NACHWEIS DER RECHTLICHEN GRUNDLAGE BEI IHRER VORGEHENSWEISE: PRIVATE ORDNUNGSWIDRIGKEITENANZEIGEN " NUR BEI BERECHTIGTEM EIGENINTERESSE

Anfrage an: Stadt Crailsheim

SEHR GEEHRTE DAMEN UND HERREN,

DIE STADT CRAILSHEIM BEARBEITET EXPLIZIT NUR OWI-ANZEIGEN VON PRIVATPERSONEN, WENN DER ANZEIGENERSTATTER SELBST BETROFFEN IST UND AUSDRÜCKLICH EIN " BERECHTIGTES EIGENINTERESSE " VORWEISEN KANN.

FRAGE 1:
AUF WELCHER RECHTLICHEN GRUNDLAGE BASIEREND ARBEITET DIE STADT CRAILSHEIM DABEI?

FRAGE 2:
IN WELCHEM GESETZESTEXT, WO IN DER STVO ODER IN WELCHER VERORDNUNG IST DIESE VORGEHENSWEISE ALS TEXT NACHZULESEN?

FRAGE 3:
WIE BEARBEITEN SIE IN EINZELNEN SCHRITTEN ERKLÄRT, DIE PROZEDUR NACH DEM EINGANG EINER PRIVATEN OWI-ANZEIGE OHNE BERECHTIGTES EIGENINTERESSE.

FRAGE 4:
WIE BEARBEITEN SIE IN EINZELNEN SCHRITTEN ERKLÄRT, DIE PROZEDUR NACH DEM EINGANG EINER PRIVATEN OWI-ANZEIGE MIT BERECHTIGTEM EIGENINTERESSE.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. April 2020
  • Frist
    27. Mai 2020
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: SEHR GEEHRTE DAME…
An Stadt Crailsheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
NACHWEIS DER RECHTLICHEN GRUNDLAGE BEI IHRER VORGEHENSWEISE: PRIVATE ORDNUNGSWIDRIGKEITENANZEIGEN " NUR BEI BERECHTIGTEM EIGENINTERESSE [#185448]
Datum
27. April 2020 17:03
An
Stadt Crailsheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
SEHR GEEHRTE DAMEN UND HERREN, DIE STADT CRAILSHEIM BEARBEITET EXPLIZIT NUR OWI-ANZEIGEN VON PRIVATPERSONEN, WENN DER ANZEIGENERSTATTER SELBST BETROFFEN IST UND AUSDRÜCKLICH EIN " BERECHTIGTES EIGENINTERESSE " VORWEISEN KANN. FRAGE 1: AUF WELCHER RECHTLICHEN GRUNDLAGE BASIEREND ARBEITET DIE STADT CRAILSHEIM DABEI? FRAGE 2: IN WELCHEM GESETZESTEXT, WO IN DER STVO ODER IN WELCHER VERORDNUNG IST DIESE VORGEHENSWEISE ALS TEXT NACHZULESEN? FRAGE 3: WIE BEARBEITEN SIE IN EINZELNEN SCHRITTEN ERKLÄRT, DIE PROZEDUR NACH DEM EINGANG EINER PRIVATEN OWI-ANZEIGE OHNE BERECHTIGTES EIGENINTERESSE. FRAGE 4: WIE BEARBEITEN SIE IN EINZELNEN SCHRITTEN ERKLÄRT, DIE PROZEDUR NACH DEM EINGANG EINER PRIVATEN OWI-ANZEIGE MIT BERECHTIGTEM EIGENINTERESSE.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185448 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185448 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „NACHWEIS DER RECHTLICHEN GRUNDLAGE BEI IHRER VOR…
An Stadt Crailsheim Details
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Betreff
AW: NACHWEIS DER RECHTLICHEN GRUNDLAGE BEI IHRER VORGEHENSWEISE: PRIVATE ORDNUNGSWIDRIGKEITENANZEIGEN " NUR BEI BERECHTIGTEM EIGENINTERESSE [#185448]
Datum
28. Mai 2020 10:38
An
Stadt Crailsheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „NACHWEIS DER RECHTLICHEN GRUNDLAGE BEI IHRER VORGEHENSWEISE: PRIVATE ORDNUNGSWIDRIGKEITENANZEIGEN " NUR BEI BERECHTIGTEM EIGENINTERESSE“ vom 27.04.2020 (#185448) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185448 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185448 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „NACHWEIS DER RECHTLICHEN GRUNDLAGE BEI IHRER VOR…
An Stadt Crailsheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: NACHWEIS DER RECHTLICHEN GRUNDLAGE BEI IHRER VORGEHENSWEISE: PRIVATE ORDNUNGSWIDRIGKEITENANZEIGEN " NUR BEI BERECHTIGTEM EIGENINTERESSE [#185448]
Datum
8. Oktober 2020 14:25
An
Stadt Crailsheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „NACHWEIS DER RECHTLICHEN GRUNDLAGE BEI IHRER VORGEHENSWEISE: PRIVATE ORDNUNGSWIDRIGKEITENANZEIGEN " NUR BEI BERECHTIGTEM EIGENINTERESSE“ vom 27.04.2020 (#185448) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 134 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185448 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185448/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bad…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „NACHWEIS DER RECHTLICHEN GRUNDLAGE BEI IHRER VORGEHENSWEISE: PRIVATE ORDNUNGSWIDRIGKEITENANZEIGEN " NUR BEI BERECHTIGTEM EIGENINTERESSE“ [#185448] [#185448]
Datum
9. Oktober 2020 08:18
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/185448/ Meine Anfrage wird offensichtlich von der Stadt Crailsheim ignoriert und seit mehreren Monaten nicht beantwortet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 185448.pdf Anfragenr: 185448 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185448/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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