Nachverfolgung von Corona-Infektionsketten

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Sie haben als eines von zwei Bezirksämtern in Berlin Unterstützung durch die Bundeswehr bei der Nachverfolgung von Corona-Infektionsketten abgelehnt.
Ich bitte Sie daher:
1. um Ihre sämtlichen internen und externen Kommunikationsunterlagen (z.B. Mails, Telefonprotokolle, Gesprächsprotokolle) diesbezüglich,
2. um Angaben zu Ihren Planungen, die Nachverfolgung von Infektionsketten betreffend,
3. um Angaben darüber, mit welchem Personal Sie diese Nachverfolgung sicherzustellen gedenken,
4. um Angaben darüber, welche zusätzliche Kosten durch z.B. Überstunden, externe Beauftragungen oder (ggf. auch nur temporäre) Neueinstellungen für die Nachverfolgung von Corona-Infektionsketten entstehen.

Sollten durch meine Anfrage Gebührenforderungen entstehen, bitte ich, mir diese unter Verweis auf die entsprechende gesetzliche Grundlage zuvor mitzuteilen.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. Juni 2020
  • Frist
    7. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nachverfolgung von Corona-Infektionsketten [#187966]
Datum
4. Juni 2020 01:11
An
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sie haben als eines von zwei Bezirksämtern in Berlin Unterstützung durch die Bundeswehr bei der Nachverfolgung von Corona-Infektionsketten abgelehnt. Ich bitte Sie daher: 1. um Ihre sämtlichen internen und externen Kommunikationsunterlagen (z.B. Mails, Telefonprotokolle, Gesprächsprotokolle) diesbezüglich, 2. um Angaben zu Ihren Planungen, die Nachverfolgung von Infektionsketten betreffend, 3. um Angaben darüber, mit welchem Personal Sie diese Nachverfolgung sicherzustellen gedenken, 4. um Angaben darüber, welche zusätzliche Kosten durch z.B. Überstunden, externe Beauftragungen oder (ggf. auch nur temporäre) Neueinstellungen für die Nachverfolgung von Corona-Infektionsketten entstehen. Sollten durch meine Anfrage Gebührenforderungen entstehen, bitte ich, mir diese unter Verweis auf die entsprechende gesetzliche Grundlage zuvor mitzuteilen. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187966 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187966 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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