"NC's" der Oberschulen / Gymnasien im Bezirk

Zur Anmeldung meines Kindes in die 7. Klasse benötige ich die "NC's" der Oberschulen / Gymnasien im Bezirk, also den errechneten Durchschnitt in der Förderprognose, mit dem ein Kind im Schuljahr 2023/2024 sicher aufgenommen wurde.
Also: Informationen über den Notendurchschnitt, aufgeschlüsselt nach jeder Oberschulen / Gymnasium im Bezirk, der im letzten Jahr für eine sichere Aufnahme an diesen Schulen erforderlich war.

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  • Datum
    20. Februar 2024
  • Frist
    23. März 2024
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Torsten Märker
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zur An…
An Schulamt Marzahn- Hellersdorf Details
Von
Torsten Märker
Betreff
"NC's" der Oberschulen / Gymnasien im Bezirk [#300690]
Datum
20. Februar 2024 23:11
An
Schulamt Marzahn- Hellersdorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zur Anmeldung meines Kindes in die 7. Klasse benötige ich die "NC's" der Oberschulen / Gymnasien im Bezirk, also den errechneten Durchschnitt in der Förderprognose, mit dem ein Kind im Schuljahr 2023/2024 sicher aufgenommen wurde. Also: Informationen über den Notendurchschnitt, aufgeschlüsselt nach jeder Oberschulen / Gymnasium im Bezirk, der im letzten Jahr für eine sichere Aufnahme an diesen Schulen erforderlich war.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Torsten Märker Anfragenr: 300690 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300690/
Mit freundlichen Grüßen Torsten Märker

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