NetzDG Notifizierung
- Sämtliche Kommunikation des BMJV mit den Europäisches Kommission über der Notifizierung des deutschen Netzwerkdurchsetzunggesetz (NetzDG; Notifizierungsnummer 2017/127/D)
- Daten und Teilnehmer und Gesprächsinhalte sämtlicher persönlichen Treffen zwischen Kommissions beamten und dem BMJV und/oder des Bundesamt für Justiz über der NetzDG oder der Gesetzes zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
Dies beinhaltet insbesondere E-Mails, Berichten, Briefe, Sitzungsprotokolle, Vermerke und Memos, ist aber nicht darauf begrenzt. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.
Anfrage abgelehnt
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Datum9. Juni 2020
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11. Juli 2020
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