Nachweise zur Eignung von Flutburgen zum Schutz vor Radioaktivität aus einem Schadensereignis im Hafen Hamburg
Bezugnehmend auf meine Anfrage nach dem Hamburger Transparenzgesetz (HmbTG) vom 18.5.2013 und ihrer Antwort vom 26.6.2013 möchte ich mich erneut an Sie wenden.
Meine Frage 3. nach "Art, Umfang, Ausrüstung von Sammelstellen und Notunterkünften für von einer Evakuierung betroffener Hafenanwohner" beantworteten Sie unter anderem mit einer Aufstellung von Fluchtburgen im Stadtteil Wilhelmsburg (FluchtburgeninWilhelmsburg.pdf). Nach Durchsicht der von Ihnen angeführten Unterlagen stelle ich fest, dass es sich hierbei um Flutschutzräume in Schulen, Schulzentren oder Hotels handelt. Aus ihrer Aufstellung zur Ausstattung dieser Räume (MaterialbersichtzumBetreuungsdienst.pdf) geht leider nicht hervor, in wie fern sich die angegeben Räume für einen Schutz vor Radioaktivität eignen. Entsprechende Schutzausrüstungen befinden sich nicht in Ihrer Aufstellung.
Daher möchte ich Sie bitten, mir Unterlagen zu Verfügung zu stellen, die den Nachweis erbringen, das die von Ihnen benannten Fluchtburgen bei einem Schadensfall im Hamburger Hafen mit radioaktiven Stoffen geeignet sind, betroffener Bevölkerungsteile vor austretender Radioaktivität zu schützen.
Ich behalte mir vor, bis zu eine
Information nicht vorhanden
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Datum15. Juli 2013
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16. August 2013
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