Naturschutzgebiet Tennenloher Forst
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Naturschutzgebiet Tennenloher Forst liegt die Naturerbefläche Tennenlohe der DBU Naturerbe, die eine Fläche von rund 440 Hektar umfasst. Hierzu habe ich einige Fragen:
1. Wie viele Hektar der insgesamt 440 Hektar großen Fläche werden als Wald oder waldfähig eingestuft?
2. Werden in diesem Gebiet noch aktive forstwirtschaftliche Maßnahmen betrieben, die über übliche Maß nahmen wie Feuer-, Verkehrs- und Forstschutz hinausgehen, zum Beispiel aktiver Waldumbau?
3. Wie viele Hektar sind bereits heute der natürlichen Waldentwicklung überlassen?
4. Wie viel Hektar sind langfristig für die natürliche Waldentwicklung vorgesehen? Bitte hier die Kriterien des BfN berücksichtigen, die neben tatsächlichen Waldflächen auch waldfähige Standorte berücksichtigt.
5. Welche Baumarten finden sich in diesen Wäldern? Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die Anteile der einzelnen Arten in Prozent angeben könnten.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
-
Datum3. Januar 2024
-
6. Februar 2024
-
2 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!