Nationalpark Unteres Odertal

Anfrage an: Landkreis Uckermark

Dokumentationen aus den Wildkameras am ASP-Schutzzaun im Nationalpark Unteres Odertal, die belegen, dass Wildtiere (insbesondere Rehwild, Rotwild, Fischotter) die eingezäunten überfluteten Polderwiesen über die eingebauten Durchlässe bzw. abgesenkten Zäune/offenen Zauntore verlassen.
Zeitraum 02/2022 bis 03/2022.

Ergebnis der Anfrage

Schreiben des Landkreises Uckermark vom 08.03.2022

Ihre Anfrage vom 04.03.2022 (#242472)

...
gemäß Ihrer Bitte bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 04.03.2022 (Nationalpark Unteres Odertal - '242472) nach dem AIG.
Vorsorglich weise ich darauf hin, dass wir als Gesundheits- und Veterinäramt keine Auskünfte nach dem BbgUIG erteilen können wegen Nichtzuständigkeit.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag

XXX
Amtstierarzt

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. März 2022
  • Frist
    6. April 2022
  • 4 Follower:innen
Sylke Köhn
Sylke Köhn
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Landkreis Uckermark Details
Von
Sylke Köhn
Betreff
Nationalpark Unteres Odertal [#242472]
Datum
4. März 2022 18:13
An
Landkreis Uckermark
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumentationen aus den Wildkameras am ASP-Schutzzaun im Nationalpark Unteres Odertal, die belegen, dass Wildtiere (insbesondere Rehwild, Rotwild, Fischotter) die eingezäunten überfluteten Polderwiesen über die eingebauten Durchlässe bzw. abgesenkten Zäune/offenen Zauntore verlassen. Zeitraum 02/2022 bis 03/2022.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 242472 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen Sylke Köhn
Landkreis Uckermark
Ihre Anfrage vom 04.03.2022 ('242472)
Von
Landkreis Uckermark
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage vom 04.03.2022 ('242472)
Datum
8. März 2022
Status
Warte auf Antwort

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Sylke Köhn
Sylke Köhn
AW: Ihre Anfrage vom 04.03.2022 ('242472) [#242472]
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreihei…
An Landkreis Uckermark Details
Von
Sylke Köhn
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 04.03.2022 ('242472) [#242472]
Datum
6. April 2022 09:40
An
Landkreis Uckermark
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nationalpark Unteres Odertal“ vom 04.03.2022 (#242472) wurde von Ihnen bislang nur mit einer Eingangsbestätigung und dem Nichtzuständigkeitshinweis des Gesundheits- und Veterinäramtes beantwortet. Da ich meine Anfrage nicht spezifisch ans Gesundheits- und Veterinäramt, sondern an den Landkreis Uckermark allgemein und mit der Bitte, diesen ggf. an die zuständige Behörde weiterzuleiten, gestellt habe, bin ich guten Glaubens gewesen, dass ich zeitnah eine Antwort erhalten werde. Die gesetzlich vorgeschriebene Zeit für die Beantwortung ist nunmehr überschritten. Ihre Behörde ist nach BbgUIG zuständig. Die angefragten Informationen sind m.E. auch eine fast mustergültige Umweltinformation. Ich bitte also weiterhin um die Übersendung der Aufnahmen zu den positiven Ergebnissen des Monitorings am ASP Zaun im Nationalpark Unteres Odertal. Zur Verfügung stellen müssen Sie mir nicht mehr die eine Videosequenz aus Kamera 10 der einen erfolgreichen Durchquerung eines Rehdurchlasses, die mir vom MSGIV übersandt wurde. Vielmehr beantrage ich weiterhin die Übersendung der anderen Dokumentationen, die die zuständigen Behörden zu dem Schluss kommen ließen, dass die Maßnahmen als erfolgreich einzustufen sind. Sollten diese Dokumentationen zu umfangreich für eine Übersendung sein, bin ich auch einverstanden mit der Übersendung einer Kopie der Auswertung des Monitorings, also einer chronologischen Auflistung der erfolgreichen Durchquerungen/Überwindungen des ASP-Schutzzaunes und der Anzahl der Aufnahmen, die ein Vorbeilaufen von Wildtieren an den Rehdurchlässen/Zaunabsenkungen/Zauntoren im Nationalpark dokumentieren. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]