Nachweis Corona genesen und geimpft

Ich bin Corona -genesen und geimpft. Wo und wie erhalte ich aktuell den für den digitalen Nachweis erforderlichen QR-Code?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Juli 2021
  • Frist
    28. August 2021
  • 3 Follower:innen
Wolfgang Wesenfeld
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bin Corona…
An Stadt Nürnberg - Gesundheitsamt Details
Von
Wolfgang Wesenfeld
Betreff
Nachweis Corona genesen und geimpft [#225539]
Datum
26. Juli 2021 07:15
An
Stadt Nürnberg - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bin Corona -genesen und geimpft. Wo und wie erhalte ich aktuell den für den digitalen Nachweis erforderlichen QR-Code?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Wesenfeld Anfragenr: 225539 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225539/ Postanschrift Wolfgang Wesenfeld << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Wesenfeld
Stadt Nürnberg - Gesundheitsamt
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Stadt Nürnberg - Gesundheitsamt
Betreff
Betreff versteckt
Datum
26. Juli 2021 07:15
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Nürnberg - Gesundheitsamt
Sehr geehrter Herr Wesenfeld, Sofern Sie nach dem 11.06. geimpft wurden, erhalten Sie das Zertifikat vor Ort beim…
Von
Stadt Nürnberg - Gesundheitsamt
Betreff
AW: Nachweis Corona genesen und geimpft [#225539]
Datum
26. Juli 2021 14:52
Status
Sehr geehrter Herr Wesenfeld, Sofern Sie nach dem 11.06. geimpft wurden, erhalten Sie das Zertifikat vor Ort beim Hausarzt oder im Impfzentrum. Sofern Sie vor dem 11.06. geimpft wurden, können Sie sich dieses Zertifikat auch nachträglich ausstellen lassen. Dies ist unter anderem in vielen Apotheken möglich. Welche Apotheken diesen Service anbieten, erfährt man auf der Seite www.mein-apothekenmanager.de. Um ein solches Zertifikat zu bekommen, benötigen Sie einen Lichtbildausweis und eine Impfbestätigung, etwa einen Eintrag im gelben Impfheftchen. Wenn Sie in einem Impfzentrum geimpft wurden, können Sie zudem, sofern Sie ihren dortigen Account noch haben, auf der Homepage https://impfzentren.bayern/ die Nachweise über Erst- und Zweitimpfung herunterladen. Als geimpfter Genesener können Sie zudem in der Apotheke einen entsprechenden Nachweis erhalten. Hierfür müssen Sie in der Apotheke drei Dokumente vorlegen, um den digitalen Nachweis zu erhalten: einen Lichtbildausweis, den Nachweis eines positiven PCR-Tests und den Nachweis über die einmalige Impfung, etwa im gelben Impfbuch. Mit freundlichen Grüßen