Namensgebung Schießsportgruppe Bundeswehr Holzminden e.V.

Darf ein ziviler Sportschützen Club sich Schießsportgruppe Bundeswehr Holzminden e.V. nennen, der keine aktiven Soldaten als Mitglieder hat?

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  • Datum
    19. Oktober 2023
  • Frist
    21. November 2023
  • Ein:e Follower:in
Dieter Rau
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Darf ein ziviler Sportschützen Club s…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Dieter Rau
Betreff
Namensgebung Schießsportgruppe Bundeswehr Holzminden e.V. [#290551]
Datum
19. Oktober 2023 14:12
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Darf ein ziviler Sportschützen Club sich Schießsportgruppe Bundeswehr Holzminden e.V. nennen, der keine aktiven Soldaten als Mitglieder hat?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dieter Rau Anfragenr: 290551 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290551/ Postanschrift Dieter Rau << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Dieter Rau
Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5 Betr.: Informationsfreiheitsges…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Namensgebung Schießsportgruppe Bundeswehr Holzminden e.V. [#290551]
Datum
24. Oktober 2023 14:14
Status
Warte auf Antwort
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz Bezug: Ihre Anfrage vom 19. Oktober 2023 (s.u.) Sehr geehrter Herr Rau, hiermit bestätige ich zunächst den Eingang Ihres Antrages beim BMVg. Zu Ihrem Antrag ist anzumerken, dass dieser nicht auf die Herausgabe von amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen (amtlichen Informationen) abzielt. Sie bitten vielmehr um eine Rechtsauskunft. Derartige Anfragen fallen nicht unter das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) , welches den Zugang zu vorhandenen amtlichen Informationen aus Verwaltungsvorgängen regelt. Sie haben aber die Möglichkeit, sich mit Ihrer Nachfrage oder zukünftigen vergleichbaren Anfragen, die nicht vom IFG erfasst sind (z. B. auch bei Fragen nach Kenntnis- oder Sachständen) direkt - ohne Bezugnahme auf das IFG - an den Bürgerdialog der Bundeswehr zu wenden unter der E-Mail Adresse "<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>" (Internetseite: www.bundeswehr.de<http://www.bundeswehr.de/>). Mit freundlichen Grüßen
Dieter Rau
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Namensgebung Schießsportgruppe Bundeswehr Holzm…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Dieter Rau
Betreff
AW: Namensgebung Schießsportgruppe Bundeswehr Holzminden e.V. [#290551]
Datum
23. November 2023 11:02
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Namensgebung Schießsportgruppe Bundeswehr Holzminden e.V.“ vom 19.10.2023 (#290551) wurde von Ihnen noch nicht beantwortet. Bitte informieren Sie mich, wenn Ihnen Informationen vorliegen, ob die Schießsportgruppe Bundeswehr Holzminden e.V. , weiterhin den Namen tragen darf, obwohl nach unseren Kenntnisstand kein aktiver Soldat der Bundeswehr im Verein Mitglied ist, und sich als einen zivilen Verein bezeichnet. Sie haben seit vielen Jahren auch an keiner Öffentlichkeitsveranstaltung des Panzerpionierbataillonn 1 Holzminden teilgenommen, sie wurden auch nicht eingeladenm wohl auch weil sie im Panzerpionierbataillon 1 kaum bekannt sind. Zu meiner Person : Ich bin Gründungsmitglied, war 30 Jahre Vorsitzender der Schießsportguppe Bundeswehr Holzminden e.V. und bis zum 31.10.2023 Ehrenvorsitzender. Meine Migliedschaft habe ich nach 53 Jahren gekündigt und meinen sofortigen Rücktritt als Ehrenvorsitzender erklärt. Seit über 50 Jahren bin ich Mitglied der Pionierkameradschaft Holzminden. Mit freundlichen Grüßen Dieter Rau

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Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5 Betr.: Informationsfreiheitsges…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Namensgebung Schießsportgruppe Bundeswehr Holzminden e.V. [#290551]
Datum
24. November 2023 14:12
Status
Warte auf Antwort
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz Bezug: 1. Ihre Anfrage vom 19. Oktober 2023 (s.u.) 2. Ihre Nachricht vom 23. November 2023 Sehr geehrter Herr Rau, zu Ihrer Nachricht vom 23. November 2023 (Bezug 2.) möchte ich auf meine Antwort vom 24. Oktober 2023 verweisen, die ich Ihnen nochmals beifüge (s.u.). Mit freundlichen Grüßen