Nachweis über erfolgte Kompensationsmaßnahmen im Rahmen der Aufstellung einer Windmessanlage

mit Schreiben vom 22.5.2012 seitens der Bezirksregierung Düsseldorf wurde die Aufstellung einer Windmessanlage (Windmast) auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz "Scharpenacken" in Wuppertal genehmigt.

Diese Genehmigung enthält Nebenbestimmungen der Unteren Naturschutzbehörde in Form von Kompensationsmaßnahmen.

Hierzu hätte ich gerne den Nachweis über die erfolgte Erledigung/Einhaltung dieser Nebenbestimmungen. Alternativ den Nachweis über die Zahlung eines entsprechenden Ersatzgeldes.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    1. April 2024
  • Frist
    4. Mai 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: mi…
An Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nachweis über erfolgte Kompensationsmaßnahmen im Rahmen der Aufstellung einer Windmessanlage [#304675]
Datum
1. April 2024 01:06
An
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
mit Schreiben vom 22.5.2012 seitens der Bezirksregierung Düsseldorf wurde die Aufstellung einer Windmessanlage (Windmast) auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz "Scharpenacken" in Wuppertal genehmigt. Diese Genehmigung enthält Nebenbestimmungen der Unteren Naturschutzbehörde in Form von Kompensationsmaßnahmen. Hierzu hätte ich gerne den Nachweis über die erfolgte Erledigung/Einhaltung dieser Nebenbestimmungen. Alternativ den Nachweis über die Zahlung eines entsprechenden Ersatzgeldes.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304675 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304675/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
100-ACM-Ban 001-04-IFG –24-47 Sehr << Antragsteller:in >> Ihrem Antrag auf Informationszugang vom 01…
Von
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Betreff
AW: Nachweis über erfolgte Kompensationsmaßnahmen im Rahmen der Aufstellung einer Windmessanlage [#304675]
Datum
2. April 2024 10:24
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
6,4 KB


100-ACM-Ban 001-04-IFG –24-47 Sehr << Antragsteller:in >> Ihrem Antrag auf Informationszugang vom 01.04.2024 komme ich gerne nach. Die Fachabteilung wird mit der Prüfung der Unterlagen beauftragt. Löst Ihr Antrag auf Grund des Verwaltungsaufwands Kosten für Sie aus, werde ich Sie im Voraus hierüber informieren. Die Datenschutzerklärung des BLB NRW können Sie unter https://www.blb.nrw.de/datenschutz einsehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nachweis über erfolgte Kompensationsmaßnahmen im Rahmen der Aufste…
An Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nachweis über erfolgte Kompensationsmaßnahmen im Rahmen der Aufstellung einer Windmessanlage [#304675]
Datum
6. Mai 2024 12:39
An
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nachweis über erfolgte Kompensationsmaßnahmen im Rahmen der Aufstellung einer Windmessanlage“ vom 01.04.2024 (#304675) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Sehr << Antragsteller:in >> mit Schreiben vom 24.04.2024 hatte ich Sie auf die Kostenfolgen Ihrer Ant…
Von
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Betreff
AW: Nachweis über erfolgte Kompensationsmaßnahmen im Rahmen der Aufstellung einer Windmessanlage [#304675]
Datum
6. Mai 2024 13:17
Status
smime.p7s
6,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> mit Schreiben vom 24.04.2024 hatte ich Sie auf die Kostenfolgen Ihrer Anträge hingewiesen bzw. Sie gebeten, Ihre Anträge zu präzisieren und um Antwort gebeten, ob Sie trotz der Kostenfolgen an Ihren Anträgen festhalten. Mit Email vom 03.05.2024 haben Sie hierzu um Fristverlängerung bis zum 19.05.2024 gebeten. Diese Fristverlängerung wurde Ihnen bewilligt. Über Ihren Antrag kann deshalb z.Zt. noch nicht entschieden werden. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, die Kostenfolgen sowie die Fristverlängerung betrafen/betreffen eine andere Anfrage. Hier geht es um d…
An Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nachweis über erfolgte Kompensationsmaßnahmen im Rahmen der Aufstellung einer Windmessanlage [#304675]
Datum
6. Mai 2024 13:46
An
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Kostenfolgen sowie die Fristverlängerung betrafen/betreffen eine andere Anfrage. Hier geht es um den Nachweis erfolgter Nebenbestimmungen aus einer Befreiung von den Ge- und Verboten des Landschaftsplans Wuppertal-Ost Ich würde darum bitten, die Anfragen getrennt voneinander zu bearbeiten! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304675 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304675/