Nebentätigkeiten der Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages

1. Wie viele Abgeordneten des Landtags üben neben ihrem Mandat eine entgeltliche Nebentätigkeit aus?
2. Wie hoch sind die monatlichen Pro-Kopf-Durchschnittsverdienste der Nebentätigkeiten der Abgeordneten des Landtags?
3. In welchen Branchen gehen die Abgeordneten genehmigten Nebentätigkeiten nach?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. Mai 2023
  • Frist
    20. Juni 2023
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Elias John
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wie viele Abgeordneten des Landtag…
An Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages Details
Von
Elias John
Betreff
Nebentätigkeiten der Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages [#279015]
Datum
16. Mai 2023 08:11
An
Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie viele Abgeordneten des Landtags üben neben ihrem Mandat eine entgeltliche Nebentätigkeit aus? 2. Wie hoch sind die monatlichen Pro-Kopf-Durchschnittsverdienste der Nebentätigkeiten der Abgeordneten des Landtags? 3. In welchen Branchen gehen die Abgeordneten genehmigten Nebentätigkeiten nach?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 279015 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen Elias John
Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Sehr geehrter Herr John, hiermit bestätige ich Ihnen den Empfang Ihrer Anfrage nach dem IZG-SH. Wir bemühen uns,…
Von
Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Betreff
WG: [EXTERN] Nebentätigkeiten der Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages [#279015]
Datum
15. Juni 2023 08:11
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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6,2 KB


Sehr geehrter Herr John, hiermit bestätige ich Ihnen den Empfang Ihrer Anfrage nach dem IZG-SH. Wir bemühen uns, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Die verspätete Eingangsbestätigung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen

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Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Sehr geehrter Herr John, vielen Dank für Ihre Mail vom 16. Mai 2023, mit der Sie um Auskunft über die „Nebentäti…
Von
Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Betreff
AW: [EXTERN] Nebentätigkeiten der Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages [#279015]
Datum
19. Juni 2023 10:43
Status
image001.jpg
6,2 KB


Sehr geehrter Herr John, vielen Dank für Ihre Mail vom 16. Mai 2023, mit der Sie um Auskunft über die „Nebentätigkeiten der Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages [#279015]“ durch die Beantwortung von insgesamt drei Fragen bitten. Sie beziehen sich bei Ihrem Auskunftsbegehren auf das Informationszugangsgesetz des Landes Schleswig-Holstein (IZG-SH). Auf Ihre Anfrage kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Am 14. Juni 2023 hat der Schleswig-Holsteinische Landtag in zweiter Lesung ein Gesetz zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetzes angenommen (Drucksache 20/930) (siehe unter: https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl20/drucks/00900/drucksache-20-00930.pdf). Die beschlossenen Änderungen betreffen u. a. die Verpflichtung zur Anzeige von Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften. Aufgrund dessen sind die erstmaligen Anzeigen nunmehr bis zum 31. Dezember 2023 einzureichen. Im An-schluss wird eine Veröffentlichung als Drucksache und auf den Internetseiten des Landtages erfolgen. Die gewünschten Informationen werden dieser Veröffentlichung zu entnehmen sein. Diese Auskunft ergeht an Sie unabhängig von Ansprüchen nach dem Informationszugangsgesetz des Landes. Der Landtag gehört gemäß § 2 Absatz 4 Nr. 1 IZG-SH nicht zu den informationspflichtigen Stellen, soweit er parlamentarische Aufgaben wahrnimmt. Ein Informationsanspruch nach dem IZG-SH besteht insofern nicht. Ich hoffe sehr, Ihnen mit dieser Rückmeldung behilflich gewesen zu sein. Mit freundlichen Grüßen