Naturschutz

Anfrage an: KfW-Entwicklungsbank

- die Finanzierungsvereinbarungen für ICCN und WWF über Nationalparks in der Demokratischen Republik Kongo vom Januar und Februar 2019, einschließlich aller relevanten Anhänge und zugehörigen Dokumente wie ESIA und Risikobewertungen;

- alle Finanzierungsabkommen, einschließlich Anhängen und zugehörige Dokumente wie ESIA und Risikobewertungen, sowie alle Fortschrittsberichte vom "Sangha Tri-National Trust Fund Limited" als auch vom "Okapi Fund For Nature Conservation in The Democratic Republic of Congo" vorgelegt wurden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2019
  • Frist
    27. Juli 2019
  • Ein:e Follower:in
Linda Poppe
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Finan…
An KfW-Entwicklungsbank Details
Von
Linda Poppe
Betreff
Naturschutz [#152485]
Datum
25. Juni 2019 16:35
An
KfW-Entwicklungsbank
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Finanzierungsvereinbarungen für ICCN und WWF über Nationalparks in der Demokratischen Republik Kongo vom Januar und Februar 2019, einschließlich aller relevanten Anhänge und zugehörigen Dokumente wie ESIA und Risikobewertungen; - alle Finanzierungsabkommen, einschließlich Anhängen und zugehörige Dokumente wie ESIA und Risikobewertungen, sowie alle Fortschrittsberichte vom "Sangha Tri-National Trust Fund Limited" als auch vom "Okapi Fund For Nature Conservation in The Democratic Republic of Congo" vorgelegt wurden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Linda Poppe <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Linda Poppe
Linda Poppe
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Naturschutz“ vom 25.06.2019 (#152485) wu…
An KfW-Entwicklungsbank Details
Von
Linda Poppe
Betreff
AW: Naturschutz [#152485]
Datum
5. August 2019 12:30
An
KfW-Entwicklungsbank
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Naturschutz“ vom 25.06.2019 (#152485) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Linda Poppe Anfragenr: 152485 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
KfW-Entwicklungsbank
Sehr geehrte Frau Poppe, bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 25. Juni 2019, mit der Sie um Herausgabe diverser Unte…
Von
KfW-Entwicklungsbank
Betreff
AW: Naturschutz [#152485]
Datum
9. August 2019 11:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Poppe, bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 25. Juni 2019, mit der Sie um Herausgabe diverser Unterlagen der KfW betreffend Nationalparks in der Demokratischen Republik Kongo bitten, teilen wir Ihnen folgendes mit: Ihrer Bitte nach Herausgabe der genannten Unterlagen können wir nicht entsprechen. Soweit Sie sich auf das IFG stützen, besteht vorliegend keine Auskunftspflicht der KfW, da das IFG für die KfW nur eingeschränkt gilt. Die KfW ist keine Behörde, sondern eine „sonstige Bundeseinrichtung“ im Sinne von § 1 Abs. 1 S. 2 IFG. Danach gilt das IFG für die KfW nur, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt. Dies ist vorliegend nicht der Fall, da die Tätigkeit, die im Zusammenhang mit den von Ihnen begehrten Informationen steht, rein privatrechtlicher Natur ist und somit keine öffentlich-rechtlichen Verwaltungsaufgaben wahrgenommen werden. Entsprechendes gilt für einen Anspruch nach dem UIG. Auch danach ist die KfW nur dann eine informationspflichtige Stelle, wenn sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt (s. § 2 Abs. 1 Nr. 1 UIG „Stelle der öffentlichen Verwaltung“). Das VIG ist vorliegend ebenfalls nicht einschlägig. Mit freundlichen Grüßen
Linda Poppe
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Linda Poppe
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Naturschutz“ [#152485] [#152485]
Datum
29. August 2019 17:21
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/152485 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das VG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 29.05.2019 zu 11 L 1125/19.F (online einzusehen unter https://www.buzzfeed.com/de/marcusengert/kfw-ist-behoerde-ifg-verwaltungsgericht-frankfurt) festgestellt hat, dass die KfW "somit als Behörde nach § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG anzusehen" ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Linda Poppe Anhänge: - 152485.pdf Anfragenr: 152485 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Linda Poppe
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Linda Poppe
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Naturschutz“ [#152485] [#152485]
Datum
14. Januar 2020 09:31
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/152485 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das VG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 29.05.2019 zu 11 L 1125/19.F (online einzusehen unter https://www.buzzfeed.com/de/marcusengert/kfw-ist-behoerde-ifg-verwaltungsgericht-frankfurt) festgestellt hat, dass die KfW "somit als Behörde nach § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG anzusehen" ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Linda Poppe Anhänge: - 152485.pdf Anfragenr: 152485 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/152485
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 25-729/006 II#0242 Sehr geehrte Frau P…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Naturschutz“ [#152485] # 25-729/006 II#0242
Datum
14. Januar 2020 16:38
Status
Warte auf Antwort
142,5 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 25-729/006 II#0242 Sehr geehrte Frau Poppe, anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Auf die Datenschutzerklärung weise ich hin: https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-node.html Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
25. Februar 2020 12:27
Status
Anfrage abgeschlossen
169,3 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.