Namensänderung trans und nicht-binäre Studierende

Anfrage an: Universität Ulm

- Unterlagen und internen Schriftverkehr bezüglich Namens- und Personenstandsänderungen von trans und nicht-binären Personen sowohl nach als auch vor einer standesamtlichen Änderung
- Einschließlich Einschätzungen der Rechtsabteilung sowie Begründungen dieser
- Richtlinien, Verfahrensanweisungen, Protokollen von Sitzungen oder Besprechungen, Gutachten, Forschungsarbeiten oder sonstigen Unterlagen, die im Zusammenhang mit Namens- und Personenstandsänderungen von nicht-binären und trans Personen stehen

Personenbezogene Daten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse können geschwärzt werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. August 2023
  • Frist
    30. September 2023
  • 2 Follower:innen
Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Unterlagen und internen Schriftv…
An Universität Ulm Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
Namensänderung trans und nicht-binäre Studierende [#287000]
Datum
26. August 2023 14:11
An
Universität Ulm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Unterlagen und internen Schriftverkehr bezüglich Namens- und Personenstandsänderungen von trans und nicht-binären Personen sowohl nach als auch vor einer standesamtlichen Änderung - Einschließlich Einschätzungen der Rechtsabteilung sowie Begründungen dieser - Richtlinien, Verfahrensanweisungen, Protokollen von Sitzungen oder Besprechungen, Gutachten, Forschungsarbeiten oder sonstigen Unterlagen, die im Zusammenhang mit Namens- und Personenstandsänderungen von nicht-binären und trans Personen stehen Personenbezogene Daten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Kara Engelhardt Anfragenr: 287000 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287000/ Postanschrift Kara Engelhardt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Universität Ulm
Bescheid & Dokumente Sehr geehrte*r Kara Engelhardt, Sie beantragen die Zurverfügungstellung von Unterlagen b…
Von
Universität Ulm
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid & Dokumente
Datum
12. September 2023
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte*r Kara Engelhardt, Sie beantragen die Zurverfügungstellung von Unterlagen bezüglich Namens- und Personenstandsänderungen von trans und nicht-binären Personen sowohl nach als auch vor einer standesamtlichen Änderung. Ihre Anfrage ist auslegungsbedürftig: Obwohl Sie sich im Betreff Ihrer Anfrage auf Studierende beziehen, betrifft Ihre nachfolgende Fragestellung Personen unabhängig von der Frage, ob diese immatrikuliert sind. Wir beziehen in die Antwort daher auch Beschäftigte mit ein. Sie fragen ausdrücklich auch nach Forschungsarbeiten. Bitte beachten Sie, dass die wissenschaftliche Forschung vom Anwendungsbereich des LIFG ausgenommen ist. Die Auskunft umfasst daher nicht Arbeiten und Unterlagen, die an der Universität möglicherweise im Rahmen unabhängiger Forschung entstanden sind. Der Auskunftsanspruch nach LIFG beschränkt sich schließlich auf amtliche Unterlagen. Für die Beantwortung dieser Anfrage wurden keine Einschätzungen, Positionen oder Beratungsgespräche schriftlich fixiert, sondern es wurden vorhandene Unterlagen zusammengetragen. Schließlich teilen Sie mit, es solle sich um eine einfache Auskunft mit geringem Aufwand handeln. Wir haben das bei der Auslegung Ihrer Anfrage und der Zusammenstellung der Informationen berücksichtigt. Bitte beachten Sie, dass weitergehende Auskünfte nach unserer Gebührenordnung kostenpflichtig wären. Die Anwendbarkeit des von Ihnen zitierten Umweltverwaltungsgesetzes und Verbraucherinformationsgesetzes erschließt sich uns nicht. Folglich können wir uns dazu nicht äußern. Dies vorausgeschickt können wir Ihnen folgendes übersenden: * ein Positionspapier der Studierendenvertretung (Eingang 08.09.2023), Anlage 1 Hinweis: es handelt sich hier nicht um die Meinung der Universität. Die Richtigkeit der dort gemachten Aussagen können wir nicht bestätigen. * eine rechtliche Bewertung vom 24.07.2023 (beschränkt auf Urkunden), Anlage 2 Darüber hinaus können wir Ihnen mitteilen, dass wir * in fünf Fällen nach einer standesamtlichen Namensänderung auf Antrag neue Urkunden ausgefertigt haben, * in einem Fall nach einer standesamtlichen Namensänderung eine vollständige Umsetzung in unseren Verwaltungssystemen vorgenommen haben, * in zwei Fällen vor einer standesamtlichen Namensänderung eine vollständige Umsetzung ablehnen mussten. In diesen Fällen erfolgte in Absprache mit den Betroffenen eine teilweise Umsetzung. Hinweis: die hier angegeben Fallzahlen betreffen möglicherweise dieselben Personen. Mit freundlichen Grüßen,

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Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
AW: Bescheid & Dokumente [#287000] Guten Tag << Anrede >> vielen Dank für die Antwort auf meine I…
An Universität Ulm Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
AW: Bescheid & Dokumente [#287000]
Datum
20. September 2023 14:24
An
Universität Ulm
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Anrede >> vielen Dank für die Antwort auf meine IFG-Anfrage. Ich benötige aktuell keine weiteren Auskünfte zu dieser Sache, die Anfrage ist damit für mich abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen Kara Engelhardt Anfragenr: 287000 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287000/

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