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Name des Minesteriums

Sehr geehrte Menschen,
der Name ihres Ministeriums, „Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend" enthält folgende Bestandteile, namentlich „Familie" und „Frauen", jedoch ebenso wie kein anderen Lebensmodelle oder Geschlechtsbezeichnungen. Daher einige Fragen:
1. Hält Ihr Ministerium und die Bundesregierung das Modell „Familie“ für Überlegen und Wertvoller als andere Lebensmodelle oder Lebensmodell Bestandteil des Namens eines Ministeriums? Gibt es Überlegungen den Namen des Ministeriums diesbezüglich zu ändern?
a. Falls dies existiert bitte ich Sie mir Dokumente, Überlegungen, Statistiken und ähnliche Daten zuzuschicken.

2. Wieso kommt nur die Geschlechtsbezeichnung „Frauen“ im Namen eines Ministeriums vor. Ist nicht die Gleichstellung aller Geschlechter Ziel Ihres Ministeriums und der Bundesregierung? Erfahren Ihrer Meinung nach nicht alle Menschen geschlechtsspezifische Diskriminierung und Benachteiligung? Dies bezüglich möchte ich Sie darum bitten alle Ihnen vorliegende Unterlagen aufgeschlüsselt nach Geschlecht zukommen zulassen, dabei interessieren mich besonders Daten zu nicht binären Geschlechtern und dem männlichen Geschlecht, hier insbesondere Alltagsdiskriminierung im Bezug auf einengende Rollenerwartung, Einschränkung der freien Berufswahl, Kindergartenbetreuer und Geburtshelfer. Gibt es Überlegungen den Namen des Ministeriums zu ändern und zum Beispiel „Frauen“ durch „Gleichstellung“ oder „Geschlechter Gleichstellung“ zu ersetzen.

3. Auch wenn ich nicht weiß ob Sie für Diskriminierung und Gleichstellung aller Geschlechter zuständig sind (siehe Frage 2 und Namen), möchte ich Sie darum bitten mir mitzuteilen wie Sie gegen den ständigen und öffentlichen Druck, sein Geschlecht bekannt zugeben vorgehen wollen? Dieser gesellschaftliche Druck ist nicht nur eine Belastung für Personen, die ihr Geschlecht öffentlich nicht nennen wollen, sondern setzt grade auch Questioning-Personen und Genderfluide-Personen einen unerträglichen Leidensdruck aus.

Vielen dank für Ihre schnelle und ausführliche Antwort im Vorhinein.
Mit solidarischen Grüßen
K. Töpferer

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Juli 2020
  • Frist
    15. August 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr <In…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Name des Minesteriums [#192514]
Datum
12. Juli 2020 19:29
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr <Information-entfernt> der Name ihres Ministeriums, „Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend" enthält folgende Bestandteile, namentlich „Familie" und „Frauen", jedoch ebenso wie kein anderen Lebensmodelle oder Geschlechtsbezeichnungen. Daher einige Fragen: 1. Hält Ihr Ministerium und die Bundesregierung das Modell „Familie“ für Überlegen und Wertvoller als andere Lebensmodelle oder Lebensmodell Bestandteil des Namens eines Ministeriums? Gibt es Überlegungen den Namen des Ministeriums diesbezüglich zu ändern? a. Falls dies existiert bitte ich Sie mir Dokumente, Überlegungen, Statistiken und ähnliche Daten zuzuschicken. 2. Wieso kommt nur die Geschlechtsbezeichnung „Frauen“ im Namen eines Ministeriums vor. Ist nicht die Gleichstellung aller Geschlechter Ziel Ihres Ministeriums und der Bundesregierung? Erfahren Ihrer Meinung nach nicht alle Menschen geschlechtsspezifische Diskriminierung und Benachteiligung? Dies bezüglich möchte ich Sie darum bitten alle Ihnen vorliegende Unterlagen aufgeschlüsselt nach Geschlecht zukommen zulassen, dabei interessieren mich besonders Daten zu nicht binären Geschlechtern und dem männlichen Geschlecht, hier insbesondere Alltagsdiskriminierung im Bezug auf einengende Rollenerwartung, Einschränkung der freien Berufswahl, Kindergartenbetreuer und Geburtshelfer. Gibt es Überlegungen den Namen des Ministeriums zu ändern und zum Beispiel „Frauen“ durch „Gleichstellung“ oder „Geschlechter Gleichstellung“ zu ersetzen. 3. Auch wenn ich nicht weiß ob Sie für Diskriminierung und Gleichstellung aller Geschlechter zuständig sind (siehe Frage 2 und Namen), möchte ich Sie darum bitten mir mitzuteilen wie Sie gegen den ständigen und öffentlichen Druck, sein Geschlecht bekannt zugeben vorgehen wollen? Dieser gesellschaftliche Druck ist nicht nur eine Belastung für Personen, die ihr Geschlecht öffentlich nicht nennen wollen, sondern setzt grade auch Questioning-Personen und Genderfluide-Personen einen unerträglichen Leidensdruck aus. Vielen dank für Ihre schnelle und ausführliche Antwort im Vorhinein. Mit solidarischen Grüßen K. <Information-entfernt> Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 192514 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192514/

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Name des Ministeriums [#192514] Sehr <Information-entfernt> mit Ihrer E-Mail vom 12. Juli 2020 beantragen S…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Name des Ministeriums [#192514]
Datum
3. August 2020 15:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr <Information-entfernt> mit Ihrer E-Mail vom 12. Juli 2020 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Informationen zu den beiliegenden Fragen. 1. Hält Ihr Ministerium und die Bundesregierung das Modell „Familie“ für Überlegen und Wertvoller als andere Lebensmodelle oder Lebensmodell Bestandteil des Namens eines Ministeriums? Gibt es Überlegungen den Namen des Ministeriums diesbezüglich zu ändern? Falls dies existiert bitte ich Sie mir Dokumente, Überlegungen, Statistiken und ähnliche Daten zuzuschicken. 2. Wieso kommt nur die Geschlechtsbezeichnung „Frauen“ im Namen eines Ministeriums vor. Ist nicht die Gleichstellung aller Geschlechter Ziel Ihres Ministeriums und der Bundesregierung? Erfahren Ihrer Meinung nach nicht alle Menschen geschlechtsspezifische Diskriminierung und Benachteiligung? Dies bezüglich möchte ich Sie darum bitten alle Ihnen vorliegende Unterlagen aufgeschlüsselt nach Geschlecht zukommen zulassen, dabei interessieren mich besonders Daten zu nicht binären Geschlechtern und dem männlichen Geschlecht, hier insbesondere Alltagsdiskriminierung in Bezug auf einengende Rollenerwartung, Einschränkung der freien Berufswahl, Kindergartenbetreuer und Geburtshelfer. Gibt es Überlegungen den Namen des Ministeriums zu ändern und zum Beispiel „Frauen“ durch „Gleichstellung“ oder „Geschlechter Gleichstellung“ zu ersetzen. 3. Auch wenn ich nicht weiß ob Sie für Diskriminierung und Gleichstellung aller Geschlechter zuständig sind (siehe Frage 2 und Namen), möchte ich Sie darum bitten mir mitzuteilen wie Sie gegen den ständigen und öffentlichen Druck, sein Geschlecht bekannt zugeben vorgehen wollen? Dieser gesellschaftliche Druck ist nicht nur eine Belastung für Personen, die ihr Geschlecht öffentlich nicht nennen wollen, sondern setzt grade auch Questioning-Personen und Genderfluide-Personen einen unerträglichen Leidensdruck aus. Ihrem Antrag kann stattgegeben werden. Nachfolgend möchten wir Ihre Anfrage beantworten. Aufgrund des Sachzusammenhangs werden Ihre Fragen zusammen beantwortet. Derzeit ist keine Umbenennung für das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) geplant. Der aktuelle Name resultiert aus dem Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 17. November 1994 nach § 9 der Geschäftsordnung der Bundesregierung. In der Vergangenheit trug das BMFSFJ verschiedene Namensbezeichnungen. Dies ergibt sich aus den wechselnden Aufgabengebieten, die ehemals zu dem Geschäftsbereich des BMFSFJ gehörten. Andere Aufgaben die zum Zuständigkeitsbereich des BMFSFJ gehören, finden im Namen keine Erwähnung. Dazu zählen beispielsweise Themenfelder wie die Demokratieförderung sowie der Bundesfreiwilligendienst. Die Geschäftsordnung der Bundesregierung und die gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien sehen keine Bestimmungen vor, nachdem bestimmte Aspekte des Geschäftsbereich in der Namensbezeichnung des Ministeriums abgebildet werden müssen. Das BMFSJ hat sich die Verwirklichung der Gleichbehandlung und Akzeptanzförderung von gleichgeschlechtlichen Lebensweisen und geschlechtlicher Vielfalt zur Aufgabe gemacht, dazu zählen alle existierenden Geschlechter. In unserer Gesellschaft werden leider alle Geschlechter in gewissen Aspekten diskriminiert. Hiergegen möchten wir zu jeder Zeit entgegenwirken. Zahlen zu geschlechtlicher Diskriminierung können Sie dem Dritten Gemeinsamen Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und der in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages unter dem nachfolgenden Link https://www.antidiskriminierungsstell... entnehmen. Das BMFSFJ hat eine lange und wechselvolle Geschichte, in der Aufgaben hinzukamen (Senioren und Frauen), andere abhanden-kamen (Gesundheit) und wieder andere, obwohl vorhanden, nie im Namen auftauchten, wie z.B. Zivil- und Bundesfreiwilligendienst. Das BMFSFJ ist natürlich auch für Männer sowie für Jungen, Familienväter und Senioren zuständig. Zum anderen kümmert sich das BMFSFJ auch um die Gleichstellung von Frauen und von Männern. Dies spiegelt sich z.B. darin, dass die ehemalige frauenpolitische Abteilung heute Abteilung „Gleichstellung" heißt. Eine zeitgemäße, partnerschaftliche Gleichstellungspolitik muss eine Politik realistischer Verwirklichungschancen für Frauen und Männer im Lebensverlauf sein. Diese darf nicht alte durch neue Rollenmuster ersetzen. Ihr Anspruch ist es, Frauen und Männern Gestaltungsfreiheit über ihre eigene Lebensentwürfe zu geben, und deshalb hängt ihr Erfolg davon ab, ob es gelingt, Frauen und Männer gleichermaßen einzubeziehen. Der Name des Ministeriums ist unverändert, weil in bestimmten Bereichen es immer noch die Frauen sind, die benachteiligt werden, wie folgende Beispiele zeigen: • Frauen sind besonders von den unzureichenden Möglichkeiten betroffen, Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren und weisen häufig unterbrochene Erwerbsbiographien auf, was zur Folge hat, dass Frauen bei annähernd gleicher Erwerbsbeteiligung viel seltener Führungspositionen besetzen als Männer (nur 30 % der Führungspositionen in der Privatwirtschaft), • Frauen verdienen durchschnittlich 20 % weniger in der Stunde als Männer und erwerben deshalb geringere Ansprüche in den Systemen der sozialen Sicherung, was zu einer im Durchschnitt deutlich niedrigeren Rente führt, • Frauen sind wesentlich häufiger als Männer Opfer häuslicher Gewalt. Männer und Jungen werden seit geraumer Zeit konsequent in den Blick der Gleichstellungspolitik genommen und eine ganze Reihe von Initiativen und Programmen der Bundesregierung richtet sich an sie. Als Beispiele sollen folgende Maßnahmen dienen: 1. Das Elterngeld gibt Vätern über die Partnermonate einen großen Anreiz, sich aktiv an der Betreuung und Erziehung der Kinder zu beteiligen und Erwerbsarbeit zu reduzieren, um Fürsorgeaufgaben in der Familie zu übernehmen. Es kommt den Bedürfnissen der Väter weiter entgegen, die in Umfragen vielfach äußern, gern mehr Zeit mit ihrem Kind zu verbringen, und gleichzeitig den Anschluss im Beruf nicht verpassen möchten. ElterngeldPlus lohnt sich insbesondere für die Väter, die während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten möchten, und somit die Möglichkeit haben, länger gefördert zu werden. Aus einem Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. Eine partnerschaftliche Arbeitsteilung wird belohnt: Wenn beide Partner in vier aufeinanderfolgenden Monaten gleichzeitig zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten, erhalten sie für diese vier Monate zusätzliche Monatsbeträge ElterngeldPlus (Partnerschaftsbonus). Mit dem ElterngeldPlus, vor allem aber mit dem Partnerschaftsbonus, erfüllt sich für Eltern der Wunsch danach, sich die Betreuung des Kindes gleichmäßig aufzuteilen: Während des Bezugs von ElterngeldPlus betreuen 24 Prozent der Mütter und Väter ihr Kind etwa gleich viel, während der Partnerbonusmonate trifft dies auf 82 Prozent der Eltern zu. Bei den Vätern ist der Partnerschaftsbonus besonders beliebt. Er stärkt eine partnerschaftliche Aufteilung der Kinderbetreuung zwischen den Eltern. In einzelnen Bundesländern entscheiden sich bis zu 40 Prozent der Väter, die ElterngeldPlus beantragen, zugleich für den Partnerschaftsbonus, im Bundesdurchschnitt sind es gut 27 Prozent. 2. Die Arbeit des „Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e. V.“, eines bundesweiten Dachverbandes gleichstellungspolitisch orientierter Organisationen der Männer-, Jungen- und Väterarbeit, wird vom BMFSFJ finanziell unterstützt. Ein im Februar 2020 begonnenes Projekt „Männer stärker in die Gleichstellungspolitik“ befasst sich mit geschlechterreflektierender Lebensplanung, Berufsorientierung, sorgender Männlichkeit und Männern als Täter. 3. Die Erweiterung des Berufswahlspektrums für junge Männer ist heute eines der wichtigen Anliegen der Gleichstellungspolitik. Mit der „Initiative Klischeefrei“ (www.klischee-frei.de), dem „Boys‘Day“ (www.boys-day.de) und dem „Girls’Day“ (www.girls-day.de) setzt sich die Bundesregierung aktiv für eine Berufswahlorientierung frei von Geschlechterklischees ein. Die staatliche Pflicht, Gewalt zu bekämpfen, vor Gewalt zu schützen und nach erlittener Gewalt Hilfe anzubieten, bezieht sich selbstverständlich auf Frauen wie Männer gleichermaßen. Zur Bekämpfung von Gewalt hat die Bundesregierung zahlreiche gesetzgeberische Maßnahmen ergriffen, sowohl im Straf- als auch im Zivilrecht. Dazu gehört auch das 2002 in Kraft getretene „Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung" (Gewaltschutzgesetz), das selbstverständlich geschlechtsneutral ist und somit von Frauen und Männern in Anspruch genommen werden kann. Es gibt in der Tat einen Bedarf an Beratungsstellen für Männer, an die diese sich bei familiären Konflikten, Gewalterfahrungen oder auch nach Trennungen wenden können. Die Erfahrung zeigt aber, dass Männer klassische Familienberatungsstellen eher selten aufsuchen. Für den Auf- und Ausbau sowie für die Unterhaltung dieser Beratungsangebote sind – ebenso wie für die Angebote für Frauen und Familien – die Bundesländer zuständig. Zahlreiche Informationen zum Thema „Männer“ finden Sie hier: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/... Ein weiteres reiches Angebot geschlechterdifferenzierter Daten können Sie unter dem folgenden Link http://www.destatis.de entnehmen. Das BMFSFJ möchte die allgemeine Akzeptanz und Gleichbehandlung aller Geschlechter und deren geschlechtlichen Vielfalten in der Gesellschaft fördern. Durch rechtliche Normen wie das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) legt die Bundesregierung einen rechtlichen Rahmen und eine Struktur dafür fest. Um auch gegen die Geschlechterdiskriminierung entgegen zu wirken, wurde im November 2010 durch die unabhängige Antidiskriminierungsstelle des Bundes ein deutschlandweites Modellprojekt gestartet, in dem verschiedene Unternehmen, Behörden und Kommunen anonymisierte Bewerbungsverfahren getestet haben. Unter dem nachfolgenden Link https://www.antidiskriminierungsstell... können Sie dazu weitere Informationen einsehen. Des Weiteren wird die Verwirklichung der Gleichbehandlung und Akzeptanzförderung von gleichgeschlechtlichen Lebensweisen und geschlechtlicher Vielfalt durch verschiedene Projekte gefördert. Diese sollen dazu beitragen, dass sich die Gesellschaft zu einer offeneren und diskriminierungsfreien Gemeinschaft entwickelt. Nachfolgend haben wir Ihnen einige Projekte aufgelistet: 1. Ausbau der Beratungskompetenz für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt: Mit dem Portal www.regenbogenportal.de, das seit Mai 2019 online ist, erhalten LSBTIQ-Personen, ihre Angehörigen sowie beruflich, fachlich oder privat interessierte Dritte ein gut aufgearbeitetes und vernetzendes Informationsangebot. 2. Entwicklung von Vorschlägen für die curriculare Fortentwicklung der Ausbildungs- und Studiengänge von Sozial- und Gesundheitsberufen zur Integration von Trans- und Intergeschlechtlichkeit in die Bildungslehrpläne: Mit Hilfe des von der Universität Merseburg durchgeführten Projektes soll recherchiert werden, inwiefern die geschlechtliche Selbstbestimmung hinsichtlich Trans- und Intergeschlechtlichkeit in der inhaltlichen Ausgestaltung der gesundheitlichen, medizinischen, psychologischen, sozialen und pädagogischen Ausbildungen und Studiengänge verankert ist und den aktuellen Wissens- und Sachstand aus den Bereichen Medizin, Recht und Psychologie widerspiegelt. 3. Dialogforum Geschlechtliche Vielfalt: Um das Beratungs- und Unterstützungsangebot für Trans*- und Inter*-Personen und ihre Angehörigen bundesweit zu stärken, auszubauen und die Qualität der Angebote zu verbessern bzw. zu sichern, ist das Dialogforum Geschlechtliche Vielfalt initiiert worden. Dem Dialogforum gehören unter anderem Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, Trans*/Inter*Interessensvertretungen, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sowie die Antidiskriminierungsstelle des Bundes an. Weitere Projekte können Sie unter folgendem Link https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/72628!se... einsehen. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Glinkastraße 24, 10117 Berlin erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen
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