Nennung der Herkunft von Tatverdächtigen in behördlichen Pressemeldungen

Alle(n)
1. Geltende und entworfene Gesetze,
2. Geltenden und entworfenen Erlasse,
3. Geltenden und entworfenen Verfügungen,
4. Schriftverkehr zwischen den inhaltlich tangierten Ministerien und der Staatskanzlei,
5. Schriftverkehr in Form von Stellungnahmen, Anträge und Positionspapiere der
tangierten Ministerien und der Landesregierung,
6. Sachverständigen-/Expertengutachten,

die sich mit dem zukünftigen Umgang der Nennung der Herkunft von Tatverdächtigen in behördlichen Pressemeldungen, befassen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. März 2020
  • Frist
    15. April 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nennung der Herkunft von Tatverdächtigen in behördlichen Pressemeldungen [#182082]
Datum
7. März 2020 09:40
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle(n) 1. Geltende und entworfene Gesetze, 2. Geltenden und entworfenen Erlasse, 3. Geltenden und entworfenen Verfügungen, 4. Schriftverkehr zwischen den inhaltlich tangierten Ministerien und der Staatskanzlei, 5. Schriftverkehr in Form von Stellungnahmen, Anträge und Positionspapiere der tangierten Ministerien und der Landesregierung, 6. Sachverständigen-/Expertengutachten, die sich mit dem zukünftigen Umgang der Nennung der Herkunft von Tatverdächtigen in behördlichen Pressemeldungen, befassen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182082 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182082 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Nennung der Herkunft von Tatverdächtigen in behö…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nennung der Herkunft von Tatverdächtigen in behördlichen Pressemeldungen [#182082]
Datum
17. April 2020 08:22
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Nennung der Herkunft von Tatverdächtigen in behördlichen Pressemeldungen“ vom 07.03.2020 (#182082) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182082 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182082
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre o. a. Anfrage nehme ich Bezug. Bevor die Angelegenheit hier weiter bearbei…
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
IFG-Anfrage "Nennung der Herkunft von Tatverdächtigen in behördlichen Pressemeldungen [ #182082]
Datum
24. April 2020 07:53
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
image001.png
81,9 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre o. a. Anfrage nehme ich Bezug. Bevor die Angelegenheit hier weiter bearbeitet werden kann, bitte ich Sie, mir Ihre Postanschrift mitzuteilen. Hinweise und Informationen zur Verarbeitung und Speicherung Ihrer persönlichen Daten finden Sie hier: https://www.land.nrw/de/datenschutzhinweise. Nach § 4 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) hat jede natürliche Person gegenüber den in § 2 IFG NRW genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen. Da mir keine verifizierbaren Informationen über Ihre Identität vorliegen, kann ich nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausschließen, dass hinter Ihrem Namen eine juristische Person oder Personengruppe steht, die als Anspruchsberechtigte ausscheidet. Zudem sehen die allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsverfahrens vor, dass ein Antrag inhaltlich einen Mindeststandard erfüllen muss. So müssen unter anderem der Name und die Anschrift des Antragstellers angegeben werden, um eine Rückführbarkeit des Antrages auf eine konkrete Person zu ermöglichen. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in sofern möglich, würde ich Sie bitten, mir die Unterlagen elektronisch per E-Mail zuk…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage "Nennung der Herkunft von Tatverdächtigen in behördlichen Pressemeldungen [ #182082] [#182082]
Datum
6. Mai 2020 09:30
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in sofern möglich, würde ich Sie bitten, mir die Unterlagen elektronisch per E-Mail zukommen zu lassen, um Papier und Portokosten zu sparen. Senden Sie dazu die Unterlagen gerne an <<E-Mail-Adresse>> Falls dies nicht möglich ist, übersenden Sie die Unterlagen gerne an die untenstehende Postadresse. Freundlicher Gruß, Anfragenr: 182082 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182082 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>