Nebentätigkeitsdeklaration

Anfrage an: Landtag NRW

Alle Nebentätigkeitsdeklarationen von Franzisker Müller-Recht zwischen 2017 und 2022

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. Februar 2023
  • Frist
    10. März 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Al…
An Landtag NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nebentätigkeitsdeklaration [#269795]
Datum
8. Februar 2023 21:11
An
Landtag NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Nebentätigkeitsdeklarationen von Franzisker Müller-Recht zwischen 2017 und 2022
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269795 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269795/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landtag NRW
Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 8. Februar 2023, deren Eingang …
Von
Landtag NRW
Betreff
Re: Nebentätigkeitsdeklaration [#269795]
Datum
9. Februar 2023 10:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 8. Februar 2023, deren Eingang ich hiermit bestätige. Hinweis zum Datenschutz Die Bearbeitung Ihrer Anfrage erfordert eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Angaben zu der Datenverarbeitung und Informationen zu Ihren Rechten finden Sie hier: https://www.landtag.nrw.de/home/footer/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Landtag NRW
Sehr << Antragsteller:in >> auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes NRW (IFG NRW) beantra…
Von
Landtag NRW
Betreff
Re: Nebentätigkeitsdeklaration [#269795]
Datum
3. März 2023 09:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes NRW (IFG NRW) beantragen Sie Auskunft zu Angaben betreffend die Nebentätigkeiten von Abgeordneten. Das IFG NRW ist auf Ihre Frage nicht anwendbar, so dass ich Ihnen hierzu keine Auskunft geben kann. Gemäß § 4 Absatz 2 Satz 1 IFG NRW gehen besondere Rechtsvorschriften über den Zugang zu amtlichen Informationen, die Auskunftserteilung oder die Gewährung von Akteneinsicht, den Vorschriften des IFG NRW vor. Die Vorschriften des Abgeordnetengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen über die Pflicht zur Anzeige von Nebentätigkeiten und zugehörige Veröffentlichungen sind solche besonderen Rechtsvorschriften, die eine Anwendung des IFG NRW ausschließen (siehe dazu Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 17. September 2008, Aktenzeichen: VG 2 A 55/07). Sollten Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid benötigen, teilen Sie mir dies bitte unter Angabe einer ladungsfähigen Anschrift mit. Ich weise Sie ferner darauf hin, dass Ihnen gemäß § 13 Absatz 2 IFG NRW das Recht zusteht, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit anzurufen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Nebentätigkeitsdeklaration“ [#269795]
Datum
11. März 2023 08:55
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/269795/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Es handelt sich hier nicht um eine parlamentarische Angelegenheit Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 269795.pdf Anfragenr: 269795 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269795/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 11.03.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Nebentätigkeitsdeklaration“ [#269795]
Datum
13. März 2023 07:55
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 11.03.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihre E-Mail vom 11.03.2023 Von: << Antragsteller:in >> An: <<E-Mail-Adresse>…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre E-Mail vom 11.03.2023
Datum
17. März 2023 08:59
Status
Warte auf Antwort
Von: << Antragsteller:in >> An: <<E-Mail-Adresse>> Aktenzeichen: 209.2.3.1.6-1838/23 Betreff: Ihre E-Mail vom 11.03.2023 1. Sehr geehrte Frau << Antragsteller:in >>, ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail. Der Vorgang wird hier im Referat 2 unter dem oben aufgeführten Aktenzeichen bearbeitet. Ich bitte Sie, bei zukünftigen Schreiben an mich das oben genannte Aktenzeichen mit anzugeben. Dies erleichtert hier eine Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Sie erhalten sobald wie möglich weitere Nachricht. Ich weise allerdings darauf hin, dass wegen der hohen Zahl von Eingängen eventuell mit Verzögerungen in der Bearbeitung gerechnet werden muss. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> worauf stützt sich Ihre Aussage, dass hier der parlamentarische und …
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei der Anfrage "Nebentätigkeitsdeklaration“ [#269795]
Datum
7. Juli 2023 22:01
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> worauf stützt sich Ihre Aussage, dass hier der parlamentarische und nicht der verwaltungsmäßige Bereich betroffen ist. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269795 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269795/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszugang vom 8.2.2023 Aktenzeic…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationsfreiheit: Anfrage "Nebentätigkeitsdeklaration“ [#269795]
Datum
11. Juli 2023 09:25
Status
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszugang vom 8.2.2023 Aktenzeichen: 209.2.3.1.16-1838/23 ________________________________ Sehr << Antragsteller:in >> in Ihrer mail vom 7.7. fragten Sie, worauf sich meine Aussage stützt, dass hier der parlamentarische und nicht der verwaltungsmäßige Bereich betroffen ist. In seiner Antwortmail vom 3.3. teilte Ihnen der Landtag mit, dass aufgrund besonderer Rechtsvorschriften eine Anwendung des IFG NRW ausgeschlossen sei. Ich gehe jedoch davon aus, dass wie in meiner mail vom 22.3. bereits erwähnt, bereits der Anwendungsbereich des IFG NRW bezogen auf Ihren Antrag nach§ 2 Abs. 2 IFG NRW nicht eröffnet ist. Bei den von Ihnen beantragten Informationen handelt es sich um solche, die unmittelbar im Zusammenhang mit der Abgeordnetentätigkeit von Frau Müller-Rech stehen, und die auch in diesem Kontext veröffentlicht werden, siehe https://www.landtag.nrw.de/home/der-landtag/abgeordnete-und--fraktionen/die-abgeordneten/abgeordnetensuche/erlaeuterungen-verhaltensregeln.html. Bei Rückfragen erreichen Sie mich gerne auch telefonisch unter der unten genannten Durchwahl. Mit freundlichen Grüßen