Nationale Bildungsplattform: Fragen bzgl. der Stellungnahme des Bundesrechnungshofes

Der Bundesrechnungshof geht von einem Scheitern der Nationalen Bildungsplattform aus und plädiert für einen sofortigen Stop aller Ausgaben. Unter anderem führt er aus, dies deckt sich mit der Einschätzung der Akteure am Markt, die tastsächlich digitale Bildungsmedien in unterschiedlichen Szenarien erstellen.

(Details siehe www.nationale-bildungsplattform.net).

"Das BMBF entwickelt eine Nationale Bildungsplattform und rechnet hierfür mit Ausgaben von 630 Mio. Euro. Eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, die den Handlungsbedarf aufzeigt, führte das BMBF nicht durch."

Quelle: https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/beratungsberichte/2022-beratungsberichte/laenderuebergreifende-massnahmen-im-zusammenhang-mit-dem-digitalpakt-schule

Die Aussage des Bundesrechnungshofes ist zutreffend und deckt sich mit unseren Recherchen. Dem BMBF liegen weder konkrete Marktanalysen vor, die einen Bedarf an einer Nationalen Bildungsplattform vermuten lassen, noch Maßstäbe, anhander derer der Erfolg / Misserfolg ermittelt werden könnte; gleichermaßen unklar ist, welcher Aufwand bei effizienter Leistungserstellung tatächlich angemessen wäre. Oder mit den Worten des Bundesrechnungshofes:

"Das BMBF hat entgegnet, dass Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und Betriebskonzepte erst auf Grundlage der noch zu erarbeitenden Projektergebnisse erfolgen können. Der Bundesrechnungshof weist darauf hin, dass vorherige Zielbestimmungen wesentliche Voraussetzung für Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und Betriebskonzepte sind. Der Bundesrechnungshof hält es für grob fahrlässig, dass das BMBF die Wirtschaftlichkeit und Tragfähigkeit erst im laufenden Prozess klären will. Er sieht die erhebliche Gefahr von Förderruinen, für deren Weiterbetrieb es keine Perspektiven gibt."

Quelle: https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/beratungsberichte/2022-beratungsberichte/laenderuebergreifende-massnahmen-im-zusammenhang-mit-dem-digitalpakt-schule

Aus diesen Gründen plädiert der Bundesrechnungshof für einen sofortigen Stop des Projektes, bevor nicht die haushaltsrechtlichen Grundlagen geklärt sind. Weiter führt der Bundesrechnungshof an, dass der Hauhaltsausschluss die Möglichkeit hat, die Mittel für die Nationale Bildungsplattform zu sperren.

"Der Haushaltsausschuss hat die Möglichkeit, die Mittel für die Nationale Bildungsplattform zu sperren."

Quelle: https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/beratungsberichte/2022-beratungsberichte/laenderuebergreifende-massnahmen-im-zusammenhang-mit-dem-digitalpakt-schule

Professionellen Marktakteuren war von vorneherein klar, dass das Projekt scheitern wird, siehe www.nationale-bildungsplattform.net. Das BMBF wurde schon frühzeitig gewarnt. Ein Grund hierfür liegt in der Tatsache begründet, dass keiner der an dem Projekt Beteiligten digitale Bildungsmedien tatsächlich erstellt hat. Es sind Laien.

Auch wenn das Projekt gestoppt wird, wovon nach einer so radikalen Kritik des Bundesrechnungshofes ausgegangen werden kann, ist ein Schaden von mindestens 80 Millionen Euro entstanden.

Nach Maßgabe des IFG wird das BMBF hiermit aufgefordert, substantiiert und konkret die folgenden Fragen zu beantworten.

1) Welche konkreten, personellen Maßnahmen werden getroffen, um in Zukunft eine derartige Verschwendung von Steuergeldern zu vermeiden?

2) Welche strukturellen Maßnahmen werden ergriffen, damit in Zukunft ein effizienter Einsatz von Steuergeldern gewährleistet ist?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. März 2022
  • Frist
    12. April 2022
  • Ein:e Follower:in
Andrés Ehmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der Bundesrechnun…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Andrés Ehmann
Betreff
Nationale Bildungsplattform: Fragen bzgl. der Stellungnahme des Bundesrechnungshofes [#242724]
Datum
8. März 2022 12:06
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Bundesrechnungshof geht von einem Scheitern der Nationalen Bildungsplattform aus und plädiert für einen sofortigen Stop aller Ausgaben. Unter anderem führt er aus, dies deckt sich mit der Einschätzung der Akteure am Markt, die tastsächlich digitale Bildungsmedien in unterschiedlichen Szenarien erstellen. (Details siehe www.nationale-bildungsplattform.net). "Das BMBF entwickelt eine Nationale Bildungsplattform und rechnet hierfür mit Ausgaben von 630 Mio. Euro. Eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, die den Handlungsbedarf aufzeigt, führte das BMBF nicht durch." Quelle: https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/beratungsberichte/2022-beratungsberichte/laenderuebergreifende-massnahmen-im-zusammenhang-mit-dem-digitalpakt-schule Die Aussage des Bundesrechnungshofes ist zutreffend und deckt sich mit unseren Recherchen. Dem BMBF liegen weder konkrete Marktanalysen vor, die einen Bedarf an einer Nationalen Bildungsplattform vermuten lassen, noch Maßstäbe, anhander derer der Erfolg / Misserfolg ermittelt werden könnte; gleichermaßen unklar ist, welcher Aufwand bei effizienter Leistungserstellung tatächlich angemessen wäre. Oder mit den Worten des Bundesrechnungshofes: "Das BMBF hat entgegnet, dass Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und Betriebskonzepte erst auf Grundlage der noch zu erarbeitenden Projektergebnisse erfolgen können. Der Bundesrechnungshof weist darauf hin, dass vorherige Zielbestimmungen wesentliche Voraussetzung für Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und Betriebskonzepte sind. Der Bundesrechnungshof hält es für grob fahrlässig, dass das BMBF die Wirtschaftlichkeit und Tragfähigkeit erst im laufenden Prozess klären will. Er sieht die erhebliche Gefahr von Förderruinen, für deren Weiterbetrieb es keine Perspektiven gibt." Quelle: https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/beratungsberichte/2022-beratungsberichte/laenderuebergreifende-massnahmen-im-zusammenhang-mit-dem-digitalpakt-schule Aus diesen Gründen plädiert der Bundesrechnungshof für einen sofortigen Stop des Projektes, bevor nicht die haushaltsrechtlichen Grundlagen geklärt sind. Weiter führt der Bundesrechnungshof an, dass der Hauhaltsausschluss die Möglichkeit hat, die Mittel für die Nationale Bildungsplattform zu sperren. "Der Haushaltsausschuss hat die Möglichkeit, die Mittel für die Nationale Bildungsplattform zu sperren." Quelle: https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/beratungsberichte/2022-beratungsberichte/laenderuebergreifende-massnahmen-im-zusammenhang-mit-dem-digitalpakt-schule Professionellen Marktakteuren war von vorneherein klar, dass das Projekt scheitern wird, siehe www.nationale-bildungsplattform.net. Das BMBF wurde schon frühzeitig gewarnt. Ein Grund hierfür liegt in der Tatsache begründet, dass keiner der an dem Projekt Beteiligten digitale Bildungsmedien tatsächlich erstellt hat. Es sind Laien. Auch wenn das Projekt gestoppt wird, wovon nach einer so radikalen Kritik des Bundesrechnungshofes ausgegangen werden kann, ist ein Schaden von mindestens 80 Millionen Euro entstanden. Nach Maßgabe des IFG wird das BMBF hiermit aufgefordert, substantiiert und konkret die folgenden Fragen zu beantworten. 1) Welche konkreten, personellen Maßnahmen werden getroffen, um in Zukunft eine derartige Verschwendung von Steuergeldern zu vermeiden? 2) Welche strukturellen Maßnahmen werden ergriffen, damit in Zukunft ein effizienter Einsatz von Steuergeldern gewährleistet ist?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andrés Ehmann Anfragenr: 242724 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242724/ Postanschrift Andrés Ehmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andrés Ehmann
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihre Anfrage vom 8. März 2022 Sehr geehrter Herr Ehmann, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 8. März 2022. Bei Ihrer…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihre Anfrage vom 8. März 2022
Datum
11. März 2022 14:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Ehmann, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 8. März 2022. Bei Ihrer Anfrage handelt es sich nicht um eine IFG-Anfrage, sondern um eine Anfrage, die in den Bereich des Bürgerservice fällt. Bezüglich einer Antwort bitten wir um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Andrés Ehmann
AW: Ihre Anfrage vom 8. März 2022 [#242724] Ach Leute, jetzt hört mal auf dem Quatsch. Natürlich handelt es sich u…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Andrés Ehmann
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 8. März 2022 [#242724]
Datum
11. März 2022 15:04
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ach Leute, jetzt hört mal auf dem Quatsch. Natürlich handelt es sich um eine Anfrage auf Basis des IFG. Das Informationsfreiheitsgesetz wurde nicht geschaffen, um irgendwelchen automatisierten Quark zu versenden, sondern um anhand konkreter, belastbare Fakten Stellung zu nehmen zu KONKRETEN Sachverhalten. In diesem konkreten Fall geht es um die Frage, wie das BMBF, trotz eindeutiger Warnung, 630 Millionen Euro Steuergelder verschwendet hat, wie der Bundesrechnungshof zutreffend feststellt und was das BMBF in Zukunft zu tun gedenkt, um solche eine gnadenlose Verschwendung von Steuergeldern zu verhindern. Mit freundlichen Grüßen Andrés Ehmann Anfragenr: 242724 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242724/

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Andrés Ehmann
AW: Ihre Anfrage vom 8. März 2022 [#242724]
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Na…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Andrés Ehmann
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 8. März 2022 [#242724]
Datum
12. April 2022 07:30
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nationale Bildungsplattform: Fragen bzgl. der Stellungnahme des Bundesrechnungshofes“ vom 08.03.2022 (#242724) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Andrés Ehmann