Nebentätigkeit Finanzbeamte

1. Wie viele Finanzbeamte üben neben ihrem Dienst eine genehmigte entgeltliche Nebentätigkeit aus?
2. Wie hoch sind die monatlichen Pro-Kopf-Durchschnittsverdienste der genehmigten Nebentätigkeiten der Finanzbeamten?
3. In welchen Branchen gehen die Finanzbeamten genehmigten Nebentätigkeiten nach?
4. Welche Branchen sind aus Sicht des Ministeriums nicht genehmigungsfähig?
5. Welche Höchstgrenze an monatlichen Verdienst ist aus Sicht des Ministeriums gerade noch genehmigungsfähig?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. April 2021
  • Frist
    26. Mai 2021
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Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wie viele Finanzbeamte ü…
An Finanzministerium Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nebentätigkeit Finanzbeamte [#219080]
Datum
23. April 2021 13:46
An
Finanzministerium Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie viele Finanzbeamte üben neben ihrem Dienst eine genehmigte entgeltliche Nebentätigkeit aus? 2. Wie hoch sind die monatlichen Pro-Kopf-Durchschnittsverdienste der genehmigten Nebentätigkeiten der Finanzbeamten? 3. In welchen Branchen gehen die Finanzbeamten genehmigten Nebentätigkeiten nach? 4. Welche Branchen sind aus Sicht des Ministeriums nicht genehmigungsfähig? 5. Welche Höchstgrenze an monatlichen Verdienst ist aus Sicht des Ministeriums gerade noch genehmigungsfähig?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219080 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219080/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Finanzministerium Schleswig-Holstein
Sehr Antragsteller/in beigefügtes Schreiben übersende ich Ihnen in Beantwortung Ihres nachstehenden Antrags nach…
Von
Finanzministerium Schleswig-Holstein
Betreff
AW: [EXTERN] Nebentätigkeit Finanzbeamte [#219080]
Datum
25. Mai 2021 14:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in beigefügtes Schreiben übersende ich Ihnen in Beantwortung Ihres nachstehenden Antrags nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein wunschgemäß und ausschließlich in elektronischer Form. Ich weise darauf hin, dass sämtliche personenbezogene Daten (insbes. Name, Unterschrift, Kontaktdaten des Verfassers) im Falle einer Veröffentlichung der übersandten Antwort auf den Internet-Portal des Webservices fragdenstaat.de zu anonymisieren bzw. zu schwärzen und somit unkenntlich zu machen sind. Mit freundlichen Grüßen