Nahverkehrsplan im Landkreis Stade

Anfrage an: Landkreis Stade

1. Wie hoch sind die jährlichen Kosten für die städtischen Buslinien 2101, 2102, 2103, 2104, 2105 in Buxtehude?
2. Wie werden die Kosten auf die Träger verteilt?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. August 2020
  • Frist
    22. September 2020
  • 2 Follower:innen
Hasan Karaman
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wie hoch sind di…
An Landkreis Stade Details
Von
Hasan Karaman
Betreff
Nahverkehrsplan im Landkreis Stade [#195805]
Datum
23. August 2020 10:16
An
Landkreis Stade
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie hoch sind die jährlichen Kosten für die städtischen Buslinien 2101, 2102, 2103, 2104, 2105 in Buxtehude? 2. Wie werden die Kosten auf die Träger verteilt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hasan Karaman Anfragenr: 195805 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195805/ Postanschrift Hasan Karaman << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Hasan Karaman

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landkreis Stade
Sehr geehrter Herr Karaman, Ihre Anfrage habe ich erhalten. Die zitierten Rechtsgrundlagen halte ich trotz ihres b…
Von
Landkreis Stade
Betreff
AW: Nahverkehrsplan im Landkreis Stade [#195805]
Datum
25. August 2020 16:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Karaman, Ihre Anfrage habe ich erhalten. Die zitierten Rechtsgrundlagen halte ich trotz ihres breiten Rahmens für Ihr Auskunftsbegehren vorliegend nicht für zutreffend. Ich freue mich aber über Ihr Interesse für den ÖPNV im Landkreis Stade und beantworte gerne Ihre Anfrage wie folgt: Der Landkreis Stade ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV gemäß § 4 Abs. 1 Ziffer 3 des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG). Seit 2004 ist der Landkreis Stade Mitglied des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) und wendet seitdem die Regeln des HVV-Tarifs in seinem Gebiet an. Der Landkreis verfolgt das Ziel, in seinem Gebiet die Anwendung des HVV-Tarifes und rabattierter Zeitfahrausweise für den Ausbildungsverkehr auf sämtlichen Linienverkehren des straßengebundenen öffentlichen Personenverkehrs verbindlich vorzuschreiben. Hierzu hat der Landkreis diese allgemeine Vorschrift gemäß Art. 3 Abs. 2, Art. 2 lit. l) VO (EG) Nr. 1370/2007mit den Verkehrsunternehmen geschlossen. Die allgemeine Vorschrift regelt die Anwendung der Höchsttarife. Diese umfasst auch die Rabattierungspflicht im Ausbildungsverkehr. Der Landkreis gewährt einen begrenzten Ausgleich für die – positiven oder negativen – finanziellen Auswirkungen auf die Kosten und Einnahmen der Unternehmen, die auf die Erfüllung der in der allgemeinen Vorschrift festgelegten tariflichen Verpflichtungen zurückzuführen sind. Mit der allgemeinen Vorschrift wird eine transparente, diskriminierungsfreie und beihilferechtskonforme Gewährung von Ausgleichsleistungen für die Anwendung von Höchsttarifen sichergestellt. Die allgemeine Vorschrift erfüllt zugleich die Anforderungen nach § 7a NNVG. Alle Verkehrsunternehmen, die über Liniengenehmigungen nach §§ 42, 43 PBefG, § 1 Abs. 3 NNVG im Gebiet des Landkreises Stade verfügen, haben den Anspruch, an den Landkreis betr. Abschluss eines Vertrages zur Festsetzung und zum Ausgleich von Höchsttarifen im Gebiet des Landkreises Stade heranzutreten. Die allgemeine Vorschrift ist auf der Internetseite des Landkreises Stade veröffentlicht. Die allgemeine Vorschrift ist seit dem 01.12.2019 als Finanzierungsinstrument für den Landkreis Stade in Kraft. Auf Linien bezogene Angaben zu Ausgleichsleistungen für einzelne Linien liegen mir noch nicht vor. Wie ich aber bereits erwähnte, leistet der Aufgabenträger Landkreis Stade einen Ausgleich an das Verkehrsunternehmen zur Anwendung von Höchsttarifen. Mit den Kosten, die dem eigenwirtschaftlich agierenden Verkehrsunternehmen auf den Linien entstehen, ist das nicht zu verwechseln. Mit freundlichen Grüßen