Nationale Risikobewertung zur Sicherheit von 5G-Netzen

- die nationale Risikobewertung Deutschlands zur Sicherheit von 5G-Netzen, die im Rahmen eines gemeinsamen Prozesses der EU-Staaten erstellt wurde, siehe auch hier: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/statement_19_4266

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  • Datum
    19. Juli 2019
  • Frist
    21. August 2019
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Alexander Fanta
Alexander Fanta (Follow the Money)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die natio…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Alexander Fanta (Follow the Money)
Betreff
Nationale Risikobewertung zur Sicherheit von 5G-Netzen [#159126]
Datum
19. Juli 2019 12:29
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die nationale Risikobewertung Deutschlands zur Sicherheit von 5G-Netzen, die im Rahmen eines gemeinsamen Prozesses der EU-Staaten erstellt wurde, siehe auch hier: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/statement_19_4266
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Alexander Fanta <<E-Mail-Adresse>>
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrter Herr Fanta, Ihr Antrag vom 19. Juli 2019 auf Erteilung einer Auskunft nach dem Gesetz zur Regelung…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Nationale Risikobewertung zur Sicherheit von 5G-Netzen [#159126]
Datum
13. August 2019 14:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Fanta, Ihr Antrag vom 19. Juli 2019 auf Erteilung einer Auskunft nach dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) mit dem Betreff „Nationale Risikobewertung zur Sicherheit von 5G-Netzen“ ist bei uns eingegangen. Im Hinblick auf die Zustellung unseres diesbezüglichen Bescheides wird eine zustellfähige Anschrift von Ihnen benötigt, um deren Mitteilung an die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> wir Sie bitten. Bis dahin setzen wir die weitere Bearbeitung Ihres Antrags aus. Mit freundlichen Grüßen