Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Liegt eine behördliche Anweisung gegenüber Gemeinschaftseinrichtungen nach 33 Nummer 1 bis 4 IfSG vor, wonach die jeweilige Leitung der Einrichtung bei Vorlage eines ärztliches Zeugnisses über die Impfunfähigkeit wegen Kontraindikation der zu betreuenden Person dazu angehalten ist, diese Nachweise stets - also in jedem Fall - dem zuständigen Gesundheitsamt unverzüglich zu melden?
Wenn ja, bitte ich um Übermittlung dieser behördlichen Anweisung auf elektronischem Weg.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist.
Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.
Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Clara Himmel
Anfragenr: 298502
Antwort an:
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https://fragdenstaat.de/a/298502/