Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Kruckel – Dauersberg, Bl. 4319, Abschnitt C Punkt Attendorn – Landesgrenze Rheinland-Pfalz

Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens wurde die Aktualität und
Aussagekraft der Raumordnerischen Beurteilung vom 19.10.2011 von der Bezirksregierung Arnsberg einer Detailprüfung unterzogen, insbesondere auf zwischenzeitliche naturräumliche, planerische und sonstige Veränderungen. Bitte senden Sie mir alle Unterlagen, die im Rahmen dieser Detailprüfung für den Bereich Kreuztal angefallen sind, dazu interne und externe Korrespondenz, sowie Arbeitsunterlagen mit Notizen und Protokollen.
Des weiteren bitte ich um Zusendung der Prüfungsunterlagen und Ergebnisse, sowie dazugehörigem Schriftverkehr der Prüfung von zwischenzeitlich (Okt.2011 - Juli 2022) neu ausgewiesenen Schutzgebieten und planungsrelevanter Arten im Bereich Kreuztal im Zuge der Maßnahme.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Juli 2023
  • Frist
    22. August 2023
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Gisela Schlämmer
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im…
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
Gisela Schlämmer
Betreff
Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Kruckel – Dauersberg, Bl. 4319, Abschnitt C Punkt Attendorn – Landesgrenze Rheinland-Pfalz [#284270]
Datum
19. Juli 2023 18:10
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens wurde die Aktualität und Aussagekraft der Raumordnerischen Beurteilung vom 19.10.2011 von der Bezirksregierung Arnsberg einer Detailprüfung unterzogen, insbesondere auf zwischenzeitliche naturräumliche, planerische und sonstige Veränderungen. Bitte senden Sie mir alle Unterlagen, die im Rahmen dieser Detailprüfung für den Bereich Kreuztal angefallen sind, dazu interne und externe Korrespondenz, sowie Arbeitsunterlagen mit Notizen und Protokollen. Des weiteren bitte ich um Zusendung der Prüfungsunterlagen und Ergebnisse, sowie dazugehörigem Schriftverkehr der Prüfung von zwischenzeitlich (Okt.2011 - Juli 2022) neu ausgewiesenen Schutzgebieten und planungsrelevanter Arten im Bereich Kreuztal im Zuge der Maßnahme.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Gisela Schlämmer Anfragenr: 284270 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284270/ Postanschrift Gisela Schlämmer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gisela Schlämmer
Bezirksregierung Arnsberg
Sehr geehrte Frau Schlämmer, Ihre E-Mail ist hier eingegangen. Ich komme unaufgefordert auf die Angelegenheit zur…
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Betreff
AW: Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Kruckel – Dauersberg, Bl. 4319, Abschnitt C Punkt Attendorn – Landesgrenze Rheinland-Pfalz [#284270]
Datum
21. Juli 2023 14:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Schlämmer, Ihre E-Mail ist hier eingegangen. Ich komme unaufgefordert auf die Angelegenheit zurück. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Maike Benning [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Bezirksregierung Arnsberg
Sehr geehrter Frau Schlämmer, mit Ihrer E-Mail vom 21.07.2023 beantragen Sie den Zugang zu Unterlagen, welche im…
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Betreff
AW: Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Kruckel – Dauersberg, Bl. 4319, Abschnitt C Punkt Attendorn – Landesgrenze Rheinland-Pfalz [#284270]
Datum
15. August 2023 11:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Frau Schlämmer, mit Ihrer E-Mail vom 21.07.2023 beantragen Sie den Zugang zu Unterlagen, welche im Zusammenhang mit dem Planfeststellungsverfahren für den Neubau der 380-kV-Höchspannungsfreileitung Kruckel – Dauersberg, Bl. 4319 stehen. Sie beantragen hierbei die Zugänglichmachung der Unterlagen zu der Detailprüfung der Raumordnerischen Beurteilung vom 19.10.2011 für den Bereich Kreuztal, sowie interne und externe Korrespondenz, Arbeitsunterlagen mit Notizen und Protokollen. Überdies bitten Sie um die Zusendung von Prüfungsunterlagen und Ergebnissen von zwischenzeitlich (Okt.2011 - Juli 2022) neu ausgewiesenen Schutzgebieten und planungsrelevanter Arten im Bereich Kreuztal, sowie den dazugehörigen Schriftverkehr. Eine Abfrage bei dem Einwohnermeldeamt der Stadt Kreuztal ergab, dass eine Frau Gisela Schlämmer nicht in Kreuztal ansässig ist und nicht unter der angegebenen Adresse gemeldet ist. Auf Grund dieser Abfrage gehe ich davon aus, dass es sich bei der Anfrage vom 21.07.2023 entweder um eine pseudonyme Anfrage eines Bewohners der angegebenen Adresse handelt oder die Anfrage zusätzlich unter Verwendung fremder Adressdaten getätigt wurde. Um einen möglichen Missbrauch oder aber eine ungewollte Informationsübersendung an die Bewohner der angegebenen Adresse ausschließen zu können, würde ich Sie bitten, den Antrag, unter Verwendung der zutreffenden Kontaktdaten erneut unter der E-Mailadresse <<E-Mail-Adresse>> zu stellen. In der Zwischenzeit stelle ich Ihnen gerne die öffentlich zugänglichen Informationen zu Ihren Anliegen zur Verfügung. Der Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der 380-kV-Höchspannungsfreileitung Kruckel – Dauersberg, Bl. 4319 kann unter dem folgenden Link eingesehen werden: https://www.bra.nrw.de/system/files/media/document/file/beschluss_c_vom_07.07.2022.pdf Informationen über den Bestand kartierter Biotope können unter folgendem Link frei eingesehen werden: https://linfos.naturschutzinformationen.nrw.de/atlinfos/de/atlinfos Ich bedanke mich für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Gisela Schlämmer
Guten Tag, es handelte sich um eine pseudonyme Anfrage. Nach § 19 Abs. 2 Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-…
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
Gisela Schlämmer
Betreff
AW: Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Kruckel – Dauersberg, Bl. 4319, Abschnitt C Punkt Attendorn – Landesgrenze Rheinland-Pfalz [#284270]
Datum
21. August 2023 19:44
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, es handelte sich um eine pseudonyme Anfrage. Nach § 19 Abs. 2 Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz ist es möglich pseudonyme Anfragen zu stellen. Da ohnehin alle Personen laut den Informationsfreiheitsgesetzen das gleiche Auskunftsrecht haben, ist es nicht relevant, ob ein Pseudonym verwendet wird, oder ein echter Name. Die Unterlagen zur Detailprüfung der raumordnerischen Beurteilung vom 19.10.2011 für de Bereich Kreuztal, sowie interne und externe Korrespondenz, Arbeitsunterlagen mit Notizen und Protokollen steht noch aus. Ebenso geht aus den Naturschutzinformationen unter "linfos" nicht hervor, wer, wann diese Kartierungen in Auftrag gegeben hat. Deshalb bat ich neben der Zusendung der Ergebnisse auch den Schriftverkehr und die Prüfungsunterlagen zu den zwischen Oktober 2011 und Juli 2022 neu ausgewiesenen Schutzgebiete und planungsrelevanter Arten im Bereich Kreuztal im Zuge der betreffenden Maßnahme Amprions. Bitte senden Sie mir diese ebenfalls in elektronischer Form an <<E-Mail-Adresse>>. Vielen Dank. Sollten die Unterlagen nur postalisch zugestellt werden können, bitte ich darum, sie -mit Angabe des Grundes- an die unten genannte Adresse zu senden. Die Anwohner sind informiert. Mit freundlichen Grüßen Gisela Schlämmer Anfragenr: 284270 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284270/ Postanschrift Gisela Schlämmer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bezirksregierung Arnsberg
Sehr geehrte Frau Schlämmer, Ihre E-Mail ist hier eingegangen. Ich komme unaufgefordert auf die Angelegenheit zur…
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Betreff
AW: Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Kruckel – Dauersberg, Bl. 4319, Abschnitt C Punkt Attendorn – Landesgrenze Rheinland-Pfalz [#284270]
Datum
22. August 2023 06:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Schlämmer, Ihre E-Mail ist hier eingegangen. Ich komme unaufgefordert auf die Angelegenheit zurück. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]

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Bezirksregierung Arnsberg
Sehr geehrte Frau [geschwärzt], mit Ihrer E-Mail vom 22.08.2023 beantragen Sie erneut den Zugang zu Unterlagen, …
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Betreff
AW: Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Kruckel – Dauersberg, Bl. 4319, Abschnitt C Punkt Attendorn – Landesgrenze Rheinland-Pfalz [#284270]
Datum
19. September 2023 15:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau [geschwärzt], mit Ihrer E-Mail vom 22.08.2023 beantragen Sie erneut den Zugang zu Unterlagen, welche im Zusammenhang mit dem Planfeststellungsverfahren für den Neubau der 380-kV-Höchspannungsfreileitung Kruckel – Dauersberg, Bl. 4319 stehen. Sie beantragen hierbei die Zugänglichmachung der Unterlagen zu der Detailprüfung der Raumordnerischen Beurteilung vom 19.10.2011 für den Bereich Kreuztal, sowie interne und externe Korrespondenz, Arbeitsunterlagen mit Notizen und Protokollen. Überdies bitten Sie um die Zusendung von Prüfungsunterlagen und Ergebnissen von zwischenzeitlich (Okt.2011 - Juli 2022) neu ausgewiesenen Schutzgebieten und planungsrelevanter Arten im Bereich Kreuztal, sowie den dazugehörigen Schriftverkehr. Wie bereits in meiner vorherigen E-Mail vom 15.08.2023 geschildert, bestehen vorliegend Indizien für eine missbräuchliche Antragsstellung i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 1 UIG Bund. Trotz der Bitte mit einem Klarnamen aufzutreten um den bestehenden Missbrauchsverdacht ausschließen zu können, haben Sie sich dazu entschieden Ihren Antrag unter Verwendung des oben genannten Pseudonyms aufrechtzuerhalten. In Folge dessen muss ich weiterhin von einer missbräuchlichen Antragstellung ausgehen. Ein Antrag ist hierbei als offensichtlich missbräuchlich einzustufen, wenn der Antragsteller bereits über die beantragten Informationen verfügt (VG München NVwZ 1996, 410 (411)), der Antrag offensichtlich zum Zweck der Verzögerung von Verwaltungsverfahren gestellt wird oder durch die Antragstellung die Arbeitsfähigkeit und -effektivität der Behörde beeinträchtigt wird und die Antragstellung nicht zum Zweck der Informationserlangung erfolgt (vgl. BeckOK InfoMedienR/Karg, 40. Ed. 01.08.2021, UIG § 8 Rn. 48). Auf Grund der mir vorliegenden Informationen muss ich weiterhin davon ausgehen, dass die an der angegebenen Adresse gemeldeten Bewohner mutwillig Anträge unter Verwendung eines Pseudonyms stellen. Den unter der aufgeführten Adresse gemeldeten Personen liegen die Verfahrensakten zu dem Planfeststellungsverfahren für den Neubau der 380kV-Höstspannungsfreileitung Kruckel – Dauersberg, Bl. 4319 bereits vor, sodass diese, gegenwärtig Zugang zu den maßgeblichen Unterlagen des Verfahrens haben. Die vormals dargebotenen Umstände indizieren folglich eine Antragstellung trotz bereits bestehendem Zugangs zu den beantragten Informationen. Zur rechtssicheren Beurteilung, ob ein rechtsmissbräuchliches Verhalten der Antragsteller vorliegt bedarf es der umfänglichen Ermittlung der entscheidungserheblichen Umstände. Da sich ein möglicher Rechtsmissbrauch aus den Umständen, insbesondere auch dem vorherigen Antragsverhalten ergeben kann, ist die Zuordnung der Anfrage zu dem jeweiligen Antragsteller erforderlich. Vorliegend wurden lediglich Adressdaten zur möglichen Identifizierung des Antragstellers dargeboten, sodass diese in der oben genannten Weise berücksichtigt wurden. Weitere Umstände, die zu einer Identifizierung führen könnten, wurden trotz der Bitte, den Antrag unter Verwendung des Klarnamens zu stellen, nicht erbracht. In Folge dessen lehne ich Ihren Antrag nach § 2 S. 3 UIG NRW i. V. m § 8 Abs. 2 Nr. 1 UIG Bund ab. Ein überwiegendes öffentliches Interesse, welches trotz dessen zu einer Bekanntgabe hätte führen können, besteht überdies nicht. Die Zugänglichmachung des Bestandes der kartierten Biotope über den übersendeten Link (https://linfos.naturschutzinformationen.nrw.de/atlinfos/de/atlinfos) war für die Beantwortung Ihrer Anfrage überdies ausreichend. Ihr Auskunftsbegehren bezog sich auf „Ergebnisse von zwischenzeitlich neu ausgewiesenen Schutzgebieten und planungsrelevanter Arten“. Daraus war nicht erkennbar, dass Sie wissen wollten, wer wann eine Kartierung in Auftrag gegeben hat. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] Bezirksregierung Arnsberg Dezernat 66 Goebenstraße 25 44135 Dortmund