Nachweise zur Eignung von Flutburgen zum Schutz vor Radioaktivität aus einem Schadensereignis im Hafen Hamburg

Bezugnehmend auf meine Anfrage nach dem Hamburger Transparenzgesetz (HmbTG) vom 18.5.2013 und ihrer Antwort vom 26.6.2013 möchte ich mich erneut an Sie wenden.

Meine Frage 3. nach "Art, Umfang, Ausrüstung von Sammelstellen und Notunterkünften für von einer Evakuierung betroffener Hafenanwohner" beantworteten Sie unter anderem mit einer Aufstellung von Fluchtburgen im Stadtteil Wilhelmsburg (FluchtburgeninWilhelmsburg.pdf). Nach Durchsicht der von Ihnen angeführten Unterlagen stelle ich fest, dass es sich hierbei um Flutschutzräume in Schulen, Schulzentren oder Hotels handelt. Aus ihrer Aufstellung zur Ausstattung dieser Räume (MaterialbersichtzumBetreuungsdienst.pdf) geht leider nicht hervor, in wie fern sich die angegeben Räume für einen Schutz vor Radioaktivität eignen. Entsprechende Schutzausrüstungen befinden sich nicht in Ihrer Aufstellung.

Daher möchte ich Sie bitten, mir Unterlagen zu Verfügung zu stellen, die den Nachweis erbringen, das die von Ihnen benannten Fluchtburgen bei einem Schadensfall im Hamburger Hafen mit radioaktiven Stoffen geeignet sind, betroffener Bevölkerungsteile vor austretender Radioaktivität zu schützen.

Ich behalte mir vor, bis zu eine

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. Juli 2013
  • Frist
    16. August 2013
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Katastrophenschutz Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nachweise zur Eignung von Flutburgen zum Schutz vor Radioaktivität aus einem Schadensereignis im Hafen Hamburg
Datum
15. Juli 2013 11:02
An
Katastrophenschutz Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Bezugnehmend auf meine Anfrage nach dem Hamburger Transparenzgesetz (HmbTG) vom 18.5.2013 und ihrer Antwort vom 26.6.2013 möchte ich mich erneut an Sie wenden. Meine Frage 3. nach "Art, Umfang, Ausrüstung von Sammelstellen und Notunterkünften für von einer Evakuierung betroffener Hafenanwohner" beantworteten Sie unter anderem mit einer Aufstellung von Fluchtburgen im Stadtteil Wilhelmsburg (FluchtburgeninWilhelmsburg.pdf). Nach Durchsicht der von Ihnen angeführten Unterlagen stelle ich fest, dass es sich hierbei um Flutschutzräume in Schulen, Schulzentren oder Hotels handelt. Aus ihrer Aufstellung zur Ausstattung dieser Räume (MaterialbersichtzumBetreuungsdienst.pdf) geht leider nicht hervor, in wie fern sich die angegeben Räume für einen Schutz vor Radioaktivität eignen. Entsprechende Schutzausrüstungen befinden sich nicht in Ihrer Aufstellung. Daher möchte ich Sie bitten, mir Unterlagen zu Verfügung zu stellen, die den Nachweis erbringen, das die von Ihnen benannten Fluchtburgen bei einem Schadensfall im Hamburger Hafen mit radioaktiven Stoffen geeignet sind, betroffener Bevölkerungsteile vor austretender Radioaktivität zu schützen. Ich behalte mir vor, bis zu eine
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Katastrophenschutz Hamburg
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, hiermit möchten Wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Hamburger Transp…
Von
Katastrophenschutz Hamburg
Betreff
AW: Nachweise zur Eignung von Flutburgen zum Schutz vor Radioaktivität aus einem Schadensereignis im Hafen Hamburg
Datum
15. Juli 2013 16:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, hiermit möchten Wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Hamburger Transparenzgesetz bestätigen. Mit freundlichen Grüßen Abteilung für Öffentliche Sicherheit, Brand- und Bevölkerungsschutz

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Katastrophenschutz Hamburg
Ihre Anfrage vom 15.07.2013 nach dem Hamburger Transparenzgesetz Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, das Ziel de…
Von
Katastrophenschutz Hamburg
Betreff
Ihre Anfrage vom 15.07.2013 nach dem Hamburger Transparenzgesetz
Datum
19. Juli 2013 16:06
Status
Information nicht vorhanden
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, das Ziel des Hamburger Transparenzgesetzes ist es, dass Sie Zugang zu allen in den Behörden vorhandenen Informationen erhalten. Ihre Bitte bezieht sich in diesem Fall jedoch auf einsatztaktische Überlegungen der Behörde für Inneres und Sport, die somit nicht im Rahmen des Transparenzgesetztes zu beantworten sind. Gleichwohl möchte ich Ihnen zu Ihrer Frage mitteilen, dass der Schutz der Bevölkerung dadurch erreicht wird, dass die Betroffenen immer in Notunterkünften untergebracht werden, die außerhalb des gefährdeten Gebietes liegt. Insofern erübrigen sich bauliche Schutzmaßnahmen an unseren Notunterkünften. Ich hoffe, Ihnen mit der Auskunft geholfen zu haben und verbleibe Mit freundlichen Grüßen Holger Poser Katastrophen- und Bevölkerungsschutz Johanniswall 4 20095 Hamburg