Nationales Sicherheitsrisiko einer App

- Liste aller Apps, welche als (nationales) Sicherheitsrisiko o.Ä. eingestuft wurde
- sofern vorhanden, welche Konsequenzen für entsprechende Apps und Apps-Entwickler getroffen wurden
- eine Auflistung, sofern vorhanden, ab wann eine App als Sicherheitsrisiko eingestuft wird und welche Konsequenzen allgemein möglich sind für App und Entwickler (online nichts konkretes zu diesem Bereich gefunden)
- sofern vorhanden, Einschätzung/Beurteilung bzgl eines Risikos von Diebstahl persönlicher Daten, Manipulation, Zensur u.Ä. ihres Amtes zu "TikTok" von ByteDance

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    28. Dezember 2022
  • Frist
    31. Januar 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Liste aller Apps, welche als (natio…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nationales Sicherheitsrisiko einer App [#266401]
Datum
28. Dezember 2022 00:16
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Liste aller Apps, welche als (nationales) Sicherheitsrisiko o.Ä. eingestuft wurde - sofern vorhanden, welche Konsequenzen für entsprechende Apps und Apps-Entwickler getroffen wurden - eine Auflistung, sofern vorhanden, ab wann eine App als Sicherheitsrisiko eingestuft wird und welche Konsequenzen allgemein möglich sind für App und Entwickler (online nichts konkretes zu diesem Bereich gefunden) - sofern vorhanden, Einschätzung/Beurteilung bzgl eines Risikos von Diebstahl persönlicher Daten, Manipulation, Zensur u.Ä. ihres Amtes zu "TikTok" von ByteDance
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266401 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266401/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre untenstehende Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ber…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Nationales Sicherheitsrisiko einer App [#266401]
Datum
17. Januar 2023 12:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre untenstehende Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) berührt die Belange Dritter, so dass hier ein Drittbeteiligungsverfahren gemäß § 8 IFG eingeleitet werden muss. Belange Dritter können hier Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bzw. Schutzrechte aus geistigem Eigentum sein. Gemäß § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG bitte ich um Begründung Ihrer IFG-Anfrage. Die Begründung wird an den Dritten zur Abwägung seiner Entscheidung über den Informationszugang weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr << Antragsteller:in >> wie mit Nachricht vom 17.01.2023 mitgeteilt, berührt Ihre Anfrage nach de…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
WG: Nationales Sicherheitsrisiko einer App [#266401]
Datum
31. Januar 2023 09:06
Status
Sehr << Antragsteller:in >> wie mit Nachricht vom 17.01.2023 mitgeteilt, berührt Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Belange Dritter. Für die Einleitung des notwendigen Drittbeteiligungsverfahren gemäß § 8 IFG bitte ich nochmals um Übersendung einer Begründung Ihrer IFG-Anfrage (§ 7 Absatz 1 Satz 3 IFG). Sofern ich bis zum 10.02.2023 keine Nachricht Ihrerseits erhalte, gehe ich davon aus, dass Sie keine weitere Bearbeitung Ihrer IFG-Anfrage wünschen und werde den Vorgang bei mir einstellen. Mit freundlichen Grüßen