Name des vom Kuratorium bestimmten Wirtschaftsprüfungsunternehmens für die Jahre 2021 bis 2023

Name des vom Kuratorium bestimmten Wirtschaftsprüfungsunternehmens für die Jahre 2021 bis 2023

Hintergrund:

Satzung
https://www.herder-institut.de/wp-content/uploads/2021/11/POL_Satzung_Herder-Institut_2021-10-18.pdf

§ 12 Aufgaben des Kuratoriums
[...]
(3) Das Kuratorium entscheidet nach Stellungnahme des Beirats jeweils in den Punkten a) und b)
über
a) die organisatorische Gliederung des Herder-Instituts,
b) die mittelfristige Finanzplanung und die Feststellung des Wirtschaftsplans/Programm
budgets,
c) die Bestellung eines Wirtschaftsprüfungsunternehmens,
[...]

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  • Datum
    22. März 2024
  • Frist
    24. April 2024
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Name des vom Kuratorium bestimmten Wi…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
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Betreff
Name des vom Kuratorium bestimmten Wirtschaftsprüfungsunternehmens für die Jahre 2021 bis 2023 [#303827]
Datum
22. März 2024 04:10
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Name des vom Kuratorium bestimmten Wirtschaftsprüfungsunternehmens für die Jahre 2021 bis 2023 Hintergrund: Satzung https://www.herder-institut.de/wp-content/uploads/2021/11/POL_Satzung_Herder-Institut_2021-10-18.pdf § 12 Aufgaben des Kuratoriums [...] (3) Das Kuratorium entscheidet nach Stellungnahme des Beirats jeweils in den Punkten a) und b) über a) die organisatorische Gliederung des Herder-Instituts, b) die mittelfristige Finanzplanung und die Feststellung des Wirtschaftsplans/Programm budgets, c) die Bestellung eines Wirtschaftsprüfungsunternehmens, [...]
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303827 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303827/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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