Nationale Weiterbildungsstrategie

In der Nationale Weiterbildungsstrategie (2019) gibt es nichts über die Ungleichheit zwischen Männern und Frauen in den Bildungsmöglichkeiten.
Wie kann es möglich sein? Und was wird dann konkret gemacht um dieses Problem zu lösen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. Februar 2022
  • Frist
    8. März 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der Nationale …
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nationale Weiterbildungsstrategie [#239983]
Datum
4. Februar 2022 12:30
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Nationale Weiterbildungsstrategie (2019) gibt es nichts über die Ungleichheit zwischen Männern und Frauen in den Bildungsmöglichkeiten. Wie kann es möglich sein? Und was wird dann konkret gemacht um dieses Problem zu lösen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239983 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239983/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für die Übermittlung Ihrer Frage, die wir gerne beantworten. Im Kontext der …
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Nationale Weiterbildungsstrategie [#239983]
Datum
11. Februar 2022 11:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für die Übermittlung Ihrer Frage, die wir gerne beantworten. Im Kontext der Nationalen Weiterbildungsstrategie ist das Bewusstsein hinsichtlich der geringeren Teilnahme von Frauen an Weiterbildungsmaßnahmen gegeben. Dieser Aspekt wird konkret auf Seite 14 des Umsetzungsberichts<https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/a805-umsetzungsbericht-nationale-weiterbildungsstrategie.html> der Nationalen Weiterbildungsstrategie angesprochen. In diesem Zusammenhang werden die Barrieren, die insbesondere von Frauen im Weiterbildungskontext benannt wurden, gemeinsam mit möglichen Lösungsansätzen für diese Herausforderungen angeführt. Auf Seite 66 des Umsetzungsberichts wird zudem ein konkreter Bezug auf die berufliche Weiterbildung genommen und die dabei notwendige stärkere, geschlechterübergreifende Unterstützung im Bereich der Förderangebote erläutert. Mit Referenz auf vorhandene Themenschwerpunkte wird auf Seite 70 auf den Dritten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung (2021) verwiesen. Mit freundlichen Grüßen