Nationales Reisen in Coranazeiten

Ich versuche eine Antwort auf die Frage zu finden, warum nationales Reisen nicht möglich ist und Coranazeiten.

In Hotels und Pensionen verfügen die Zimmer meistens über ein eigenes Bad und auch bei Essenszeiten lassen sich Hygienemassnahmen z.B.durch Stafflung implementieren.

Ich finde nirgends im Internet eine wirkliche Antwort. Ausser das es verboten ist.

Können Sie mir weiterhelfen und eine Antwort zukommen lassen.
Zumal sowohl die Bürger als auch die Tourismusbranche profitieren würde.

Vielen Dank

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Warte auf Antwort
  • Datum
    29. April 2020
  • Frist
    3. Juni 2020
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Bezirksamt Mitte von Berlin , Abt. Gesundheit - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nationales Reisen in Coranazeiten [#185634]
Datum
29. April 2020 13:31
An
Bezirksamt Mitte von Berlin , Abt. Gesundheit - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich versuche eine Antwort auf die Frage zu finden, warum nationales Reisen nicht möglich ist und Coranazeiten. In Hotels und Pensionen verfügen die Zimmer meistens über ein eigenes Bad und auch bei Essenszeiten lassen sich Hygienemassnahmen z.B.durch Stafflung implementieren. Ich finde nirgends im Internet eine wirkliche Antwort. Ausser das es verboten ist. Können Sie mir weiterhelfen und eine Antwort zukommen lassen. Zumal sowohl die Bürger als auch die Tourismusbranche profitieren würde. Vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185634 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185634 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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