Negative Impfeffektivität von aktuell bedingt zugelassenen Impfstoffen in Bezug auf Sars-Cov2 Varianten Delta und Omikron

alle Akten, Unterlagen und Analysen zu bekannter negativer Impfeffektivität von den bedingt zugelassenen Impfstoffen in Bezug auf die Sars Cov2 Varianten Delta und Omikron, und vorhandene Strategiepapiere zu Risikoabwägungen im Umgang mit der möglichen vorhandenen negativen Impfeffektivität in Bezug auf geimpfte und ungeimpfte Bürger.

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  • Datum
    30. Dezember 2021
  • Frist
    1. Februar 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Akten, Unter…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Negative Impfeffektivität von aktuell bedingt zugelassenen Impfstoffen in Bezug auf Sars-Cov2 Varianten Delta und Omikron [#236462]
Datum
30. Dezember 2021 00:20
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Akten, Unterlagen und Analysen zu bekannter negativer Impfeffektivität von den bedingt zugelassenen Impfstoffen in Bezug auf die Sars Cov2 Varianten Delta und Omikron, und vorhandene Strategiepapiere zu Risikoabwägungen im Umgang mit der möglichen vorhandenen negativen Impfeffektivität in Bezug auf geimpfte und ungeimpfte Bürger.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236462 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/236462/upload/2bef751861cd53d25764f6f80f45215ea694e714/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Eingangsbestätigung, Negative Impfeffektivität von aktuell bedingt zugelassenen Impfstoffen in Bezug auf Sars-Cov2…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Negative Impfeffektivität von aktuell bedingt zugelassenen Impfstoffen in Bezug auf Sars-Cov2 Varia... [#236462]
Datum
30. Dezember 2021 13:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (SARS-CoV-2) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Pandemie nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
AW: IFG Antrag Antragsteller/in Antragsteller/in, Negative Impfeffektivität von aktuell bedingt zugelassenen Impfs…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: IFG Antrag Antragsteller/in Antragsteller/in, Negative Impfeffektivität von aktuell bedingt zugelassenen Impfstoffen in Bezug auf Sars-Cov2 Varia... [#236462]
Datum
25. Januar 2022 11:10
Status
Anfrage abgeschlossen
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3,1 KB


Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz. In der Wissenschaftlichen Begründung der Ständigen Impfkommission für die Empfehlung zur Verkürzung des Impfabstands zwischen Grundimmunisierung bzw. Infektion und Auffrischimpfung auf einen Zeitraum ab drei Monate finden Sie – öffentlich zugänglich – eine umfassende Darstellung zu einer veränderten Impfwirksamkeit der mRNA-Impfstoffe (https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2022/Ausgaben/02_22_STIKO-Begruendung.pdf?__blob=publicationFile ). Am Ende des Artikels finden Sie zahlreiche Links zu weiteren öffentlich zugänglichen Quellen. Im Epidemiologischen Bulletin (Ausgabe 49/2021) wird in prägnanter Form dargelegt, wie die vierte COVID-19-Welle durch fehlenden Impfschutz angestoßen wurde (https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2021/Ausgaben/49_21.html). Einen umfassenden Überblick zur Forschungslage finden Sie darüber hinaus im Epidemiologischen Steckbrief zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html ). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG Antrag Antragsteller/in Antragsteller/in, Negative Impfeffektivität von aktuell bedingt zugelassenen Impfs…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG Antrag Antragsteller/in Antragsteller/in, Negative Impfeffektivität von aktuell bedingt zugelassenen Impfstoffen in Bezug auf Sars-Cov2 Varia... [#236462]
Datum
3. Februar 2022 23:01
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie sind leider nicht auf den Gegenstand meiner IFG Anfrage eingegangen. Ich bitte um Akteneinsicht gem. meiner IFG Anfrage in Unterlagen des BMG bzgl. Strategiepapiere im Umgang mit einer möglichen negativen Impfeffektivität der aktuell zugelassenen Impfstoffe in Bezug auf die Sars-Cov2-Varianten Delta und Omikron. Hintergrund: es gibt Grund zur Annahme, dass eine solche negative Impfeffektivität besteht (doi: https://doi.org/10.1101/2021.12.20.21267966) und diese im BMG bekannt ist und analysiert wurde, und ich möchte als betroffener Bürger darüber Auskunft erhalten, inwiefern dies beim BMG aktenkundig ist und was das BMG gedenkt hierbei zu tun. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236462 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236462/

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Bundesministerium für Gesundheit
AW: IFG Antrag Antragsteller/in Antragsteller/in, Negative Impfeffektivität von aktuell bedingt zugelassenen Impfs…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: IFG Antrag Antragsteller/in Antragsteller/in, Negative Impfeffektivität von aktuell bedingt zugelassenen Impfstoffen in Bezug auf Sars-Cov2 Varia... [#236462]
Datum
7. Februar 2022 08:21
Status
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Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre unten stehende Nachfrage. Informationszugang ist stets durch die sachnächste Behörde zu gewähren. Für die von Ihnen angesprochenen Themen ist das Robert Koch-Institut (RKI) zuständig. Ich bitte daher, Ihre Anfrage dorthin zu richten. Mit freundlichen Grüßen