Nebenjob

Ich befinde mich voraussichtlich bis zum Jahresende in Kurzarbeit.
Nun habe ich zwei Nebenjobangebote.
Angebot Nummer 1: Ein Minijob auf 450 Euro-Basis.
Angebot Nummer 2: Teilzeit mit ca 1000€/ Monat Verdienst
Meine Frage:
Wie werden diese potenziellen Nebenjobs mit dem Kurzarbeitergeld verrechnet?
Ich möchte ja nur ungern umsonst arbeiten.
Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Juni 2020
  • Frist
    10. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich befinde mich vo…
An Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nebenjob [#188417]
Datum
8. Juni 2020 09:52
An
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich befinde mich voraussichtlich bis zum Jahresende in Kurzarbeit. Nun habe ich zwei Nebenjobangebote. Angebot Nummer 1: Ein Minijob auf 450 Euro-Basis. Angebot Nummer 2: Teilzeit mit ca 1000€/ Monat Verdienst Meine Frage: Wie werden diese potenziellen Nebenjobs mit dem Kurzarbeitergeld verrechnet? Ich möchte ja nur ungern umsonst arbeiten. Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188417 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188417 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Baden-Württemberg
Hallo Antragsteller/in anbei die Informationen zum Nebeneinkommen, die auch auf unserer Homepage www.arbeitsagent…
Von
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Baden-Württemberg
Betreff
WG: Nebenjob [#188417]
Datum
8. Juni 2020 16:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Hallo Antragsteller/in anbei die Informationen zum Nebeneinkommen, die auch auf unserer Homepage www.arbeitsagentut.de veröffentlicht sind: Wurde die Nebentätigkeit schon vor Beginn der Kurzarbeit durchgeführt, hat das keine Auswirkungen auf die Höhe des Kurzarbeitergeldes. Der Nebenverdienst wird nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Nehmen Beschäftigte während des Bezugs von Kurzarbeitergeld eine Nebentätigkeit auf, wird das daraus erzielte Entgelt auf das Kurzarbeitergeld angerechnet, denn es liegt eine Erhöhung des tatsächlichen erzielten Entgelts vor. Neu: Bei Aufnahme / Ausübung einer Nebenbeschäftigung in einem systemrelevanten Bereich (zum Beispiel Gesundheitswesen, Landwirtschaft, Lebensmittelbranche) bleibt das Nebeneinkommen im April 2020 anrechnungsfrei, soweit die Summe aus dem Nebeneinkommen plus einem gegebenenfalls verbliebenen Ist-Entgelt, einem eventuellen Aufstockungsbetrag und dem Kurzarbeitergeld das Soll-Entgelt nicht übersteigt. Für die Zeit vom 01.05.2020 bis 31.12.2020 wird diese Hinzuverdienstmöglichkeit auf alle Berufe ausgedehnt. Das Nebeneinkommen ist weiterhin anrechnungsfrei, soweit die Summe aus dem Nebeneinkommen plus einem gegebenenfalls verbliebenen Ist-Entgelt, einem eventuellen Aufstockungsbetrag und dem Kurzarbeitergeld das Soll-Entgelt nicht übersteigt. Soll-Entgelt, Ist-Entgelt, Aufstockungsbetrag und das Entgelt aus der anderen Beschäftigung sind bei der Berechnung pauschaliert in Netto-Beträge entsprechend der Nettoentgelttabelle umzurechnen. Ein Minijob (450 Euro / Monat) bleibt vollständig anrechnungsfrei. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Baden-Württemberg
Ihr Antrag nach dem IFG vom 8.Juni 2020 Hier: Zugang zu Informationen: Anrechnung von Einkünften aus …
Von
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Baden-Württemberg
Betreff
Nebenjob [#188417]
Datum
25. Juni 2020 11:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihr Antrag nach dem IFG vom 8.Juni 2020 Hier: Zugang zu Informationen: Anrechnung von Einkünften aus Nebentätigkeit während Kurzarbeit Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 8.6.2020 bitten Sie um Auskunft, wie sich Erwerbseinkommen aus einer Nebentätigkeit auf das Kurzarbeitergeld auswirken. Die aktuellen Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit (BA) unter folgendem Pfad: https://www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/kurzarbeitergeld-arbeitnehmer Die Informationen zum Hinzuverdienst finden Sie unter der Frage „Wie wirkt sich ein Hinzuverdienst auf das Kurzarbeitergeld aus?“. Außerdem verweise ich auf die Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) unter folgendem Pfad – siehe grafische Darstellung und Erläuterungen am Ende der Seite: https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Kurzarbeit/kurzarbeit.html Mit freundlichen Grüßen