Nahostkonflikt

I.Mit welcher Grundlage wurde die Israel frage vor dem Rathaus gehisst.

II.Wieso wurden bei anderen Konflikten andere Flaggen nicht gehisst.

III. Im Bezug zu dem Konflikt wieso wird keine Palästina Flagge aufgehängt.

IV.Wer hat den Antrag gestellt die Flagge zu hängen und welche Stelle hat dies bewilligt.

V. Hat der Bürgermeister dies beanstandet (Israel Flagge aufzuhängen)

VI. Was sind die Pläne der Stadt kerpen in Bezug auf antimuslimischen Rassismus.

VII. Pläne der Stadt kerpen anti Semitismus zu bekämpfen.

VIII. Anteil Jüdischer Mirbürger und Anteil muslimischer Mitbürger der statt kerpen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Dezember 2023
  • Frist
    16. Januar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: I.…
An Kommunalverwaltung Kerpen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nahostkonflikt [#294658]
Datum
11. Dezember 2023 22:57
An
Kommunalverwaltung Kerpen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
I.Mit welcher Grundlage wurde die Israel frage vor dem Rathaus gehisst. II.Wieso wurden bei anderen Konflikten andere Flaggen nicht gehisst. III. Im Bezug zu dem Konflikt wieso wird keine Palästina Flagge aufgehängt. IV.Wer hat den Antrag gestellt die Flagge zu hängen und welche Stelle hat dies bewilligt. V. Hat der Bürgermeister dies beanstandet (Israel Flagge aufzuhängen) VI. Was sind die Pläne der Stadt kerpen in Bezug auf antimuslimischen Rassismus. VII. Pläne der Stadt kerpen anti Semitismus zu bekämpfen. VIII. Anteil Jüdischer Mirbürger und Anteil muslimischer Mitbürger der statt kerpen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294658 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294658/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Kerpen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfragen an die Kolpingstadt Kerpen. Ihre Fragen …
Von
Kommunalverwaltung Kerpen
Betreff
Nahostkonflikt [#294658]
Datum
14. Dezember 2023 15:27
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfragen an die Kolpingstadt Kerpen. Ihre Fragen betreffen eine Presseerklärung, die am 19.10.2023 umfassend (auch in den sozialen Medien) veröffentlicht wurde. Inhalt der Erklärung war folgendes: Beflaggung des Kerpener Rathauses für den Frieden in der Welt Russischer Angriffskrieg gegen die Ukraine, Terror und Krieg in Nahost sowie in anderen Teilen der Welt. Das sind Nachrichten, die auch sehr viele Einwohnerinnen und Einwohner in der Kolpingstadt Kerpen tief bewegen und sorgen. In diesen aktuell stürmischen Zeiten brauchen die von Terror und Krieg betroffenen Menschen und ihre Angehörigen unsere Solidarität und unsere Unterstützung in den jeweiligen Krisengebieten. Auch in der Kolpingstadt Kerpen brauchen wir in unserer Gemeinde ein friedliches Zusammenleben der jeweiligen Nationalitäten und Glaubensrichtungen. Neben kommunalen Solidaritätsbekundungen und Unterstützungsmaßnahmen dienen auch Flaggen der betroffenen Länder als Zeichen gegen Hass, Krieg und Terror. Daher hat Bürgermeister Dieter Spürck veranlasst, dass ab sofort neben der ukrainischen Flagge im wöchentlichen Wechsel mit ihr die Flagge Israels gehisst wird. Der Schutz der Juden sowie des Staates zählt, wie die Bundesregierung immer wieder erklärt, zur deutschen Staatsraison. Sie ist Teil unserer Geschichte geworden und verpflichtet auch Deutschland. Das gilt insbesondere auch in Kerpen, deren polnische Partnerstadt Oswiecim (ehemals: "Auschwitz") ist. Auch in vielen weiteren Teilen der Welt herrschen Terror und Krieg. Was die allermeisten Menschen auf der Welt und auch hier in Kerpen sich sehnlichst wünschen, ist ein Leben in Frieden. Dafür setzen sich auch die Bürgermeister für den Frieden (Mayors for Peace) ein. Vor diesem Hintergrund wird künftig am Rathaus die Flagge der Mayors for Peace dauerhaft gehisst. Ich hoffe, Ihre Fragen damit beantwortet zu haben. Freundliche Grüße