Nationale Richtlinie für den Umtausch von Führerscheinen
Auf welcher Grundlage wurde entschieden, wie die Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein (ABl. L 107 vom 25.4.2015, S. 68) in nationales Recht umzusetzen ist?
Welche Behörde/Verwaltungsinstanz entscheidet über die am Umtauschort zum Umtauschzeitpunkt tatsächlich gültigen Umtauschbedingungen?
Ergebnis der Anfrage
Die Frage wurde lapidar unter Hinweis auf landesrechtliche Bestimmungen beantwortet. Das bedeutet, daß die EU-Verwaltung die Änderung deutscher Urkunden - das sind die deutschen grauen Führerscheine nämlich - einfach anordnen darf. Die Landesbehörden verweisen einfach auf die Anordnung der EU-Verwaltung zur Umsetzung ihrer Vorschriften.
Dadurch wird der gesamte Charakter des deutschen Führerscheinwesens geändert, was die Landesverwaltung durch ein Vexierspiel der Begriffe „Fahrerlaubnis“ und „Führerschein“ verwischt. Beides, Fahrerlaubnis und Führerschein, ist aus gutem Grund aber nicht dasselbe.
Meine Frage ist durch diese seltsame Antwort des BMDV beantwortet, wie erwartet.
Anfrage erfolgreich
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Datum21. März 2023
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25. April 2023
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