Naming und Shaming

vollständige externe und interne Kommunikation seit dem 1.1.2016 hinsichtlich der Bekanntmachungen von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (§ 125 WpHG), sofern die Zurechnung bei und zu Lasten juristischen Personen betroffen ist.

Konkret verlange ich die Herausgabe aller Dokumente, die das Thema der Zurechnung/Verantwortlichkeit juristischer Personen behandeln. § 125 Abs. 1 WpHG spricht von "Verstößen nach den Artikeln 14 [MAR]". Die MAR setzt natürliche und juristische Personen in Art. 3 Abs. 1 Nr. 13 MAR gleich, ohne zu sagen, wessen Insidergeschäft sie als Insidergeschäft der juristischen Person betrachtet.

Aus den Dokumenten der BaFin muss daher ersichtlich werden, welchen Maßstab die BaFin ansetzt, wenn sie eine juristische Person dem "naming & shaming" aussetzt für einen Verstoß, den denklogisch nur eine natürliche Person begangen haben kann.

Ich setze Frist bis zum 1. März 2024.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    23. Februar 2024
  • Frist
    26. März 2024
  • Ein:e Follower:in
Sabine Mühlighafen
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: vollständige externe und interne Komm…
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
Sabine Mühlighafen
Betreff
Naming und Shaming [#300977]
Datum
23. Februar 2024 12:01
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
vollständige externe und interne Kommunikation seit dem 1.1.2016 hinsichtlich der Bekanntmachungen von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (§ 125 WpHG), sofern die Zurechnung bei und zu Lasten juristischen Personen betroffen ist. Konkret verlange ich die Herausgabe aller Dokumente, die das Thema der Zurechnung/Verantwortlichkeit juristischer Personen behandeln. § 125 Abs. 1 WpHG spricht von "Verstößen nach den Artikeln 14 [MAR]". Die MAR setzt natürliche und juristische Personen in Art. 3 Abs. 1 Nr. 13 MAR gleich, ohne zu sagen, wessen Insidergeschäft sie als Insidergeschäft der juristischen Person betrachtet. Aus den Dokumenten der BaFin muss daher ersichtlich werden, welchen Maßstab die BaFin ansetzt, wenn sie eine juristische Person dem "naming & shaming" aussetzt für einen Verstoß, den denklogisch nur eine natürliche Person begangen haben kann. Ich setze Frist bis zum 1. März 2024.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sabine Mühlighafen Anfragenr: 300977 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300977/
Mit freundlichen Grüßen Sabine Mühlighafen

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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bescheid zu IFG Antrag vom 23.02.2024 Sehr geehrte Frau Mühlighafen, im Anhang übersende ich Ihnen den Bescheid z…
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
Bescheid zu IFG Antrag vom 23.02.2024
Datum
28. März 2024 09:39
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
bescheidifg.pdf
267,4 KB
Sehr geehrte Frau Mühlighafen, im Anhang übersende ich Ihnen den Bescheid zu ihrem IFG-Antrag vom 23.02.2024. Mit freundlichen Grüßen,