NACHWEIS DER RECHTLICHEN GRUNDLAGE BEI IHRER VORGEHENSWEISE: PRIVATE ORDNUNGSWIDRIGKEITENANZEIGEN " NUR BEI BERECHTIGTEM EIGENINTERESSE
SEHR GEEHRTE DAMEN UND HERREN,
DIE STADT CRAILSHEIM BEARBEITET EXPLIZIT NUR OWI-ANZEIGEN VON PRIVATPERSONEN, WENN DER ANZEIGENERSTATTER SELBST BETROFFEN IST UND AUSDRÜCKLICH EIN " BERECHTIGTES EIGENINTERESSE " VORWEISEN KANN.
FRAGE 1:
AUF WELCHER RECHTLICHEN GRUNDLAGE BASIEREND ARBEITET DIE STADT CRAILSHEIM DABEI?
FRAGE 2:
IN WELCHEM GESETZESTEXT, WO IN DER STVO ODER IN WELCHER VERORDNUNG IST DIESE VORGEHENSWEISE ALS TEXT NACHZULESEN?
FRAGE 3:
WIE BEARBEITEN SIE IN EINZELNEN SCHRITTEN ERKLÄRT, DIE PROZEDUR NACH DEM EINGANG EINER PRIVATEN OWI-ANZEIGE OHNE BERECHTIGTES EIGENINTERESSE.
FRAGE 4:
WIE BEARBEITEN SIE IN EINZELNEN SCHRITTEN ERKLÄRT, DIE PROZEDUR NACH DEM EINGANG EINER PRIVATEN OWI-ANZEIGE MIT BERECHTIGTEM EIGENINTERESSE.
Anfrage abgelehnt
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Datum27. April 2020
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27. Mai 2020
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