondere wenn diese über Dienste wie weg.li oder Wegeheld eingereicht werden
- Wie viele Bürgeranzeigen gegen Falschparker gingen in München 2021 insgesamt und über die oben genannten Dienste ein?
- Wie viele dieser angezeigten Verstöße wurden tatsächlich geahndet?
- Was sind die Hauptgründe dafür, wenn Anzeigen nicht nachverfolgt und/oder geahndet wurden?
- Welcher Betrag in € wurde dank dieser Anzeigen eingenommen?
- In wie vielen Fällen konnten aufgrund von Behinderungen oder Gefährdungen Strafen auch in Form von Punkten in der Fahreignungsregister in Flensburg verhängt werden?

Und abschließend:
- Wie sieht Ihre Strategie aus um dem Missstand der massenhaften Parkverstöße Herr zu werden und die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern zu sichern?
- Wie lautet Ihre Empfehlung für Fußgänger und Radfahrer um sich rechtssicher und wirksam mittels Anzeigen gegen Parkverstöße zur Wehr zu setzen?

Vielen Dank!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Januar 2022
  • Frist
    22. Februar 2022
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Simon Knatz
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bewegt man sic…
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
Simon Knatz
Betreff
Nachverfolgung von Bürgeranzeigen zu Falschparkern in München [#238267]
Datum
20. Januar 2022 13:51
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bewegt man sich als Fußgänger oder Radfahrer durch München, so wird man auf jeder Strecke durch falsch haltende oder parkende KfZ eingeschränkt, behindert und/oder gefährdet. Die Überwachung des ruhenden Verkehr ist in München zwischen Polizei und der Kommunalen Verkehrsüberwachung des Kreisverwaltungsreferats aufgeteilt. Offensichtlich reichen deren Kräfte nicht aus um der immensen Zahl an Verkehrsverstößen Herr zu werden. Zahlreiche Fußgänger und Radfahrer versuchen daher über Bürgeranzeigen gegen diesen Missstand vorzugehen. Hierzu wird gerne auf Dienste wie weg.li oder Wegeheld zurückgegriffen. Auf Twitter kommunizierte die Polizei München, dass derartige Anzeigen eingereicht werden können und von der Polizei und KVÜ durchaus bearbeitet würden. Wie diversen Medien zu entnehmen war ergingen seitens KVR als auch Polizei nun Anzeigen wegen angeblicher Verstöße gegen die DSGVO gegen solche Bürger, die Anzeigen wegen Falschparkens eingereicht hatten. Dies verursacht nachvollziehbarer Weise viele Bürger und erschwert den Kampf gegen diesen Missstand. Individuelle Anfragen zum Bearbeitungsstand von Anzeigen werden weder durch KVÜ noch durch die Polizei beantwortet. Daher nun die Frage an Sie: - Gibt es eine Anweisung an Polizei und KVR zum Umgang mit Bürgeranzeigen gegen Falschparker und insbesondere wenn diese über Dienste wie weg.li oder Wegeheld eingereicht werden - Wie viele Bürgeranzeigen gegen Falschparker gingen in München 2021 insgesamt und über die oben genannten Dienste ein? - Wie viele dieser angezeigten Verstöße wurden tatsächlich geahndet? - Was sind die Hauptgründe dafür, wenn Anzeigen nicht nachverfolgt und/oder geahndet wurden? - Welcher Betrag in € wurde dank dieser Anzeigen eingenommen? - In wie vielen Fällen konnten aufgrund von Behinderungen oder Gefährdungen Strafen auch in Form von Punkten in der Fahreignungsregister in Flensburg verhängt werden? Und abschließend: - Wie sieht Ihre Strategie aus um dem Missstand der massenhaften Parkverstöße Herr zu werden und die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern zu sichern? - Wie lautet Ihre Empfehlung für Fußgänger und Radfahrer um sich rechtssicher und wirksam mittels Anzeigen gegen Parkverstöße zur Wehr zu setzen? Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Simon Knatz Anfragenr: 238267 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238267/ Postanschrift Simon Knatz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
C4-3603-6-390 - Ihre Eingabe vom 20. Januar 2022; Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten Sehr gee…
Von
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Betreff
C4-3603-6-390 - Ihre Eingabe vom 20. Januar 2022; Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten
Datum
3. Februar 2022 10:44
Status
Warte auf Antwort
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2,7 KB


Sehr geehrter Herr Knatz, beigefügte Anlage versenden wir im Auftrag von Frau Hassel. Bei einer Antwort per E-Mail richten Sie diese bitte, unter Angabe unseres Geschäftszeichens, an die zentrale Poststelle (mailto:<<E-Mail-Adresse>>). Bei telefonischen Rückfragen wenden Sie sich bitte an die im Anschreiben genannte Mitarbeiterin. Mit freundlichen Grüßen