Nahrungsmittelpreise und Spekulation

Derivate sind Wertpapiere,mittels denen man darauf spekulieren kann,ob der Preis eines bestimmten Wertpapiers steigen,sich seitwärts bewegen oder fallen wird. Nahrungsmittelpreise gehören da ebenfalls mit dazu.
In seinem Buch "Wenn nicht jetzt wann dann?" erwähnt Harald Lesch,dass es einen Zusammenhang gibt zwischen Nahrungsmittelspekulation und auftretender Armut.
Wir Anleger können also Wetten abschließen,ob die ärmere Bevölkerung eines bestimmten Landes nächstes Jahr ins Gras beißen muss oder wenigstens mal etwas anderes als grauen Haferschleim essen kann.

Was sagen Sie zu diesem Zustand?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Juni 2019
  • Frist
    3. August 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Derivate sind Wertp…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nahrungsmittelpreise und Spekulation [#152945]
Datum
29. Juni 2019 09:47
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Derivate sind Wertpapiere,mittels denen man darauf spekulieren kann,ob der Preis eines bestimmten Wertpapiers steigen,sich seitwärts bewegen oder fallen wird. Nahrungsmittelpreise gehören da ebenfalls mit dazu. In seinem Buch "Wenn nicht jetzt wann dann?" erwähnt Harald Lesch,dass es einen Zusammenhang gibt zwischen Nahrungsmittelspekulation und auftretender Armut. Wir Anleger können also Wetten abschließen,ob die ärmere Bevölkerung eines bestimmten Landes nächstes Jahr ins Gras beißen muss oder wenigstens mal etwas anderes als grauen Haferschleim essen kann. Was sagen Sie zu diesem Zustand?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium der Finanzen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 29. Juni 2019 an das Bundesministerium der Finanzen…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
WG: Nahrungsmittelpreise und Spekulation Dok 2019/0578406
Datum
6. August 2019 14:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 29. Juni 2019 an das Bundesministerium der Finanzen (BMF). Gern erhalten Sie hierzu unter Beteiligung des im Hause zuständigen Fachreferats die folgenden Informationen: Geschäfte mit Warenderivaten, zu denen auch Nahrungsmittelderivate zählen, dienen u.a. dazu, dass sich Produzenten und Verarbeiter von Waren gegen Preisschwankungen absichern. Diese Geschäfte werden häufig mit Banken als Gegenparteien abgeschlossen; aber auch andere Marktteilnehmer sind daran beteiligt. Im engeren Sinne handelt es sich beim Eingehen von Gegenpositionen um Spekulation. Ohne Gegenpositionen könnten jedoch die u.a. auch für Nahrungsmittelproduzenten in Schwellenländern wichtigen Absicherungsgeschäfte nicht durchgeführt werden. Damit es nicht zu exzessiven Handelsaktivitäten und dadurch verursachten Preisschwankungen kommt, enthalten die Europäischen Vorschriften zur Regulierung der Finanzmärkte restriktive Vorgaben für diese Geschäfte (siehe Artikel 57 und 58 der überarbeiteten EU-Finanzmarktrichtlinie (MiFID II), welche durch die Delegierte Verordnung (EU) 2017/591 weiter konkretisiert und im Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetz in nationales Recht (§§ 54 ff. WpHG) umgesetzt wurden). Mit den Regelungen wurden Obergrenzen für den Handel („Positionslimits“) in Warenderivaten festgesetzt und umfassende Transparenzanforderungen in Bezug auf derartige Finanzinstrumente eingeführt. Der Handel mit Warenderivaten wird dadurch in geordnete Bahnen gelenkt. Dies kommt auch Bevölkerungsschichten zugute, die auf stabile und möglichst niedrige Nahrungsmittelpreise angewiesen sind. Nachrichtlich: Für das BMF ist es ein sehr wichtiges Anliegen, Ihre Privatsphäre und Ihre persönlichen Daten (nachfolgend „personenbezogene Daten“ genannt) zu schützen. Die mit dem 25. Mai 2018 geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung, zu der Sie sich in einer FAQ auf der Webseite des BMI weiter informieren können, normiert europaweit einheitliche rechtliche Bedingungen, um diesen Schutz zu gewährleisten. Bitte nutzen Sie die Informationen unter folgendem Link: https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Meta/Datenschutz/datenschutz.html Freundliche Grüße