Neubau DRK Wasserrettungsstation Alt-Gatow

Anfrage an: Bezirksamt Spandau

heute möchte ich bei Ihnen zum aktuellen Sachstand des Neubaus der Wasserrettungsstation Alt-Gatow erkundigen.
Seit Jahren soll hier ein Neubau entstehen.
Von den dort ehrenamtlichen eingesetzten Einsatzkräften habe ich erfahren, das es wiederholt Verschiebungen gibt.
U.a. ist hier Ihr Bauamt, das Grünflächenamt und Rathaus beteiligt, welche diesen Neubau verzögern

Der jetzige Bau wirkt nicht mehr zeitgemäß und soll wohl nur ein Provisorium sein welches seit den 1970er Jahren steht.
Ist dies nach aktuellen Arbeitsschutzregeln noch tragbar?

Wie ist denn hier ein Sachstand?
Gibt es einen Ausblick wie es hier weiter geht und wann der Neubau erfolgt?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. August 2023
  • Frist
    5. September 2023
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Martin Opelt
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: heute …
An Bezirksamt Spandau Details
Von
Martin Opelt
Betreff
Neubau DRK Wasserrettungsstation Alt-Gatow [#285357]
Datum
2. August 2023 23:34
An
Bezirksamt Spandau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
heute möchte ich bei Ihnen zum aktuellen Sachstand des Neubaus der Wasserrettungsstation Alt-Gatow erkundigen. Seit Jahren soll hier ein Neubau entstehen. Von den dort ehrenamtlichen eingesetzten Einsatzkräften habe ich erfahren, das es wiederholt Verschiebungen gibt. U.a. ist hier Ihr Bauamt, das Grünflächenamt und Rathaus beteiligt, welche diesen Neubau verzögern Der jetzige Bau wirkt nicht mehr zeitgemäß und soll wohl nur ein Provisorium sein welches seit den 1970er Jahren steht. Ist dies nach aktuellen Arbeitsschutzregeln noch tragbar? Wie ist denn hier ein Sachstand? Gibt es einen Ausblick wie es hier weiter geht und wann der Neubau erfolgt?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Martin Opelt Anfragenr: 285357 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285357/ Postanschrift Martin Opelt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Martin Opelt

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