Nebentätigkeitsgenehmigung Prof. Braun

Nebentätigkeitsgenehmigung vom 24.10.2011 für Prof. Braun vom Lehrstuhl für Gebäudetechnologie

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Oktober 2023
  • Frist
    2. Dezember 2023
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ne…
An Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nebentätigkeitsgenehmigung Prof. Braun [#291349]
Datum
30. Oktober 2023 22:51
An
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nebentätigkeitsgenehmigung vom 24.10.2011 für Prof. Braun vom Lehrstuhl für Gebäudetechnologie
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291349 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/291349/upload/2abf1b3be8c4b3d7b1307550f0843741f9ca1614/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nebentätigkeitsgenehmigung Prof. Braun“ vom 30.10.2023 (#291349) w…
An Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nebentätigkeitsgenehmigung Prof. Braun [#291349]
Datum
4. Dezember 2023 13:47
An
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nebentätigkeitsgenehmigung Prof. Braun“ vom 30.10.2023 (#291349) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
738/23 - IFG Anfrage << Antragsteller:in >> Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren Antr…
Von
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Betreff
738/23 - IFG Anfrage << Antragsteller:in >>
Datum
19. Dezember 2023 13:37
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
6,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren Antrag vom 30. Oktober 2023 hin ergeht folgender Bescheid: 1. Der Antrag auf Auskunftserteilung wird abgelehnt. 2. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. I. Sie beantragten unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz des Landes NRW (IFG, NRW), auf das Umweltinformationsgesetz des Landes NRW (UIG NRW) und auf das Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (VIG) die Zusendung der „Nebentätigkeitsgenehmigung vom 24.10.2011 für Prof. Braun vom Lehrstuhl für Gebäudetechnologie“ II. 1) Rechtsgrund für die Ablehnung Ihres Antrages ist § 9 Abs. 1 IFG NRW. Der Antrag auf Informationszugang ist abzulehnen, soweit durch das Bekanntwerden der Information personenbezogene Daten offenbart werden. Die Nebentätigkeitsgenehmigung betrifft die Tätigkeit von Prof. Braun außerhalb seiner dienstlichen Tätigkeit an der RWTH und fällt somit in seinen privaten Bereich. Mit der Zusendung dieses Dokuments werden nicht nur seinen personenbezogenen Daten wie Privatadresse und weitere Kontaktdaten veröffentlicht, sondern auch, was er für Nebentätigkeiten in seiner dienstfreien Zeit ausübt. Aus diesem Grund muss die betroffenen Person gemäß § 9 Abs. 1 a) IFG NRW ihre Einwilligung erteilen. Die RWTH Aachen hat Prof. Braun angeschrieben und nachgefragt, ob die Einwilligung erteilt wird. Eine positive Rückmeldung blieb aus, so dass Ihr Antrag mangels Einwilligung der betroffenen Person abzulehnen ist. Es greift auch keine der in § 9 Abs. 1 b) bis e) IFG NRW genannten Ausnahmen, die eine Zusendung dennoch erlauben würde. Weder ist die Offenbarung des Dokumentes durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes erlaubt (§ 9 Abs. 1 b)) noch dient die Offenbarung der Abwehr erheblicher Nachteile für das Allgemeinwohl oder von Gefahren für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder sonstiger schwerwiegender Beeinträchtigungen der Rechte Einzelner (§ 9 Abs. 1 c)). Sie haben auch kein rechtliches Interesse an der Kenntnis der begehrten Information geltend gemacht, die die schutzwürdigen Belange der betroffenen Person überwiegen, § 9 Abs. 1 e) IFG NRW. 2) Ansprüche nach dem UIG NRW bestehen nicht, da die von Ihnen begehrten Informationen keine „Umweltinformationen“ im Sinne des UIG NRW darstellen. Solche sind ausschließlich dann gegeben, wenn es sich bei den begehrten Daten um Daten handelt, die „unmittelbare Auswirkungen auf die Umweltbestandteile Boden, Grundwasser, natürliche Lebensräume und Artenvielfalt haben“ (VG Köln, Urt. v. 20.09.2018 – 13 K 7211/16). Da die Informationen, die Sie begehren, aber gerade nicht unmittelbar umweltrelevante Tatsachen betreffen, sondern vielmehr lediglich mittelbaren Umweltbezug haben, scheidet ein Anspruch nach dem UIG NRW aus. 3) Ansprüche nach dem VIG bestehen gleichfalls nicht, da Sie keine Informationen über Erzeugnisse des Lebensmittel- und Futtergesetzbuches (§ 1 Nr. 1 VIG) beziehungsweise über Verbraucherprodukte im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes (§ 1 Nr. 2 VIG) beantragt haben. III. Die Kostenentscheidung ergeht gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Aachen, Justizzentrum, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 738/23 - IFG Anfrage << Antragsteller:in >> [#291349] Guten Tag, vielen Dank für Ihre Ausführunge…
An Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 738/23 - IFG Anfrage << Antragsteller:in >> [#291349]
Datum
2. Januar 2024 01:42
An
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Leider wurde in Ihrer Antwort nicht geprüft inwiefern personenbezogene Daten von den übrigen Daten abgetrennt oder geschwärzt werden können (§10 Abs. 1 S. 1 IFG NRW). Daher möchte ich Sie hier darum bitten dies zu tun. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291349 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/291349/upload/2abf1b3be8c4b3d7b1307550f0843741f9ca1614/
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Automatische Antwort: 738/23 - IFG Anfrage << Antragsteller:in >> [#291349] Sehr geehrte Damen und Her…
Von
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Betreff
Automatische Antwort: 738/23 - IFG Anfrage << Antragsteller:in >> [#291349]
Datum
2. Januar 2024 01:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin aktuell bis einschließlich 1.1.2024 nicht erreichbar und Ihre E-Mail wird nicht weitergeleitet. Bitten wenden Sie sich in dringenden Angelegenheiten an <<E-Mail-Adresse>> oder 0241 80 94033 . Mit freundlichen Grüßen

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Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
738/23 -- IFG Anfrage Nebentätigkeit Prof. Braun Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage finden …
Von
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Betreff
738/23 -- IFG Anfrage Nebentätigkeit Prof. Braun
Datum
26. Januar 2024 14:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage finden Sie das angefragte und geschwärzte Dokument. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Aachen, Justizzentrum, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen