Name des Vertreters der Bundesrepublik Deutschland bei der EDSA

nennen Sie bitte den Namen der Person, die aktuell die Bundesrepublik Deutschland beim Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) vertritt.
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Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. April 2020
  • Frist
    12. Mai 2020
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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: nennen Sie …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Name des Vertreters der Bundesrepublik Deutschland bei der EDSA [#184264]
Datum
8. April 2020 21:55
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
nennen Sie bitte den Namen der Person, die aktuell die Bundesrepublik Deutschland beim Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) vertritt. Auf Ihrer Seite https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html ist in der entsprechenden Spalte kein Vertreter zu finden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 184264 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184264 Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-780/010 II#0434 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informati…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-780/010 II#0434
Datum
16. April 2020 11:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-780/010 II#0434 Sehr geehrter Herr Pinz, anliegendes Schreiben erhalten Sie zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen