Nebentätigkeitsanzeige

Die beantragte und genehmigte Nebentätigkeitsanzeige der Präsidentin Prof. Dr. Geraldine Rauch. Diese gibt auf ihrer persönlichen Website an, dass ihre Gemälde käuflich erwerbbar seien, weswegen sie außerhalb der Arbeitszeit regelmäßig Zeit aufwenden muss, um dieser laut eigener Aussage kleinunternehmerischen Tätigkeit nachzugehen. Die von ihr produzierte Kunst ist in ihrem Dienstbüro ausgestellt, weswegen hier ein unmittelbarer Zusammenhang mit ihrer Diensttätigkeit besteht.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. August 2023
  • Frist
    16. September 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die be…
An Technische Universität Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nebentätigkeitsanzeige [#285993]
Datum
12. August 2023 23:19
An
Technische Universität Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die beantragte und genehmigte Nebentätigkeitsanzeige der Präsidentin Prof. Dr. Geraldine Rauch. Diese gibt auf ihrer persönlichen Website an, dass ihre Gemälde käuflich erwerbbar seien, weswegen sie außerhalb der Arbeitszeit regelmäßig Zeit aufwenden muss, um dieser laut eigener Aussage kleinunternehmerischen Tätigkeit nachzugehen. Die von ihr produzierte Kunst ist in ihrem Dienstbüro ausgestellt, weswegen hier ein unmittelbarer Zusammenhang mit ihrer Diensttätigkeit besteht.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285993 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285993/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Technische Universität Berlin
AW: [#285993]Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, auf Ihre unten genannte Anfra…
Von
Technische Universität Berlin
Betreff
AW: [#285993]Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
Datum
30. August 2023 16:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, auf Ihre unten genannte Anfrage müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir keine entsprechende Auskunft erteilen können, da wir nicht die zuständige Dienstbehörde sind. Zuständige Dienstbehörde ist die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, die ggf. in eigener Zuständigkeit über eine entsprechende Anfrage entscheiden muss. Wir möchten darauf hinweisen, dass eine Weiterleitung Ihrer Anfrage nicht erfolgt. Mit freundlichen Grüßen