Az. 18.01/22.025
Sehr
<< Antragsteller:in >>
vielen Dank für Ihre Nachricht.
> Antrag nach dem IZG-SH/VIG
>
> Guten Tag,
> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
>
> alle Dokumente, die die Anwendbarkeit des IZG-SH auf das NDR
> Landesfunkhaus Kiel behandeln
Sie haben über
Fragdenstaat.de nach dem Informationszugangsgesetz
Schleswig-Holstein (IZG-SH) alle Dokumente erbeten, die die
Anwendbarkeit des IZG-SH auf das NDR Landesfunkhaus Kiel behandeln.
Ganz genau zu diesem Thema - "NDR Landesfunkhaus Kiel" - sind bei uns
keine Dokumente vorhanden.
Auch liegen hier keine Dokumente zur Anwendbarkeit des IZG-SH auf den
NDR vor: Vielmehr ergibt sich aus dem IZG-SH, dass dieses Gesetz nicht
auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wie den NDR anwendbar ist; es
handelt sich bei dem NDR nicht um eine informationspflichtige Stelle
nach § 2 Abs. 3 IZG-SH.
https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-InfoZGSHrahmen
Ich stelle Ihnen jedoch im Folgenden Links zu Dokumenten zur Verfügung,
die sich auf den Punkt "Informationsfreiheit im NDR-Staatsvertrag" und
eine Initiative gemeinsam mit anderen Informationsfreiheitsbeauftragten
beziehen:
Protokoll der 28. Sitzung der Konferenz der
Informationsfreiheitsbeauftragten (IFK) am 17.06.2014, dort TOP 8 (S. 3
f.):
https://www.datenschutzzentrum.de/uploads/informationsfreiheit/ifk/Protokoll_IFK_28._Sitzung_17.06.2014_in_Hamburg.pdf
Protokoll der 28. Sitzung des Arbeitskreises Informationsfreiheit (AKIF)
der IFK vom 22.05.2014 (zur Vorbereitung der 28. Sitzung der IFK), dort
TOP 8 (S. 7 f.):
https://informationsfreiheit.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Landesaemter/LfD/PDF/binary/Informationsfreiheit/Konferenzen/IFK/AKIF/Unterlagen_des_AKIF/28._AKIF-Sitzung/Protokoll_28__AKIF_in_Hamburg.pdf
Pressemitteilung "Der öffentlich-rechtliche Rundfunk darf keine
transparenzfreie Zone bleiben! Änderung des NDR-Staatsvertrags
erforderlich – Informationsfreiheit auch im NDR verankern" des ULD
(gemeinsam mit den Informationsfreiheitsbeauftragten Hamburg und
Mecklenburg-Vorpommern) vom 26.09.2016:
https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/1059-Der-oeffentlich-rechtliche-Rundfunk-darf-keine-transparenzfreie-Zone-bleiben!-AEnderung-des-NDR-Staatsvertrags-erforderlich-Informationsfreiheit-auch-im-NDR-verankern.html#extended
Dazu finden Sie auch eine Passage in unserem 36. Tätigkeitsbericht:
https://www.datenschutzzentrum.de/tb/tb36/kap12.html#122
Mittlerweile gibt es eine Regelung zum Informationszugang im
NDR-Staatsvertrag (wohlgemerkt beinhaltet dies keine direkte Anwendung
des IZG-SH, sodass auch unsere Zuständigkeit nicht gegeben ist):
"§ 47 Informationszugang" im NDR-Staatsvertrag, der seit dem 01.09.2021
in Kraft ist:
https://www.ndr.de/der_ndr/zahlen_und_daten/staatsvertrag202.pdf
Drucksache zum NDR-Staatsvertrag:
https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/02800/drucksache-19-02816.pdf
Zur Vollständigkeit sei angemerkt, dass bei uns im Jahr 2022 eine
Anfrage eines Petenten zur Anwendbarkeit des IZG-SH auf den NDR
bearbeitet wurde; die Antwort ging jedoch nicht über die o.g.
Informationen hinaus und enthält insoweit keine neuen Dokumente.
Für Rückfragen stehen mein Team und ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen