Nationale Risikobewertung zur Sicherheit von 5G-Netzen

- die nationale Risikobewertung Deutschlands zur Sicherheit von 5G-Netzen, die im Rahmen eines gemeinsamen Prozesses der EU-Staaten erstellt wurde, siehe auch hier: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/statement_19_4266

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Juli 2019
  • Frist
    21. August 2019
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Alexander Fanta
Alexander Fanta (Follow the Money)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die natio…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
Alexander Fanta (Follow the Money)
Betreff
Nationale Risikobewertung zur Sicherheit von 5G-Netzen [#159124]
Datum
19. Juli 2019 12:29
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die nationale Risikobewertung Deutschlands zur Sicherheit von 5G-Netzen, die im Rahmen eines gemeinsamen Prozesses der EU-Staaten erstellt wurde, siehe auch hier: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/statement_19_4266
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Alexander Fanta <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Alexander Fanta (Follow the Money)

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrter Herr Fanta, anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid inklusive Anlage zu Ihrer unten stehenden An…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
Bescheid zu IFG-Anfrage Nationale Risikobewertung zur Sicherheit von 5G-Netzen [#159124]
Datum
5. August 2019 13:27
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Fanta, anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid inklusive Anlage zu Ihrer unten stehenden Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Mit freundlichen Grüßen