NetzDG-Stillhaltezusage gegenüber Facebook und Google

Alle Informationen über die Rechts- und insbesondere verfassungsrechtlichen Grundlagen, aufgrund derer das Bundesministerium für Justiz als Bestandteil der Exekutive berechtigt ist, gegenüber den Firmen Facebook (Meta) und Google eine Stillhaltezusage dahingehend abzugeben, dass das vom Bundestag beschlossene Netzwerkduchsetzungsgesetz in der am 1.2.2022 in Kraft getretenen Fassung ihnen gegenüber nicht angewendet wird (vgl. etwa https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/aufschub-fuer-facebook-und-google-beim-netzdg-gegen-hassrede-im-netz)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Februar 2022
  • Frist
    4. März 2022
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Informatione…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
NetzDG-Stillhaltezusage gegenüber Facebook und Google [#239743]
Datum
2. Februar 2022 21:16
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Informationen über die Rechts- und insbesondere verfassungsrechtlichen Grundlagen, aufgrund derer das Bundesministerium für Justiz als Bestandteil der Exekutive berechtigt ist, gegenüber den Firmen Facebook (Meta) und Google eine Stillhaltezusage dahingehend abzugeben, dass das vom Bundestag beschlossene Netzwerkduchsetzungsgesetz in der am 1.2.2022 in Kraft getretenen Fassung ihnen gegenüber nicht angewendet wird (vgl. etwa https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/aufschub-fuer-facebook-und-google-beim-netzdg-gegen-hassrede-im-netz)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239743 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239743/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 1451/6 II - Z3 94/2022 Sehr [geschwärzt], in Ihrer E-Mail vom 2. Febru…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
NetzDG-Stillhaltezusage gegenüber Facebook und Google [#239743]
Datum
16. Februar 2022 10:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 1451/6 II - Z3 94/2022 Sehr [geschwärzt], in Ihrer E-Mail vom 2. Februar 2022 bitten Sie um Auskunft zur Rechtsgrundlage für die Stillhaltezusagen in den Eilverfahren der Firmen Facebook (Meta) und Google gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Aufgabe des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) ist es nicht, Rechtsfragen von Bürgern zu beantworten. Allerdings kann ich Ihnen zu Ihrer Auskunftsbitte allgemein Folgendes mitteilen: Droht in einem gerichtlichen Eilverfahren bis zur gerichtlichen Entscheidung über den Eilantrag das Eintreten vollendeter Tatsachen, so ist der effektive (Eil-)Rechtsschutz im Wege einer Zwischenentscheidung ("so genannter Hängebeschluss") unmittelbar auf Art. 19 Abs. 4 GG zu stützen (vgl. Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, 26. Aufl. 2020, § 123 VwGO, Rn 29). Droht ein solcher Hängebeschluss, kann der Antragsgegner bzw. die An-tragsgegnerin diesen durch eine Stillhaltezusage abwenden. In aller Regel wirkt das Gericht zu Beginn eines Eilverfahrens auf die Abgabe einer solchen Stillhalteerklärung hin und reagiert mit einem Hängebeschluss, wenn die Antragsgegnerin oder der Antragsgegner die Abgabe einer Stillhalteerklärung verweigert. Solche Stillhaltezusagen wurde in den laufenden Eilverfahren von Facebook (6 L 1354/21) und Google (6 L 1277/21) abgegeben. Das Gericht wurde dadurch in die Lage versetzt, eine sachgerechte Entscheidung ohne erheblichen Zeitdruck zu treffen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]