Netzwerk Peter Kurth: Wer waren seine Partygäste?

Alle Unterlagen und Erkenntnisse die der Senatsverwaltung für Inneres oder dem Verfassungsschutz zu den Personen, die auf der von den Medien (Der Spiegel, vom 23.01.24) aufgedeckten Party in der Wohnung von Peter Kurth im Juli 2023 zu Gast waren. Namentlich in den Medien genannt werden 15 bekannte Rchtsextreme. Es sollen sich laut Spiegel und Tagesspiegel aber um die 100 Personen auf der Party befunden haben. Wer waren diese Personen?

Ist der Senatsverwaltung für Inneres oder dem Verfassungsschutz bekannt, ob es im Rahmen von Peter Kurths Vereinsarbeit im "Neue Wege für Berlin e.V." Treffen von Vereinsmitgliedern mit Parteimitgliedern der AfD oder bekannten Rechtsextremen gegeben hat? Bitte senden Sie mir alle Unterlagen zu Erkenntnissen zu.

Hat es Kontakte aus der Senatsverwaltung für Inneres zu dem Verein Neue Wege für Berlin gegeben? Wenn ja, welcher Art: wann, wo, wer traf sich und warum?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. Februar 2024
  • Frist
    5. März 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle U…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Netzwerk Peter Kurth: Wer waren seine Partygäste? [#299063]
Datum
2. Februar 2024 13:33
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Unterlagen und Erkenntnisse die der Senatsverwaltung für Inneres oder dem Verfassungsschutz zu den Personen, die auf der von den Medien (Der Spiegel, vom 23.01.24) aufgedeckten Party in der Wohnung von Peter Kurth im Juli 2023 zu Gast waren. Namentlich in den Medien genannt werden 15 bekannte Rchtsextreme. Es sollen sich laut Spiegel und Tagesspiegel aber um die 100 Personen auf der Party befunden haben. Wer waren diese Personen? Ist der Senatsverwaltung für Inneres oder dem Verfassungsschutz bekannt, ob es im Rahmen von Peter Kurths Vereinsarbeit im "Neue Wege für Berlin e.V." Treffen von Vereinsmitgliedern mit Parteimitgliedern der AfD oder bekannten Rechtsextremen gegeben hat? Bitte senden Sie mir alle Unterlagen zu Erkenntnissen zu. Hat es Kontakte aus der Senatsverwaltung für Inneres zu dem Verein Neue Wege für Berlin gegeben? Wenn ja, welcher Art: wann, wo, wer traf sich und warum?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299063 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299063/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Betreff versteckt
Datum
2. Februar 2024 13:33
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben eine Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz mit …
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Netzwerk Peter Kurth: Wer waren seine Partygäste? [#299063]; Anfragenr: 299063
Datum
20. Februar 2024 11:24
Status
Anfrage abgeschlossen
image002.png
6,4 KB
image003.jpg
588 Bytes
image004.jpg
558 Bytes
image005.jpg
545 Bytes


Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben eine Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz mit dem Betreff "Netzwerk Peter Kurth" am 2. Februar 2024 an die Senatsverwaltung für Inneres und Sport gerichtet. Zu den von Ihnen gestellten Fragen bzw. angeforderten Unterlagen muss ich Ihnen hiermit Fehlanzeige melden. Es liegen keine Informationen zu dem Sachverhalt vor. Zu Ihren Fragestellungen an den Berliner Verfassungsschutz, d.h. der Abteilung II der Behörde, kann ich Ihnen folgendes mitteilen. Die Berliner Verfassungsschutzbehörde gewährt Auskunft nur nach den gesetzlichen Vorschriften. Nach dem Gesetz über den Verfassungsschutz in Berlin (Verfassungsschutzgesetz Berlin - VSG Bln) kann Auskunft und Akteneinsicht nur natürlichen Personen gewährt werden und zwar in solche Vorgänge, die personenbezogene Informationen über den Antragsteller selbst enthalten. § 3 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG Bln) findet gemäß § 32 Abs. 3 Verfassungsschutzgesetz Berlin (VSG Bln) keine Anwendung auf die von der Verfassungsschutzabteilung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin geführten Akten. Ferner kann der Antrag auf Akteneinsicht auch nicht auf § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) gestützt werden, da der Anwendungsbereich des Gesetzes nicht eröffnet ist. Die Verfassungsschutzabteilung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport stellt keine informationspflichtige Stelle iSd § 2 VIG dar, da nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Aufgabengebiet der Abteilung des Verfassungsschutzes (vgl. § 5 Abs. 1 VSG Bln) ein Bezug zu Informationen zu Erzeugnissen oder Produkten iSd des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzes oder des Produktsicherheitsgesetzes nicht gegeben ist." In Bezug auf die Erkenntnislage der Abteilung II ist der Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft daher aus rechtlichen Gründen abzulehnen. Durch Ihre Anfrage sind für Sie keine Kosten entstanden. Mit freundlichen Grüßen