Nachweis Genesene

Mein Mann und ich hatten fast zeitgleich Corona ab 22.12.2020. Ich habe den Nachweis mit PCR-Test vom 21.12.. Mein Mann nicht, da er nicht mehr getestet werden konnte (Feiertage). Wir hatten beide ähnliche Symptome, hatten also 100%ig beide Corona, zudem haben wir beide Antikörper mit Nachweis. Registriert beim Gesundheitsamt ist er als Kontaktperson von mir, da haben wir auch Unterlagen, aber eben keinen Test. Wie kann mein Mann einen Nachweis erbringen, wenn es keinen Test gibt?
Außerdem gibt es keinen negativen Test nach der Quarantäne, da das Gesundheitsamt selbst davon abrät. Aussage: "Nein, machen Sie danach keinen Test. Wir verlassen uns auf die Auskunft, dass Sie keine Symptome mehr haben, dann sind sie auch nicht mehr Überträger. Das ist ein Erfahrungswert."
Was können wir tun?
Andrea

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. Mai 2021
  • Frist
    16. Juni 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr Ant…
An Landeshauptstadt München - Referat für Gesundheit und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nachweis Genesene [#220418]
Datum
14. Mai 2021 21:26
An
Landeshauptstadt München - Referat für Gesundheit und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mein Mann und ich hatten fast zeitgleich Corona ab 22.12.2020. Ich habe den Nachweis mit PCR-Test vom 21.12.. Mein Mann nicht, da er nicht mehr getestet werden konnte (Feiertage). Wir hatten beide ähnliche Symptome, hatten also 100%ig beide Corona, zudem haben wir beide Antikörper mit Nachweis. Registriert beim Gesundheitsamt ist er als Kontaktperson von mir, da haben wir auch Unterlagen, aber eben keinen Test. Wie kann mein Mann einen Nachweis erbringen, wenn es keinen Test gibt? Außerdem gibt es keinen negativen Test nach der Quarantäne, da das Gesundheitsamt selbst davon abrät. Aussage: "Nein, machen Sie danach keinen Test. Wir verlassen uns auf die Auskunft, dass Sie keine Symptome mehr haben, dann sind sie auch nicht mehr Überträger. Das ist ein Erfahrungswert." Was können wir tun? Andrea
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220418 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220418/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt München - Referat für Gesundheit und Umwelt
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet…
Von
Landeshauptstadt München - Referat für Gesundheit und Umwelt
Betreff
AW: Nachweis Genesene [#220418]
Datum
18. Mai 2021 08:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die grundsätzliche Antragsbearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München vom 08.02.2011 (zuletzt geändert am 13.07.2015) erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Bei Anfragen mit höherer Komplexität kann diese Frist um zwei Monate verlängert werden (§ 5 Abs. 3 IFS). Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt München - Referat für Gesundheit und Umwelt
Ihre Anfrage vom 14.05.2021 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage über die Internetplattform "F…
Von
Landeshauptstadt München - Referat für Gesundheit und Umwelt
Betreff
Ihre Anfrage vom 14.05.2021
Datum
20. Mai 2021 15:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage über die Internetplattform "Frag den Staat" vom 14.05.2021, die uns zur Beantwortung weitergeleitet wurde. Da Aufgaben rund um den Kontext Corona im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) im übertragenen Wirkungskreis erledigt werden, erfolgt hier keine Beantwortung der Anfrage im Rahmen der Informationsfreiheitssatzung (IFS). Somit erfolgt auch keine Allgemeininformation im Portal "Frag den Staat". Das Fachreferat ist nur dann zur Auskunft verpflichtet, wenn die Aufgabenerfüllung im eigenen Wirkungskreis behandelt wird. Um Ihnen dennoch weiter helfen zu können, betrachten wir das Anliegen gesondert als Bürgeranfrage. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihre Anfrage vom 14.05.2021 [#220418] Sehr << Anrede >> die Antwort habe ich per Post erhalten. D…
An Landeshauptstadt München - Referat für Gesundheit und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 14.05.2021 [#220418]
Datum
17. Juni 2021 21:24
An
Landeshauptstadt München - Referat für Gesundheit und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> die Antwort habe ich per Post erhalten. Da wir jetzt im Ausland im Urlaub sind, kann ich das Schreiben nicht anhängen, es liegt zuhause. Meine Informationsfreiheitsanfrage „Nachweis Genesene“ vom 14.05.2021 (#220418) hatte sich zwischenzeitlich auch erledigt. Wir sind jetzt im Urlaub und bis 6.7. nicht erreichbar. Die Einreise nach Korsika war mit PCR-Test unproblematisch, also alles bestens. Somit ist der "Nachweis für Genesene" nicht mehr wichtig. Besten Dank für Ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220418 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220418/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>