Naming und Shaming
vollständige externe und interne Kommunikation seit dem 1.1.2016 hinsichtlich der Bekanntmachungen von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (§ 125 WpHG), sofern die Zurechnung bei und zu Lasten juristischen Personen betroffen ist.
Konkret verlange ich die Herausgabe aller Dokumente, die das Thema der Zurechnung/Verantwortlichkeit juristischer Personen behandeln. § 125 Abs. 1 WpHG spricht von "Verstößen nach den Artikeln 14 [MAR]". Die MAR setzt natürliche und juristische Personen in Art. 3 Abs. 1 Nr. 13 MAR gleich, ohne zu sagen, wessen Insidergeschäft sie als Insidergeschäft der juristischen Person betrachtet.
Aus den Dokumenten der BaFin muss daher ersichtlich werden, welchen Maßstab die BaFin ansetzt, wenn sie eine juristische Person dem "naming & shaming" aussetzt für einen Verstoß, den denklogisch nur eine natürliche Person begangen haben kann.
Ich setze Frist bis zum 1. März 2024.
Anfrage muss klassifiziert werden
-
Datum23. Februar 2024
-
26. März 2024
-
Ein:e Follower:in
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!