Naturschutzgebiet Tennenloher Forst

Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Naturschutzgebiet Tennenloher Forst liegt die Naturerbefläche Tennenlohe der DBU Naturerbe, die eine Fläche von rund 440 Hektar umfasst. Hierzu habe ich einige Fragen:

1. Wie viele Hektar der insgesamt 440 Hektar großen Fläche werden als Wald oder waldfähig eingestuft?

2. Werden in diesem Gebiet noch aktive forstwirtschaftliche Maßnahmen betrieben, die über übliche Maß nahmen wie Feuer-, Verkehrs- und Forstschutz hinausgehen, zum Beispiel aktiver Waldumbau?

3. Wie viele Hektar sind bereits heute der natürlichen Waldentwicklung überlassen?

4. Wie viel Hektar sind langfristig für die natürliche Waldentwicklung vorgesehen? Bitte hier die Kriterien des BfN berücksichtigen, die neben tatsächlichen Waldflächen auch waldfähige Standorte berücksichtigt.

5. Welche Baumarten finden sich in diesen Wäldern? Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die Anteile der einzelnen Arten in Prozent angeben könnten.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Januar 2024
  • Frist
    6. Februar 2024
  • 2 Follower:innen
Nico Brändlein
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, im Naturschutzgebiet Tennenloher Forst liegt die Na…
An Landratsamt Erlangen-Höchstadt Details
Von
Nico Brändlein
Betreff
Naturschutzgebiet Tennenloher Forst [#296215]
Datum
3. Januar 2024 23:57
An
Landratsamt Erlangen-Höchstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, im Naturschutzgebiet Tennenloher Forst liegt die Naturerbefläche Tennenlohe der DBU Naturerbe, die eine Fläche von rund 440 Hektar umfasst. Hierzu habe ich einige Fragen: 1. Wie viele Hektar der insgesamt 440 Hektar großen Fläche werden als Wald oder waldfähig eingestuft? 2. Werden in diesem Gebiet noch aktive forstwirtschaftliche Maßnahmen betrieben, die über übliche Maß nahmen wie Feuer-, Verkehrs- und Forstschutz hinausgehen, zum Beispiel aktiver Waldumbau? 3. Wie viele Hektar sind bereits heute der natürlichen Waldentwicklung überlassen? 4. Wie viel Hektar sind langfristig für die natürliche Waldentwicklung vorgesehen? Bitte hier die Kriterien des BfN berücksichtigen, die neben tatsächlichen Waldflächen auch waldfähige Standorte berücksichtigt. 5. Welche Baumarten finden sich in diesen Wäldern? Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die Anteile der einzelnen Arten in Prozent angeben könnten. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Nico Brändlein Anfragenr: 296215 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296215/ Postanschrift Nico Brändlein << Adresse entfernt >>
Landratsamt Erlangen-Höchstadt
Sehr geehrter Herr Brändlein, die von Ihnen gestellten Fragen können seitens des Landratsamtes nicht beantwortet …
Von
Landratsamt Erlangen-Höchstadt
Betreff
WG: Naturschutzgebiet Tennenloher Forst [#296215]
Datum
4. Januar 2024 08:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Brändlein, die von Ihnen gestellten Fragen können seitens des Landratsamtes nicht beantwortet werden. Zuständigkeitshalber erhält Herr Meyer, Bundesforstbetrieb Reußenberg, Forstrevier Turmberg - Hauptsmoor, als Vertreter der DBU, diese Email. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Erlangen-Höchstadt
Sehr geehrter Herr Brändlein, das Landratsamt Erlangen-Höchstadt hat mir Ihre Anfrage vom 03.01.2024 zugeleitet. …
Von
Landratsamt Erlangen-Höchstadt
Betreff
WG: Naturschutzgebiet Tennenloher Forst [#296215]
Datum
22. Januar 2024 15:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Brändlein, das Landratsamt Erlangen-Höchstadt hat mir Ihre Anfrage vom 03.01.2024 zugeleitet. Bei der DBU-Naturerbefläche Tennenlohe handelt es sich um Privatwald der DBU Naturerbe GmbH, der vom Bundesforstbetrieb Reußenberg in Dienstleistung betreut wird. In Abstimmung mit der DBU Naturerbe GmbH kann ich Ihre Fragen wie folgt beantworten: 1.Die DBU-Naturerbefläche Tennenlohe hat eine Größe von ca. 437,4 ha, davon sind ca. 345,9 ha als Wald i.S. des §2 BayWaldG anzusprechen. 2.Es werden keine „klassisch“ forstlichen Maßnahmen mehr durchgeführt. Soweit naturschutzfachlich erforderlich können Entwicklungsmaßnahmen (z.B. zur Förderung der Naturnähe oder aus Gründen des Artenschutzes) durchgeführt werden. 3.In dem vorliegenden Naturerbe-Entwicklungsplan sind alle Waldflächen aufgrund der Vorgaben aus der Natura 2000-Managementplanung des Freistaats Bayern der Waldbehandlungskategorie S (Sonderbewirtschaftung) zugeordnet. Entwicklungsmaßnahmen sind hier grundsätzlich möglich (v.a. Artenschutzmaßnahmen für die Avifauna). 4.Eine Überführung der Wälder in eine natürliche Waldentwicklung ist bislang nicht vorgesehen. 5.Nach Forsteinrichtung (Stand 01.10.2018) findet sich auf der DBU-Naturerbefläche Tennenlohe folgende Baumartenverteilung (alles ca.-Angaben): a.Kiefer 286,2 ha ( 86,3%) b.Lärche 1,0 ha (0,3%) c.Fichte/Tanne 6,5 ha (1,9%) d.Douglasie 3,8 ha (1,1%) e.Eiche 2,4 ha (0,7%) f.Buche 0,8 ha (0,2%) g.Sonstige Laubbäume mit höherer Lebenserwartung (z.B. Ahorn, Esche, Linde, Robinie) 5,1 ha (1,5%) h.Sonstige Laubbäume mit niedriger Lebenserwartung (z.B. Birke, Erle, Aspe, Weide) 25,9 ha (7,8%) Mit freundlichen Grüßen
Nico Brändlein
Sehr << Anrede >> Sehr << Anrede >> ich bedanke mich herzlich für Ihre Antwort und Ihre …
An Landratsamt Erlangen-Höchstadt Details
Von
Nico Brändlein
Betreff
AW: WG: Naturschutzgebiet Tennenloher Forst [#296215]
Datum
27. Januar 2024 23:00
An
Landratsamt Erlangen-Höchstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Sehr << Anrede >> ich bedanke mich herzlich für Ihre Antwort und Ihre Mühe. Erlauben Sie mir bitte eine Nachfrage zu meiner Frage 4. Das Ziel der DBU Naturerbe ist ja, möglichst viele Wälder zukünftig der natürlichen Waldentwicklung zu überlassen. Dem Jahresbericht und vielen Berichten auf der Homepage konnte ich entnehmen, dass die Zahl der Naturwaldflächen des DBU Naturerbe Jahr für Jahr steigt. Nun zu meiner Frage: Warum geschieht das nicht im Tennenloher Forst? Mit freundlichen Grüßen Nico Brändlein Anfragenr: 296215 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296215/
Landratsamt Erlangen-Höchstadt
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landratsamt Erlangen-Höchstadt
Betreff
Betreff versteckt
Datum
27. Januar 2024 23:01
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Landratsamt Erlangen-Höchstadt
Sehr geehrter Herr Brändlein, als Antwort auf ihre Frage möchte ich aus der Einleitung des Naturerbe-Entwicklungs…
Von
Landratsamt Erlangen-Höchstadt
Betreff
AW: WG: Naturschutzgebiet Tennenloher Forst [#296215]
Datum
21. Februar 2024 14:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Brändlein, als Antwort auf ihre Frage möchte ich aus der Einleitung des Naturerbe-Entwicklungsplans für die DBU Naturerbefläche Tennenlohe (S. 13 + 14) zitieren: ..... Der Nürnberger Reichswald beherbergte einst eine der letzten außeralpinen Populationen des Auerhuhns in Bayern. Der letzte Nachweis stammt aus dem Jahr 2009. Zu dessen Erhaltung sieht der Managementplan für das Vogelschutzgebiet DE6533-471 "Nürnberger Reichswald" noch die Erhaltung bzw. Optimierung der Habitatfunktion lichter, struktur- und beerkrautreicher Nadelwälder vor. Die kiefernbetonten Wälder der DBU-Naturerbefläche erfüllen in weiten Teilen auch die Anforderungen an einen auerhuhnreichen Wald. Aktuell wurde das Auerhuhn aber nicht mehr im Gebiet des Sebalder Reichswaldes nachgewiesen. Dennoch fördern ganz ähnliche Habitatstrukturen auch den Ziegenmelker als Art der halboffenen Sandlandschaften. Aufgrund der Vorgaben aus dem Managementplan und davon profitierenden Arten halboffener Landschaften wurde in Absprache mit den Naturschutzbehörden die gesamte Waldfläche aus Gründen des Artenschutzes der Waldkategorie "S" zugeordnet, um durch eine dauerhafte Entwicklungssteuerung die Habitatstrukturen erhalten zu können. Allerdings ist aufgrund der hohen Munitionsbelastung auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz Tennenlohe eine dauerhafte Pflege offenerer Waldstrukturen derzeit nicht möglich. Eine Entwicklungssteuerung findet daher nur im Bereich der zentralen Offenlandfläche mit den Übergängen zum Wald statt und ist auf kleiner Fläche zur Wiederherstellung und Entwicklung von Flechtenkiefernwäldern (LRT 91T0) geplant. .......... Ich hoffe, ich kann Ihnen mit diesem Zitat ausreichend Antwort auf Ihre Frage geben kann. Mit freundlichen Grüßen