Nachweise über Maßnahmen im Sinne der Eindämmungsverordnung
Ich beziehe mich hier auf eine Pressemitteilung des Landes auf dem Portal der Stadt Brandenburg (https://www.stadt-brandenburg.de/presse/corona-massnahmen-ab-27-dezember-strengere-kontaktbeschraenkungen-fuer-geimpfte-genesene):
In der Pressemitteilung wird folgendes behauptet:
"Mit den bisherigen Corona-Maßnahmen ist es zwar gelungen, die vierte
Welle (Delta-Variante) zu bremsen. So ist die landesweite
Sieben-Tage-Inzidenz in den vergangenen drei Wochen von 722,4 auf
aktuell 552,3 gesunken."
Können Sie bitte erläutern, welche Maßnahmen im Allgemeinen und im
Speziellen den Verlauf der Neuinfektionen beeinflusst haben und wie Sie
die Auswirkungen messen und den Maßnahmen zuordnen können?
Da Grundrechtseinschränkungen zumindest dem Verhältnismäßigkeitsprinzip
unterliegen und damit auch für jede einschränkende Maßnahme eine Wirksamkeit nachgewiesen werden muss, gehe ich davon aus, dass es begleitende Studien zu den Maßnahmen wie Maskenpflicht im Einzelhandel, 2G/3G-Regel im Einzelhandel oder bei sportlichen Aktivitäten oder 2G/3G-Regel in der Gastronomie gibt, die die Auswirkungen auf das Infektionsgeschehen beleuchten.
Sind solche Studien vorhanden und wenn ja, wo kann man Einsicht nehmen?
Anfrage abgelehnt
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Datum8. Februar 2022
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10. März 2022
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