Nachweis Status Getestet

Laut §3 (4) 3. kann der Nachweis getestet wie folgt erbracht werden:

"...eines vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassenen, unter Aufsicht vorgenommenen Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde,"

Sehe ich dies richtig, dass es ausreicht einen Selbsttest im Beisein einer weiteren Person durchzuführen, wenn diese Person die Durchführung, das Ergebnis und die Uhrzeit schriftlich bestätigt. An die Person, welche die die Bestätigung durchführt sind keine speziellen Anforderungen gestellt. (Volljahrigkeit und Mündigkeit natürlich vorausgesetzt)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. Oktober 2021
  • Frist
    6. November 2021
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Markus Zimmermann
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut §3 (4) 3.…
An Landratsamt Rosenheim - Staatliches Gesundheitsamt Details
Von
Markus Zimmermann
Betreff
Nachweis Status Getestet [#230488]
Datum
4. Oktober 2021 09:46
An
Landratsamt Rosenheim - Staatliches Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut §3 (4) 3. kann der Nachweis getestet wie folgt erbracht werden: "...eines vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassenen, unter Aufsicht vorgenommenen Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde," Sehe ich dies richtig, dass es ausreicht einen Selbsttest im Beisein einer weiteren Person durchzuführen, wenn diese Person die Durchführung, das Ergebnis und die Uhrzeit schriftlich bestätigt. An die Person, welche die die Bestätigung durchführt sind keine speziellen Anforderungen gestellt. (Volljahrigkeit und Mündigkeit natürlich vorausgesetzt)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Markus Zimmermann Anfragenr: 230488 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230488/ Postanschrift Markus Zimmermann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Markus Zimmermann

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