NAVKO Bericht 2022

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Die "Nationale Verifizierungskommission Masern/Röteln beim Robert Koch-Institut" erstellt jedes Jahr im zweiten Quartal den Bericht "Annual Status Update on Measles and Rubella Elimination" für die "European Regional Verification Commission for Measles and Rubella Elimination (RVC)". Die RVC hatte das Meeting für die Bewertung des Jahres 2022 bereits vom 13. - 15. September 2023. Ich gehe davon aus, dass die deutsche NAVKO auch dieses Jahr den Bericht dort rechtzeitig vorgelegt hat.
Bitte senden Sie mir den o.g. Bericht der NAVKO für das Jahr 2022 inklusive aller Anhänge zu.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Dezember 2023
  • Frist
    23. Januar 2024
  • 0 Follower:innen
Angelika Müller
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die "Nationale Verifizierungskom…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Angelika Müller
Betreff
NAVKO Bericht 2022 [#295217]
Datum
19. Dezember 2023 16:11
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die "Nationale Verifizierungskommission Masern/Röteln beim Robert Koch-Institut" erstellt jedes Jahr im zweiten Quartal den Bericht "Annual Status Update on Measles and Rubella Elimination" für die "European Regional Verification Commission for Measles and Rubella Elimination (RVC)". Die RVC hatte das Meeting für die Bewertung des Jahres 2022 bereits vom 13. - 15. September 2023. Ich gehe davon aus, dass die deutsche NAVKO auch dieses Jahr den Bericht dort rechtzeitig vorgelegt hat. Bitte senden Sie mir den o.g. Bericht der NAVKO für das Jahr 2022 inklusive aller Anhänge zu.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Angelika Müller Anfragenr: 295217 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295217/ Postanschrift Angelika Müller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Angelika Müller
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 19.12.2023 [#295217] Sehr geehrte Frau Müller, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer An…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 19.12.2023 [#295217]
Datum
20. Dezember 2023 16:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Müller, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 19.12.2023, die hier unter dem Aktenzeichen 2.13.04/0005#0104 bearbeitet wird. Rückfragen zu Ihrer Anfrage richten Sie bitte unter Angabe des oben genannten Aktenzeichens ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen
Angelika Müller
AW: Ihre Anfrage vom 19.12.2023 [#295217] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „NAVKO Bericht 2022“ vom …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Angelika Müller
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 19.12.2023 [#295217]
Datum
23. Januar 2024 09:10
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „NAVKO Bericht 2022“ vom 19.12.2023 (#295217) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Angelika Müller
Angelika Müller
Aktenzeichen 2.13.04/0005#0104 - AW: Ihre Anfrage vom 19.12.2023 [#295217] Guten Tag, meine Informationsfreiheits…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Angelika Müller
Betreff
Aktenzeichen 2.13.04/0005#0104 - AW: Ihre Anfrage vom 19.12.2023 [#295217]
Datum
23. Januar 2024 09:11
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „NAVKO Bericht 2022“ vom 19.12.2023 (#295217) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Angelika Müller

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Angelika Müller
AW: Aktenzeichen 2.13.04/0005#0104 - AW: Ihre Anfrage vom 19.12.2023 [#295217] Guten Tag, meine Informationsfreih…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Angelika Müller
Betreff
AW: Aktenzeichen 2.13.04/0005#0104 - AW: Ihre Anfrage vom 19.12.2023 [#295217]
Datum
1. Februar 2024 19:02
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „NAVKO Bericht 2022“ vom 19.12.2023 (#295217) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Sollte ich bis spätestens 29.02.2024 von Ihnen keine aussagekräftige Antwort oder den Bericht erhalten, bin ich leider gezwungen das Auskunftsbegehren über einen Anwalt gerichtlich durchzusetzen. Mit freundlichen Grüßen Angelika Müller