Nationales Waffenregister

Aus einer Berichterstattung der FAZ vom 15.10.2023 (https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/razzien-gegen-reichsbuerger-viele-legale-schusswaffen-19244198.html) geht hervor, dass bei den Razzien gegen die Reichsbürgerszene im Dezember 2022 sowie im März 2023 138 "scharfe" Schusswaffen - es darf davon ausgegangen werden, dass hiermit erlaubnispflichtige Waffen i.S. des WaffG gemeint sind - beschlagnahmt wurden.
Im Jahr 2013 wurde beim Bundesverwaltungsamt das Nationale Waffenregister (NWR) eingerichtet. Ziel des NWR ist gemäß eigener Darstellung auf der Homepage (www.nwr-fl.de), dass für jede erlaubnispflichtige Schusswaffe zeitnah nachvollziehbar ist, wer Besitzer der Waffe ist, seit wann er die Waffe besitzt und von wem sie erworben wurde. Für alle berechtigten Behörden, die im Rahmen ihrer Aufgaben und Zuständigkeit waffenrechtliche Daten benötigen, wird erstmals ein jederzeitiger Zugriff auf diese Daten ermöglicht.
In einer Antwort auf eine Frage der Abgeordneten Martina Renner (Linke) führt das Bundesjustizministerium aus, dass bei den Razzien mindestens 62 der sichergestellten Schusswaffen legal im Besitz der mutmaßlichen Mitglieder und Unterstützer der rechtsterroristischen Vereinigung waren und acht illegale Schusswaffen sichergestellt wurden. Der rechtliche Status von 68 "scharfen" (vermutlich erlaubnispflichtigen) Schusswaffen habe aufgrund der andauernden sowie noch anstehenden kriminaltechnischen Untersuchungen noch nicht abschließend ermittelt werden können.
Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Feststellung, ob es sich um legal oder illegal im Besitz befindliche Schusswaffen handelt, auch nach mehr als acht Monaten Ermittlungstätigkeit nicht abgeschlossen ist. Diese zeitliche Diskrepanz widerspricht der Zielsetzung des NWR.

Ich bitte daher um Information
- warum die Prüfung des rechtlichen Status der 138 sichergestellten Waffen immer noch nicht abgeschlossen ist. Der o.a. Hinweis des BMJ auf die noch andauernden Untersuchungen ist nicht ausreichend, da die mit der Asservierung der Waffen erhobenen Daten für eine Abfrage im NWR ausreichen sollten.
- welche Rolle das NWR in den Ermittlungen spielt und
- welche Erkenntnisse die Ermittlungsbehörden bisher aus der Anwendung des NWR für Ermittlungstätigkeiten (nicht nur bezogen auf die o.a. Reichbürgerrazzien) gezogen haben und wie, basierend auf diesen Erkenntnissen, das NWR weiterentwickelt werden kann.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. Oktober 2023
  • Frist
    18. November 2023
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Thorsten Hansen
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aus einer Berichterstattung der FAZ v…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Thorsten Hansen
Betreff
Nationales Waffenregister [#290263]
Datum
16. Oktober 2023 08:39
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aus einer Berichterstattung der FAZ vom 15.10.2023 (https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/razzien-gegen-reichsbuerger-viele-legale-schusswaffen-19244198.html) geht hervor, dass bei den Razzien gegen die Reichsbürgerszene im Dezember 2022 sowie im März 2023 138 "scharfe" Schusswaffen - es darf davon ausgegangen werden, dass hiermit erlaubnispflichtige Waffen i.S. des WaffG gemeint sind - beschlagnahmt wurden. Im Jahr 2013 wurde beim Bundesverwaltungsamt das Nationale Waffenregister (NWR) eingerichtet. Ziel des NWR ist gemäß eigener Darstellung auf der Homepage (www.nwr-fl.de), dass für jede erlaubnispflichtige Schusswaffe zeitnah nachvollziehbar ist, wer Besitzer der Waffe ist, seit wann er die Waffe besitzt und von wem sie erworben wurde. Für alle berechtigten Behörden, die im Rahmen ihrer Aufgaben und Zuständigkeit waffenrechtliche Daten benötigen, wird erstmals ein jederzeitiger Zugriff auf diese Daten ermöglicht. In einer Antwort auf eine Frage der Abgeordneten Martina Renner (Linke) führt das Bundesjustizministerium aus, dass bei den Razzien mindestens 62 der sichergestellten Schusswaffen legal im Besitz der mutmaßlichen Mitglieder und Unterstützer der rechtsterroristischen Vereinigung waren und acht illegale Schusswaffen sichergestellt wurden. Der rechtliche Status von 68 "scharfen" (vermutlich erlaubnispflichtigen) Schusswaffen habe aufgrund der andauernden sowie noch anstehenden kriminaltechnischen Untersuchungen noch nicht abschließend ermittelt werden können. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Feststellung, ob es sich um legal oder illegal im Besitz befindliche Schusswaffen handelt, auch nach mehr als acht Monaten Ermittlungstätigkeit nicht abgeschlossen ist. Diese zeitliche Diskrepanz widerspricht der Zielsetzung des NWR. Ich bitte daher um Information - warum die Prüfung des rechtlichen Status der 138 sichergestellten Waffen immer noch nicht abgeschlossen ist. Der o.a. Hinweis des BMJ auf die noch andauernden Untersuchungen ist nicht ausreichend, da die mit der Asservierung der Waffen erhobenen Daten für eine Abfrage im NWR ausreichen sollten. - welche Rolle das NWR in den Ermittlungen spielt und - welche Erkenntnisse die Ermittlungsbehörden bisher aus der Anwendung des NWR für Ermittlungstätigkeiten (nicht nur bezogen auf die o.a. Reichbürgerrazzien) gezogen haben und wie, basierend auf diesen Erkenntnissen, das NWR weiterentwickelt werden kann.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thorsten Hansen Anfragenr: 290263 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290263/ Postanschrift Thorsten Hansen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Bundesministerium der Justiz
Sehr geehrter Herr Hansen, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 16. Oktober 2023. Ich fasse Ihre E-Mail als Bürgera…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Re: "Nationales Waffenregister" [#290263] - BMJ-ID: [36533002]
Datum
8. November 2023 10:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Hansen, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 16. Oktober 2023. Ich fasse Ihre E-Mail als Bürgeranfrage auf, denn Sie bitten darin um Auskunft in der Sache selbst. Das Informationsfreiheitsgesetz hingegen gewährt einen Anspruch auf Zugang zu in den Akten vorhandenen amtlichen Informationen. Für die Prüfung des rechtlichen Status der sichergestellten Waffen ist eine Abfrage im Nationalen Waffenregister (NWR) allein nicht ausreichend. Vielmehr ist es nach Abschluss sonstiger kriminaltechnischer Untersuchungen erforderlich, sämtliche Waffen durch Gutachter in Hinblick auf etwaige Veränderungen zu untersuchen und einer waffenrechtlichen Bewertung zu unterziehen. Erst danach ist eine belastbare Aussage zum rechtlichen Status der sichergestellten Waffen möglich. Das NWR spielt in der Ermittlungspraxis aber nicht nur bei der rechtlichen Einordnung von sichergestellten Waffen eine Rolle. Sofern die rechtlichen Rahmenbedingungen(vergleiche § 13 Ziffer 4 des Gesetzes über das Nationale Waffenregister) im jeweiligen Einzelfall vorliegen, werden im Vorfeld von Zugriffs- und Durchsuchungsmaßnahmen des Bundeskriminalamts grundsätzlich - so auch bei den angesprochenen Durchsuchungen im Dezember 2022 und März 2023 - Abfragen im NWR durchgeführt, um entsprechende Erkenntnisse in die Gefährdungsbewertung einbeziehen und hieraus Ableitungen für Maßnahmen der Eigensicherung der eingesetzten Kräfte treffen zu können. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften behilflich gewesen zu sein. Mit freundlichen Grüßen