Namensänderung nicht Eheliche Kinder

Anfrage an: Standesamt Nürnberg

Meine Lebenspartnerin und ich (nicht Verheiratet) haben bei der Geburt unserer Kinder damals entschlossen, dass die Kinder meinen Familiennamen tregen.
Nun möchten wir, dass die Kinder den Familiennamen meiner Lebenspartnerin annehmen

Unsere Kinder sind 4 und 5 Jahre Alt.

Welche Dokumente benötigen wir für die Namensänderung, können Sie uns das dazu gehörige Formular per E-Mail bzw. Post senden??

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. September 2023
  • Frist
    10. Oktober 2023
  • Ein:e Follower:in
Vladimir Abazov
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Meine Lebenspartnerin und ich (nic…
An Standesamt Nürnberg Details
Von
Vladimir Abazov
Betreff
Namensänderung nicht Eheliche Kinder [#287833]
Datum
7. September 2023 14:50
An
Standesamt Nürnberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Meine Lebenspartnerin und ich (nicht Verheiratet) haben bei der Geburt unserer Kinder damals entschlossen, dass die Kinder meinen Familiennamen tregen. Nun möchten wir, dass die Kinder den Familiennamen meiner Lebenspartnerin annehmen Unsere Kinder sind 4 und 5 Jahre Alt. Welche Dokumente benötigen wir für die Namensänderung, können Sie uns das dazu gehörige Formular per E-Mail bzw. Post senden??
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Vladimir Abazov Anfragenr: 287833 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287833/ Postanschrift Vladimir Abazov << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Vladimir Abazov

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