Netmetering in Deutschland

Bundesminister Habeck hat am 31.01. in der Sendung bei Markus Lanz die Einführung von Netmetering angekündigt (im Kontext des EEG und privater PV-Anlagen). Wann wird die Einführung für Deutschland genau geplant und gibt es dazu schon detailliertere Pläne?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Februar 2023
  • Frist
    10. März 2023
  • 10 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bundesminister Habeck hat am 31.01. i…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Netmetering in Deutschland [#269716]
Datum
8. Februar 2023 09:31
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bundesminister Habeck hat am 31.01. in der Sendung bei Markus Lanz die Einführung von Netmetering angekündigt (im Kontext des EEG und privater PV-Anlagen). Wann wird die Einführung für Deutschland genau geplant und gibt es dazu schon detailliertere Pläne?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269716 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269716/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Aussage stand im Kontext der sogena…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Netmetering in Deutschland
Datum
9. Februar 2023 14:31
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Aussage stand im Kontext der sogenannten „Balkonkraftwerke“ bzw. Steckersolargeräte, also sehr kleiner Photovoltaikanlagen bis 600 Watt Leistung (1-2 Module), für die gemäß VDE-Richtlinien ein vereinfachtes Anmeldeverfahren gilt. Ausschließlich für diese Anlagen wird derzeit diskutiert, ob sog. „Net-Metering“ mit rückwärts laufenden Zählern vorübergehend geduldet werden sollte. Die Steckersolargeräte dürften dann direkt angeschlossen werden. Die Anlagen müssten aber wie bisher dem Netzbetreiber gemeldet werden, damit dieser bzw. der Messstellenbetreiber so bald wie möglich den analogen Zähler gegen einen neuen Zähler, z. B. einen Zweirichtungszähler, tauschen kann mit dem die bezogenen und eingespeisten Strommengen korrekt abgerechnet werden können. Eine Ausweitung des sogenannten Net-Metering auf andere, größere Photovoltaikanlagen ist nicht geplant und wäre auch nicht sachgerecht. Bitte bleiben Sie gesund und achten auf sich und andere. Mit freundlichen Grüßen