NetzDG Notifizierung

- Sämtliche Kommunikation des BMJV mit den Europäisches Kommission über der Notifizierung des deutschen Netzwerkdurchsetzunggesetz (NetzDG; Notifizierungsnummer 2017/127/D)
- Daten und Teilnehmer und Gesprächsinhalte sämtlicher persönlichen Treffen zwischen Kommissions beamten und dem BMJV und/oder des Bundesamt für Justiz über der NetzDG oder der Gesetzes zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes

Dies beinhaltet insbesondere E-Mails, Berichten, Briefe, Sitzungsprotokolle, Vermerke und Memos, ist aber nicht darauf begrenzt. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. Juni 2020
  • Frist
    11. Juli 2020
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Robert Gorwa
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Sämtliche…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Robert Gorwa
Betreff
NetzDG Notifizierung [#188490]
Datum
9. Juni 2020 12:01
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Sämtliche Kommunikation des BMJV mit den Europäisches Kommission über der Notifizierung des deutschen Netzwerkdurchsetzunggesetz (NetzDG; Notifizierungsnummer 2017/127/D) - Daten und Teilnehmer und Gesprächsinhalte sämtlicher persönlichen Treffen zwischen Kommissions beamten und dem BMJV und/oder des Bundesamt für Justiz über der NetzDG oder der Gesetzes zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes Dies beinhaltet insbesondere E-Mails, Berichten, Briefe, Sitzungsprotokolle, Vermerke und Memos, ist aber nicht darauf begrenzt. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Robert Gorwa Anfragenr: 188490 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188490 Postanschrift Robert Gorwa << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Robert Gorwa
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6 II - Z3 354/2020 Sehr geehrter Herr Go…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
NetzDG Notifizierung [#188490]
Datum
1. Juli 2020 14:43
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6 II - Z3 354/2020 Sehr geehrter Herr Gorwa, zu Ihrem nachstehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 9. Juni 2020 teile ich Ihnen Folgendes mit. Ihr Antrag umfasst eine Vielzahl von Unterlagen in den Akten des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Eine gebührenfreie Bearbeitung Ihres IFG-Antrags ist daher nicht möglich. Um Ihnen den Informationszugang zu ermöglichen, gehe ich von einem Bearbeitungsaufwand von ca. 10 Stunden aus. Neben der Identifizierung der Dokumente sind etwaige Ausschlussgründe nach dem IFG zu prüfen, ggf. Schwärzungen vorzunehmen. Schließlich sind die Unterlagen - soweit Ihnen Zugang gewährt werden kann - zu vervielfältigen. Der pauschale Stundesatz zur Ermittlung des Verwaltungsaufwands für eine Beschäftigte oder einen Beschäftigten des mittleren Dienstes liegt bei 30 EUR, des höheren Dienstes bei 60 EUR. Gemäß § 10 Absatz 1 Satz 1 IFG werden für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG Gebühren erhoben. Diese bestimmen sich nach dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis (Anlage zu § 1 Absatz 1 der Informationsgebührenverordnung - IFGGebV). Nach § 10 Absatz 1 Satz 2 IFG ergehen nur einfache Auskünfte kostenfrei. Eine einfache Auskunft liegt grundsätzlich dann vor, wenn ihre Vorbereitung gar keinen oder zumindest nur einen sehr geringen Verwaltungsaufwand verursacht. Die Gebühren sind auch unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwands so zu bemessen, dass der Informationszugang nach § 1 IFG wirksam in Anspruch genommen werden kann, § 10 Absatz 2 IFG. Die Gebühr kann je nach Gebührennummer bis zu 500 EUR betragen. Zwar gehe ich angesichts der Aufwandsschätzung von 10 Stunden davon aus, dass die zu erhebende Gebühr den Betrag von 200 EUR nicht überschreiten dürfte. Gleichwohl kann der bei der Gebührenfestsetzung maßgeblich zu berücksichtigende tatsächliche Verwaltungsaufwand erst im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrags ermittelt werden. Vor diesem Hintergrund bitte ich zunächst um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag aufrechterhalten und - falls ja - um eine sinnvolle Eingrenzung Ihres Begehrens. Der Verwaltungsaufwand sowie die Höhe der Gebühr würden sich entsprechend reduzieren. Ich weise darauf hin, dass ich mir vorbehalte, die weitere Bearbeitung Ihres Antrags ggf. von der Zahlung eines Vorschusses bis zur Höhe der voraussichtlich entstehenden Gebühr abhängig zu machen. Mit freundlichen Grüßen
Robert Gorwa
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht und für die Bearbeitung meiner Anfrage. Ich …
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Robert Gorwa
Betreff
AW: NetzDG Notifizierung [#188490]
Datum
6. Juli 2020 12:19
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht und für die Bearbeitung meiner Anfrage. Ich verstehe, dass für diesen Antrag Verwaltungsgebühren anfallen können, und ich bin damit einverstanden, diese Gebühren zu zahlen. Ich möchte jedoch darum bitten, dass die Gebühren so niedrig wie möglich gehalten werden, weil ich Student bin. Mit freundlichen Grüßen, Robert Gorwa Anfragenr: 188490 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188490/
Robert Gorwa
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „NetzDG Notifizierung“ vom 09.06.2020 (#1…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Robert Gorwa
Betreff
AW: NetzDG Notifizierung [#188490]
Datum
27. Juli 2020 11:10
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „NetzDG Notifizierung“ vom 09.06.2020 (#188490) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Robert Gorwa Anfragenr: 188490 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188490/
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 – zu: 1451/6II-Z3 354/2020 Sehr geehrter Herr Gor…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Zahlungserinnerung - NetzDG Notifizierung [#188490]
Datum
22. Oktober 2020 14:46
Status
Warte auf Antwort
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3,7 KB


Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 – zu: 1451/6II-Z3 354/2020 Sehr geehrter Herr Gorwa, das Bundesamt für Justiz hat mich über eine noch offene Forderung aus meinem inzwischen bestandskräftigen IFG-Bescheid vom 29. Juni 2020 (Anlage) in Höhe von 60,00 EUR informiert. Ich gehe davon aus, dass die Begleichung der Forderung versehentlich unterblieben ist und erinnere Sie daher hiermit daran. Ich bitte Sie, den Betrag in Höhe von 60,00 Euro bis Ende Monats Oktober 2020 der Bundeskasse Trier IBAN: DE81590000000059001020 BIC: MARKDEF1590 Verwendungszweck: 1151 9007 2565 BEW 03183384 zu überweisen. Sollte bis dahin keine Zahlungseingang zu verzeichnen sein, werde ich die Forderung der Beitreibungsstelle des Bundesamts für Justiz zur weiteren Veranlassung übergeben. Falls Sie die Forderung zwischenzeitlich beglichen haben, bitte ich um formlose Übersendung eines entsprechenden Nachweises. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 354/2020 Sehr geehrter Herr Gorwa…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 8. Januar 2021 - NetzDG Notifizierung [#188490]
Datum
19. Januar 2021 10:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 354/2020 Sehr geehrter Herr Gorwa, den Bescheid nebst 16 Dokumente und SEPA-Überweisungsformular zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 9. Juni 2020 zu "NetzDG Notifizierung" habe ich Ihnen am 5. August 2020 per Post übersandt. Mit E-Mail vom 8. Januar 2021 teilten Sie mit, dass Sie die Unterlagen nicht erhalten haben. Anliegend erhalten Sie eine Kopie des Bescheids nebst Kopien der 16 Dokumente in zwei Teilen. Ich bitte Sie, umgehend die Gebühren zu begleichen. Mit freundlichen Grüßen