Nationaler Aktionsplan Kupierverzicht Schwein

Seit dem 1. Juli 2019 müssen Tierhalter, die bei ihren Schweinen die Schwänze kupieren bzw. kupierte Tiere einstallen, diesbezüglich die Unerlässlichkeit für ihren Betrieb darlegen. Hierfür ist eine „Risikoanalyse Kupierverzicht“ vorzunehmen und auf deren Grundlage der zuständigen Veterinärbehörde eine jeweils für 12 Monate gültige Tierhalter-Erklärung vorzulegen.

Ein Tierhalter, in dessen Betrieb in einem Zeitraum von zwei Jahren wiederholt Schwanzbeißen auftritt, ist gehalten, möglichst mit seinem Tierarzt/Berater einen schriftlichen Plan über weitergehende Maßnahmen zur Risikominimierung zu erstellen und diesen der zuständigen Behörde vorzulegen.

In diesem Zusammenhang bitte ich Sie, Pro Vieh folgende Informationen zugänglich zu machen:

1) Anzahl der Betriebe mit Schweinehaltung in Brandenburg zum Stichtag 31.12.2018, hilfsweise zu einem anderen Erfassungsstichtag des Jahres 2018.

2) Als Teilmenge zu 1) Anzahl der Betriebe, in denen Schweine die Schwänze kupiert bzw. kupierte Tiere eingestallt wurden.

3) Anzahl der Betriebe mit Schweinehaltung in Brandenburg zum Stichtag 31.12.2022, hilfsweise zu einem anderen Erfassungsstichtag des Jahres 2022.

4) Als Teilmene zu 3) Anzahl der Betriebe, in denen Schweine die Schwänze kupiert bzw. kupierte Tiere eingestallt wurden.

5) Als Teilmenge zu 3) Anzahl der Betriebe, die gegenüber der zuständigen Behörde eine oder mehrere Tierhalter-Erklärungen abgegeben haben.

6) Als Teilmenge zu 3) Anzahl der Betriebe, die der zuständigen Behörde einen schriftlichen Plan über weitergehende Maßnahmen zur Risikominimierung vorgelegt haben.

Im Hinblick auf eine durch das BMEL beabsichtigte Evaluierung des nationalen Aktionsplans gehe ich davon aus, dass Ihnen die erbetenen Daten zur Koordinierung zwecks Weiterleitung an den Bund vorliegen. Sollte dies nicht bzw. teilweise nicht der Fall sein, bitte ich, insoweit das Informationsersuchen an die zuständigen Behörden auf Kreisebene weiterzuleiten.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    21. März 2024
  • Frist
    23. April 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mi…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nationaler Aktionsplan Kupierverzicht Schwein [#303780]
Datum
21. März 2024 14:30
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit dem 1. Juli 2019 müssen Tierhalter, die bei ihren Schweinen die Schwänze kupieren bzw. kupierte Tiere einstallen, diesbezüglich die Unerlässlichkeit für ihren Betrieb darlegen. Hierfür ist eine „Risikoanalyse Kupierverzicht“ vorzunehmen und auf deren Grundlage der zuständigen Veterinärbehörde eine jeweils für 12 Monate gültige Tierhalter-Erklärung vorzulegen. Ein Tierhalter, in dessen Betrieb in einem Zeitraum von zwei Jahren wiederholt Schwanzbeißen auftritt, ist gehalten, möglichst mit seinem Tierarzt/Berater einen schriftlichen Plan über weitergehende Maßnahmen zur Risikominimierung zu erstellen und diesen der zuständigen Behörde vorzulegen. In diesem Zusammenhang bitte ich Sie, Pro Vieh folgende Informationen zugänglich zu machen: 1) Anzahl der Betriebe mit Schweinehaltung in Brandenburg zum Stichtag 31.12.2018, hilfsweise zu einem anderen Erfassungsstichtag des Jahres 2018. 2) Als Teilmenge zu 1) Anzahl der Betriebe, in denen Schweine die Schwänze kupiert bzw. kupierte Tiere eingestallt wurden. 3) Anzahl der Betriebe mit Schweinehaltung in Brandenburg zum Stichtag 31.12.2022, hilfsweise zu einem anderen Erfassungsstichtag des Jahres 2022. 4) Als Teilmene zu 3) Anzahl der Betriebe, in denen Schweine die Schwänze kupiert bzw. kupierte Tiere eingestallt wurden. 5) Als Teilmenge zu 3) Anzahl der Betriebe, die gegenüber der zuständigen Behörde eine oder mehrere Tierhalter-Erklärungen abgegeben haben. 6) Als Teilmenge zu 3) Anzahl der Betriebe, die der zuständigen Behörde einen schriftlichen Plan über weitergehende Maßnahmen zur Risikominimierung vorgelegt haben. Im Hinblick auf eine durch das BMEL beabsichtigte Evaluierung des nationalen Aktionsplans gehe ich davon aus, dass Ihnen die erbetenen Daten zur Koordinierung zwecks Weiterleitung an den Bund vorliegen. Sollte dies nicht bzw. teilweise nicht der Fall sein, bitte ich, insoweit das Informationsersuchen an die zuständigen Behörden auf Kreisebene weiterzuleiten.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303780 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303780/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Sehr << Antragsteller:in >> die Abt. 3 Verbraucherschutz wurde um Beantwortung der von Ihnen gestell…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Nationaler Aktionsplan Kupierverzicht Schwein [#303780]
Datum
18. April 2024 10:47
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
5,1 KB


Sehr << Antragsteller:in >> die Abt. 3 Verbraucherschutz wurde um Beantwortung der von Ihnen gestellten Fragen gebeten. Im Folgenden finden Sie die Antworten auf die von Ihnen gestellten Fragen: Zu den Fragen 1 und 2 liegen dem MSGIV keine Daten vor. Der Erfassungsstichtag zu allen nachfolgenden Daten war der 01.03.2022 Zu 3) Anzahl der Betriebe mit Schweinehaltung in Brandenburg zum Stichtag 31.12.2022, hilfsweise zu einem anderen Erfassungsstichtag des Jahres 2022: Schweine haltende Betriebe in Brandenburg: 2971 4) Als Teilmene zu 3) Anzahl der Betriebe, in denen Schweine die Schwänze kupiert bzw. kupierte Tiere eingestallt wurden. Betriebe, die Schwänze kupieren bzw. kupierte Tiere halten: 170 5) Als Teilmenge zu 3) Anzahl der Betriebe, die gegenüber der zuständigen Behörde eine oder mehrere Tierhalter-Erklärungen abgegeben haben. Betriebe, die eine Tierhalter-Erklärung abgegeben haben: 170 6) Als Teilmenge zu 3) Anzahl der Betriebe, die der zuständigen Behörde einen schriftlichen Plan über weitergehende Maßnahmen zur Risikominimierung vorgelegt haben. Betriebe, die schriftlichen Maßnahmenplan vorgelegt haben : 54 (Hinweis: Nicht alle Betriebe, die eine Tierhaltererklärung abgegeben haben, sind zur Erstellung eines Maßnahmeplans verpflichtet.) Mit freundlichen Grüßen