Netzabdeckung an meinem neuen Wohnort

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Ist es möglich, zu erfahren, welcher Mobilfunkbetreiber für meinen Wohnort die nächste Basisstation betreibt ?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. November 2023
  • Frist
    28. Dezember 2023
  • 0 Follower:innen
Thomas Prost
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ist es möglich, zu erfahren, welcher …
An Bundesnetzagentur Details
Von
Thomas Prost
Betreff
Netzabdeckung an meinem neuen Wohnort [#293192]
Datum
23. November 2023 14:30
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ist es möglich, zu erfahren, welcher Mobilfunkbetreiber für meinen Wohnort die nächste Basisstation betreibt ?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thomas Prost Anfragenr: 293192 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293192/ Postanschrift Thomas Prost << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thomas Prost

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Prost, vielen Dank für Ihren Antrag nach dem IFG vom 23.11.2023. Für Ihrem Wohnort liegen uns…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Netzabdeckung an meinem neuen Wohnort [#293192] / Mein Zeichen: 2240-1a IFG 001/2023
Datum
6. Dezember 2023 14:23
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
5,1 KB


Sehr geehrter Herr Prost, vielen Dank für Ihren Antrag nach dem IFG vom 23.11.2023. Für Ihrem Wohnort liegen uns Standort-Daten für Telekom GSM und Vodafone GSM/LTE vor. Die GSM Technologie wird jedoch vorrangig für die digitale Telefonie verwendet. Dies ist eine einfache Auskunft und ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen