Nachweis Impfunfähigkeit Gesundheitsamt

Liegt eine behördliche Anweisung gegenüber Gemeinschaftseinrichtungen nach 33 Nummer 1 bis 4 IfSG vor, wonach die jeweilige Leitung der Einrichtung bei Vorlage eines ärztliches Zeugnisses über die Impfunfähigkeit wegen Kontraindikation der zu betreuenden Person dazu angehalten ist, diese Nachweise stets - also in jedem Fall - dem zuständigen Gesundheitsamt unverzüglich zu melden?
Wenn ja, bitte ich um Übermittlung dieser behördlichen Anweisung auf elektronischem Weg.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. Januar 2024
  • Frist
    1. März 2024
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Clara Himmel
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mi…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Details
Von
Clara Himmel
Betreff
Nachweis Impfunfähigkeit Gesundheitsamt [#298502]
Datum
27. Januar 2024 17:03
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Liegt eine behördliche Anweisung gegenüber Gemeinschaftseinrichtungen nach 33 Nummer 1 bis 4 IfSG vor, wonach die jeweilige Leitung der Einrichtung bei Vorlage eines ärztliches Zeugnisses über die Impfunfähigkeit wegen Kontraindikation der zu betreuenden Person dazu angehalten ist, diese Nachweise stets - also in jedem Fall - dem zuständigen Gesundheitsamt unverzüglich zu melden? Wenn ja, bitte ich um Übermittlung dieser behördlichen Anweisung auf elektronischem Weg.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Clara Himmel Anfragenr: 298502 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298502/
Mit freundlichen Grüßen Clara Himmel

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Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Himmel, über Ihren Antrag auf Akteneinsicht vom 27. Januar 2024 wurde entschieden. In der Anlag…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Betreff
Nachweis Impfunfähigkeit Gesundheitsamt (#298502)
Datum
1. Februar 2024 15:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
ablehnungsbescheidvom01-02.pdf
599,7 KB
Sehr geehrte Frau Himmel, über Ihren Antrag auf Akteneinsicht vom 27. Januar 2024 wurde entschieden. In der Anlage erhalten Sie den entsprechenden Bescheid. Mit freundlichem Gruß