Nationale Richtlinie für den Umtausch von Führerscheinen

Auf welcher Grundlage wurde entschieden, wie die Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein (ABl. L 107 vom 25.4.2015, S. 68) in nationales Recht umzusetzen ist?
Welche Behörde/Verwaltungsinstanz entscheidet über die am Umtauschort zum Umtauschzeitpunkt tatsächlich gültigen Umtauschbedingungen?

Ergebnis der Anfrage

Die Frage wurde lapidar unter Hinweis auf landesrechtliche Bestimmungen beantwortet. Das bedeutet, daß die EU-Verwaltung die Änderung deutscher Urkunden - das sind die deutschen grauen Führerscheine nämlich - einfach anordnen darf. Die Landesbehörden verweisen einfach auf die Anordnung der EU-Verwaltung zur Umsetzung ihrer Vorschriften.
Dadurch wird der gesamte Charakter des deutschen Führerscheinwesens geändert, was die Landesverwaltung durch ein Vexierspiel der Begriffe „Fahrerlaubnis“ und „Führerschein“ verwischt. Beides, Fahrerlaubnis und Führerschein, ist aus gutem Grund aber nicht dasselbe.
Meine Frage ist durch diese seltsame Antwort des BMDV beantwortet, wie erwartet.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. März 2023
  • Frist
    25. April 2023
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Manfred Standop
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf welcher Grundlage wurde entschied…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Manfred Standop
Betreff
Nationale Richtlinie für den Umtausch von Führerscheinen [#273673]
Datum
21. März 2023 20:20
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf welcher Grundlage wurde entschieden, wie die Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein (ABl. L 107 vom 25.4.2015, S. 68) in nationales Recht umzusetzen ist? Welche Behörde/Verwaltungsinstanz entscheidet über die am Umtauschort zum Umtauschzeitpunkt tatsächlich gültigen Umtauschbedingungen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Manfred Standop Anfragenr: 273673 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273673/ Postanschrift Manfred Standop << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Manfred Standop
Manfred Standop
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nationale Richtlinie für den Umtausch von Führerscheinen“ vom 21.0…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Manfred Standop
Betreff
AW: Nationale Richtlinie für den Umtausch von Führerscheinen [#273673]
Datum
28. April 2023 18:23
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nationale Richtlinie für den Umtausch von Führerscheinen“ vom 21.03.2023 (#273673) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Manfred Standop
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
IFG Anfrage 1628 zum Pflichtumtausch StV11 7324.3/30 Sehr geehrter Herr Standop, vielen Dank für Ihre Anfrage vo…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
IFG Anfrage 1628 zum Pflichtumtausch
Datum
31. Juli 2023 09:28
Status
Warte auf Antwort
StV11 7324.3/30 Sehr geehrter Herr Standop, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 21.03.2023, die wir mit beigefügtem Schreiben beantworten. Mit freundlichen Grüßen
Manfred Standop
IFG Anfrage 1628 zum Pflichtumtausch [#273673] Guten Tag, die Anfrage bezog sich auf die Umsetzungsanordnung zur …
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Manfred Standop
Betreff
IFG Anfrage 1628 zum Pflichtumtausch [#273673]
Datum
6. August 2023 16:31
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Anfrage bezog sich auf die Umsetzungsanordnung zur Umsetzung in nationales Recht. Auf welcher Grundlage wurde entschieden, wie die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen ist? Da diese Anfrage an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr gerichtet war, bezog sie auch die Rezeption auf Seiten des Ministeriums ein. Diese Frage ist nicht beantwortet. Die Antwort hierauf ist für Bürger von Bedeutung, deren mit der Umsetzung des Umtausches beauftragten Behörden dem Gesetz (FeV) nicht folgen wollen oder können. Das Bundesland Baden-Württemberg ist nicht in der Lage, in den Umtauschfristen sicherzustellen, daß alle in der Europäischen Union noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt. Ich erweitere die ursprüngliche Frage also um die Frage: Erlaubt die Verpflichtung zur Umsetzung Ausnahmen für einzelne Landesbehörden außerhalb ihres jeweiligen Landesrechts? Mit freundlichen Grüßen Manfred Standop Anfragenr: 273673 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273673/ Postanschrift Manfred Standop << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
IFG 1829 Antwortschreiben 29.11.2023 Sehr geehrter Herr Standop, beigefügt finden Sie bitte das Antwortschreiben,…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
IFG 1829 Antwortschreiben 29.11.2023
Datum
29. November 2023 14:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
stv11ausgangstandopifg1829.pdf
425,1 KB
Sehr geehrter Herr Standop, beigefügt finden Sie bitte das Antwortschreiben, welches Ihnen auch auf dem Postweg zugehen wird. Mit freundlichen Grüßen